hallo Rockerarms,

schau doch bitte mal meine hilfreichsten Antworten an; dort findest Du die Antwort auf Deine Frage; eine bekommst Du hier gleich

mfg

Strumbundsocke

hallo Rockerarms, Ich möchte gerne einmal etwas grundsätzliches über Artenschutz bei Elfenbein-Arten berichten. In diesem Forum, wie auch in vielen anderen Foren, wird teilweise unsachlich und unkorrekt berichtet. Es sind manchmal auch brauchbare Hinweise zu lesen; aber immer nur in Bruchstücken, deshalb beteilige ich mich nicht an den Fragen und Antworten in den Foren.

Als Mitglied im Deutschen Elfenbeinverband habe ich auch die Pflicht, etwas Aufklärung an „Unwissende“ weiterzugeben und das möchte ich hier mit diesem Beitrag tun.

Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis 18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

Nun Deine Frage: „Darf Elefanten-Elfenbein nach wie vor nicht in Verkehr gebracht werden, auch wenn es nicht aus der Wilderei stammt?

Sie können es nur verkaufen wenn Sie glaubhaft nachweisen können (mit Rechnungen oder sonstigen Unterlagen) wann und woher Sie das Elfenbein erworben haben und wenn Sie das nicht können ist es so gut wie unmöglich dieses Elfenbein zu vermarkten (zu verkaufen). Zuständig wäre Ihre untere Naturschutzbehörde. Selbst wenn das Elfenbein vor 1947 erworben wurde, also als Antiquität anzusehen ist, müssten Sie es beweisen entweder durch Belege oder durch einen Sachverständigen. Da Elfenbeinfiguren heute kaum gefragt sind, lohnt sich auch keine Expertise anfertigen zu lassen da diese wahrscheinlich das Mehrfache kosten würde als es die Figur wert ist. Es wird hier über Elfenbein manchmal wirres Zeug geredet, so dass die Fragesteller noch mehr verunsichert werden. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als dieses Elfenbein in Ihrem Besitz zu behalten und an Ihre Nachkommen weiter zu vererben; vermarkten (also verkaufen) dürfen Sie es nicht; ohne eine EU-Bescheinigung (Cites) machen Sie sich strafbar. So ist es auch mit allen anderen, unter Artenschutz stehenden Elfenbeinarten (Narwal, Walross, Pottwal). Noch etwas grundsätzliches! Wenn ein Tier unter Artenschutz gestellt ist (z.B. ein Elefant), so sind nicht nur seine Stosszähne geschützt, sondern alles von diesem Tier ist „Citespflichtig“.

Mit freundlichen Grüssen

Strumbundsocke

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Aus Berichten verschiedener Quellen habe ich versucht Deine Frage zu beantworten:

Als Elfenbein bezeichnet man in der Regel die Stoßzähne der Rüsseltiere wie Elefant, Mammut und Mastodon, die sich durch ihre Struktur zu Elfenbein Ersatzstoffen wie Flusspferd, Walross, Narwal, Pottwal, Knochen oder der Taguanuss eindeutig unterscheiden.Die typische netzartige Maserung weist nur das Elfenbein der Rüsseltiere auf. Dieses unterscheidet sich durch Anordnung der sich kreuzenden Linien. Diese, auch Retzius´sche oder Schreger'sche Linien genannte Struktur zeigt verschiedene Schnittwinkel, die der Kenner mit bloßem Auge erkennen kann.Folgende Daten gelten als Richtwerte:Elfenbein Winkel 100 - 120 GradMammut Winkel 80 - 90 GradMastodon Winkel 40 - 50 GradWeitere Unterschiede bestehen beim spezifischen Gewicht, sowie gelegentlich bei der Farbe des Materials.Elfenbein ca. 1,7-1,85 gr./cm3Mammut ca. 2,0-2,2 gr./cm3Bei detailliert beschnitzen Stücken ist die Struktur häufig nicht einwandfrei zu erkennen. Hier bieten sich spezielle Untersuchungsmethoden der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz an, die inzwischen als offizielles Referenzlabor des Bundesamts für Naturschutz anerkannt wurde.

Elfenbein des Elefanten darf heute nur noch mit entsprechender Genehmigung verarbeitet werden. Es handelt sich hierbei ausnahmslos um Altbestände die vor Inkrafttreten des Artenschutzabkommens nach Deutschland eingeführt wurden. Da in Deutschland bereits seit Mitte der 70er Jahre ein Legalitätsnachweis erbracht werden musste, ist die Ausnahmegenehmigung nur für nachweislich legale Importe möglich. Eine entsprechende Buchführungspflicht (Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 8 Bundesartenschutzverordnung) für Elfenbein, die sowohl die Entnahme (Zuschnitt) als auch die gefertigten Stücke, sowie die daraus entstandenen Abfälle oder Staub erfasst, dokumentiert die lückenlose Herkunft des Materials. Massenprodukte aus Elfenbein werden heute nicht mehr hergestellt, vielmehr verwenden wir die vorhandenen Vorräte sorgsam für Herkunft des ElfenbeinsHauptsächlich wird Elfenbein aus den Stoßzähnen von Elefanten gewonnen, teilweise auch von fossilien Überresten ausgestorbener Elefanten wie den Mammuts. Daneben gibt es auch noch solches aus den Zähnen von Nilpferden, Wildschweinen, Warzenschweinen, Walrossen, Pottwalen und Narwalen . Die verschiedenen Elfenbeinsorten weisen unterschiedliche Färbungen und Eigenschaften auf. Unter dem Mikroskop und durch spektroskopische Verfahren kann bei Elfenbeinprodukten sogar zwischen indischem und afrikanischem Elefant unterschieden werden.

Zusammensetzung: Elfenbein ist ein Gemenge aus mineralischem und organischem Material. Die Stoßzähne und Zähne, die aus Elfenbein bestehen, sind nicht zum Zermahlen der Nahrung bestimmt und daher elastisch. Sie enthalten verhältnismäßig wenig Mineralien, die chemischen und die physikalischen Eigenschaften hängen von der Tierart ab.Elfenbein besteht zu etwa 56–59 % aus Calciumphosphat (Zahnbein) und einem geringen Anteil an Kalk, die mit einer der Knorpelmasse ähnlichen organischen Substanz verbunden sind. In dieser ist Wasser gebunden. Beim Trocknen verliert Elfenbein rund 20 % Gewicht.Die Härte des Stoßzahnmaterials eines Elefanten beträgt auf der Mohs-Skala etwa 2,75 bis 3,50. Andere Elfenbeinarten können eine Härte bis 4,25 erreichen. In der Literatur wird die Härte des Elfenbeins nach Mohs im allgemeinen mit 2 bis 3 angegeben.Die Härte des Elfenbeins hängt vom Nahrungsangebot ab. Je mehr Mineralstoffe das Elfenbein enthält, desto härter ist es. Außerdem ist das Elfenbein beim Elefanten zur Spitze hin dichter und härter.

Da Elefanten wegen ihrer Stoßzähne von Wilderern massenhaft getötet wurden und am Rande des Aussterbens standen, wurde 1989 der Handel mit Elfenbein weltweit eingeschränkt (in manchen Ländern ist der Handel unter sehr strikten Auflagen erlaubt). Mammutelfenbein ist davon jedoch ausgenommen, da Mammuts schon in prähistorischer Zeit ausgestorben sind. Ein deutsches Elfenbeinmuseum befindet sich in Erbach im Odenwald. Franz I., letzter regierender Graf von Erbach (1754–1823) hatte dort 1783 die Elfenbeinschnitzerei eingeführt, worauf sich viele Künstler in dem Ort niederließen. Das trug Erbach den Beinamen "Elfenbeinstadt" ein.

Die Bezeichnung Elfenbein ist zusammengesetzt aus den Wörtern „elephantus“ (lat.) oder „elephas“ (griech.) (daraus entlehnt mhd. helfant) für den Elefanten, und „bein“, der alten Bezeichnung für „Knochen“ (z.B. Schlüsselbein oder Nasenbein). Mit Elfen hat das Wort nichts zu tun. Bis Ende des 19. Jahrhunderts schrieb man auch Elphenbein.

mfg

strumbundsocke

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hallo renatejohn, Ich möchte gerne einmal etwas grundsätzliches über Artenschutz bei Elfenbein-Arten berichten. In diesem Forum, wie auch in vielen anderen Foren, wird teilweise unsachlich und unkorrekt berichtet. Es sind manchmal auch brauchbare Hinweise zu lesen; aber immer nur in Bruchstücken, deshalb beteilige ich mich nicht an den Fragen und Antworten in den Foren.

Als Mitglied im Deutschen Elfenbeinverband habe ich auch die Pflicht, etwas Aufklärung an „Unwissende“ weiterzugeben und das möchte ich hier mit diesem Beitrag tun.

Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis  18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden.  Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

Nun Deine Frage: „Kann ich geerbtes Elfenbein verkaufen,40 Jahre alt ! „

Sie können es nur verkaufen wenn Sie glaubhaft nachweisen können (mit Rechnungen oder sonstigen Unterlagen) wann und woher Sie das Elfenbein erworben haben und wenn Sie das nicht können ist es so gut wie unmöglich diese Figur zu vermarkten (zu verkaufen). Zuständig wäre Ihre untere Naturschutzbehörde. Selbst wenn das Elfenbein vor 1947 erworben wurde, also als Antiquität anzusehen ist, müssten Sie es beweisen entweder durch Belege oder durch einen Sachverständigen. Da Elfenbeinfiguren heute kaum gefragt sind, lohnt sich auch keine Expertise anfertigen zu lassen da diese wahrscheinlich das Mehrfache kosten würde als es die Figur wert ist. Es wird hier über Elfenbein manchmal wirres Zeug geredet, so dass die Fragesteller noch mehr verunsichert werden. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als diese Elfenbeinfigur in Ihrem Besitz zu behalten und an Ihre Nachkommen weiter zu vererben; vermarkten (also verkaufen) dürfen Sie sie nicht; ohne eine EU-Bescheinigung (Cites) machen Sie sich strafbar. So ist es auch mit allen anderen, unter Artenschutz stehenden Elfenbeinarten (Narwal, Walross, Pottwal). Noch etwas grundsätzliches! Wenn ein Tier unter Artenschutz gestellt ist (z.B. ein Elefant), so sind nicht nur seine Stosszähne geschützt, sondern alles von diesem Tier ist „Citespflichtig“.

Mit freundlichen Grüssen

Horst Heinle

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hallo saccario, susaram hat Dir schon professionell geantwortet. Ich möchte nur noch hinzufügen, das Verkaufen von beschnitztem Elfenbein ist fast aussichtslos; man bekommt kaum etwas und das Interesse ist dürftig. Ein Gutachten für Deinen beschnitzten Elefanten übersteigt wahrscheinlich ein vielfaches Deines zu verkaufenden Objektes falls Du überhaupt ihn verkaufen kannst. freundliche Grüsse von strumbundsocke

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hallo karolusius, hier mit meiner Antwort kannst Du mehr anfangen als die unqualifizierten manchmal dummen Sprüche: Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis  18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden.  Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

.... und wenn Dir dies noch nicht genügt, wende Dich an das Bundesamt für Naturschutz in Bonn und nicht an das Justizministerium wie Dir einer geschrieben hat. Für Elfenbein ist in Bonn Herr Sterz zuständig (Tel.0228-8491-1341) Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen Horst (Mitglied im deutschen Elfenbeinverband)

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hallo tinablume, die Antwort von frodobeutlin ist der einzig richtige Weg. Die Leute von den Unteren Naturschutzbehörden können wahrscheinlich nicht einmal Mammutelfenbein vom afrikanischen Elfenbein unterscheiden. Da hilft nur eine Expertise und die wird wahrscheinlich mehr kosten als die Figur es Wert ist; das jedenfalls sind meine Erfahrungen mit freundlichen Grüssen Horst (strumbundsocke)

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ich denke, es ist weder Elfenbein noch Knochen. Könnte es eventuell Steinmaterial sein weil es sehr schwer ist

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hallo, das Beste was ich in der ganzen Zeit in der ich ab -und zu für gutefrage.net ein paar hilfreiche Sachfragen beigesteuert habe jetzt gelesen habe ist von "antnschnobe". Er nämlich hat die Internet-Adresse vom Deutschen Elfenbein-Verband angegeben. Dort ist aus "erster Hand" alles über den Handel in der BRD aufgeführt. Ich würde mich freuen wenn "gutefrage.net" diese Information der Adresse vom Deutschen Elfenbeinverband irgendwie abspeichert, dass alle Fragesteller in punkto "Elfenbein" darauf zurück greifen könnten. Damit bleibt mir erspart auf unqualifizierte Fragen eine Antwort zu geben. Also die beste Adresse um etwas über den Elfenbeinverkauf zu erfahren ist: http://www.deutscher-elfenbein-verband.de/informationfurni.html mit freundlichen Grüssen strumbundsocke

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hallo Stella, es wird sehr schwierig werden, ich möchte sagen fast aussichtslos diese Figuren aus Elfenbein zu verkaufen. Selbt wenn sie vor 1967 (vor dem Elfenbeinbann) erstanden wurden gelten sie sogar als Antiquität aber auch dann müssen Sie ein Gutachten erstellen lassen und das ist nicht billig; das kann eventuell teurer werden als das die Figuren einbringen. Eine Cites nachzubeantragen ist ebenso aussichtslos bei unserer Behörde. Sie machen sich also strafbar, wenn Sie die Figuren ohne Bescheinigung versuchen zu verkaufen. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig als diese Figuren im Familienbesitz zu behalten. mit freundlichen Grüssen Horst (Mitglied im Deutschen Elfenbein Verband)

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Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis 18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

hallo, es sind in Ihrem Falle aus Elfenbein geschnitzte Figuren und Schmuck. Sie können sie nur verkaufen wenn Sie glaubhaft nachweisen können (mit Rechnungen oder sonstigen Unterlagen) wann und woher Sie die Figur erworben haben und wenn Sie das nicht können ist es so gut wie unmöglich diese Figuren zu vermarkten (zu verkaufen). Zuständig wäre Ihre untere Naturschutzbehörde. Selbst wenn diese Skulptur vor 1946 erworben wurde, also als Antiquität anzusehen ist, müssten Sie es beweisen entweder durch Belege oder durch einen Sachverständigen. Da solche Elfenbeinfiguren heute kaum gefragt sind, lohnt sich auch keine Expertise anfertigen zu lassen da diese wahrscheinlich das Mehrfache kosten würde als es die Figur wert ist. Es wird hier über Elfenbein so viel dummes Zeug geplappert, so dass die Fragesteller noch mehr verunsichert werden. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als diese Elfenbeinfigur in Ihrem Besitz zu behalten und an Ihre Nachkommen weiter zu vererben; vermarkten (also verkaufen) dürfen Sie sie nicht; ohne eine EU-Bescheinigung (Cites) machen Sie sich strafbar mfg Horst

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hallo niunja, wo sonst kann man genauere und fundiertere Kenntnisse über den Verkauf von Elfenbein bekommen als vom Deutschen Elfenbeinverband. In Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundesamt für Naturschutz und den Länderregierungen, Abt. Naturschutz (Ansprechstelle für Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Naturschutz-Internationaler Artenschutz) wurden Regelungen getroffen, wie mit dem noch vorhandenen Elfenbein in Deutschland umgegangen werden soll. Zwei Daten sind wichtig für alle, die Elfenbein besitzen und es verkaufen möchten.

Es gibt 2 wichtige Daten: 1. Am 26.2.1976 wurde der Elefant (Loxodonta africana) in die Cites Anhänge aufgenommen 2.Einfuhr von Elfenbein nach dem 26.2.1976 war bis 18.1.1990 möglich, ab 1984 mit zusätzlicher Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft (BAW)

Mit Inkrafttreten der EG Verordnung No 338/97 am 1.6.1997 sind die Vermarktungsregelungen für Elfenbein (=Exemplare von Arten der Anhänge A und B) europaweit einheitlich festgelegt worden. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur verarbeitete Gegenstände, die bereits vor dem 1.6.1947 hergestellt wurden, sogenannte Antiquitäten. (Es bedarf aber für diese Gegenstände ein Nachweis oder ein Gutachten, dass sie tatsächlich vor dieser Zeit stammen).

Das heist für Dich, Du kannst Deine Elfenbeinfiguren nur verkaufen, wenn Du dafür eine EU-Bescheinigung (früher sagte man CITES) ausgestellt bekommst. Kannst Du nicht glaubhaft nachweisen wann und woher die Figuren stammen, so bleibt Dir nur diese Figuren in Deiner Familie weiter zu vererben. Dieser Beitrag gilt für alle, die afrikanisches Elfenbein jeglicher Art in ihrem Besitz haben und es vermarkten (verkaufen) wollen mit freundlichen Grüssen strumbundsocke (Horst)

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hallo badandworst, es sind so gut wie keine Billardkugeln mehr im Umlauf. Gehe bitte in google mit dem Stichword Elfenbeinstruktur rein und Du erfährst alles mfg strumbundsocke

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hallo iritje, viele Antworten auf Fragen werden hier mit Halbweisheiten beantwortet und so den Frager noch mehr verunsichert. Ein guter Beitrag in diesem Forum vom 18.Oktober 2010 ist von biowaermejoe und wieder hat Dir biowaermejoe geantwortet. Grundsätzlich möchte ich nur noch hinzufügen, dass seit 1976 überhaupt kein Elfenbein mehr nach Deutschland eingeführt werden darf. Wenn hier in Deutschland mit Elfenbein gehandelt wird, so sind dies Altbestände für die selbstverständlich auch Papiere vorhanden sein müssen. …… und alle die etwas unsicher sind sollten sich folgendes merken, daß Sie Elfenbein und andere artenschutzrechtliche Dinge besitzen dürfen; Sie dürfen sie nur nicht vermarkten d.h. zum Verkauf anbieten. Nur wenn Sie glaubhaft nachweisen können woher sie das Elfenbein haben, können Sie bei Ihrer „Unteren Naturschutzbehörde“ (z.B. in Ihrem Rathaus gibt es bestimmt ein Amt dass für den Artenschutz zuständig ist) eine CITES beantragen. Man nennt es heute eine EU-Bescheinigung, die Sie vom Vermarktungsverbot befreit. Aber Vorsicht! In den meisten Kommunen herrscht vielmals Ratlosigkeit über das Thema Elfenbein. Am besten Sie wenden sich dann an Ihre Landesbehörde, dort haben sie mehr Erfahrung. Für das Land Hessen ist z.B. das Regierungspräsidium in Darmstadt zuständig. Sie werden dort an die entsprechenden Sachbearbeiter weiter geleitet die Ihnen Ihr Anliegen kompetent bearbeiten. Mit freundlichen Grüssen strumbundsocke Mitglied im Deutschen Elfenbeinverband

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hallo, es ist in Ihrem Falle eine aus Elfenbein geschnitzte Figur. Sie können sie nur verkaufen wenn Sie glaubhaft nachweisen können (mit Rechnungen oder sonstigen Unterlagen) wann und woher Sie die Figur erworben haben und wenn Sie das nicht können ist es so gut wie unmöglich diese Figuren zu vermarkten (zu verkaufen). Zuständig wäre Ihre untere Naturschutzbehörde. Selbst wenn diese Skulptur vor 1946 erworben wurde, also als Antiquität anzusehen ist, müssten Sie es beweisen entweder durch Belege oder durch einen Sachverständigen. Da solche Elfenbeinfiguren heute kaum gefragt sind, lohnt sich auch keine Expertise anfertigen zu lassen da diese wahrscheinlich das Mehrfache kosten würde als es die Figur wert ist. Es wird hier über Elfenbein so viel dummes Zeug geplappert, so dass die Fragesteller noch mehr verunsichert werden. Es bleibt Ihnen also nichts anderes übrig als diese Elfenbeinfigur in Ihrem Besitz zu behalten und an Ihre Nachkommen weiter zu vererben; vermarkten (also verkaufen) dürfen Sie sie nicht; ohne eine EU-Bescheinigung (Cites) machen Sie sich strafbar mfg Horst

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hallo, Sie dürfen den Elfenbeinschmuck nur verkaufen wenn Sie dafür eine EU-Bescheinigung (früher sagte man CITES) haben. Diese können Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde nachbeantragen wenn Sie glaubhaft nachweisen können (durch Rechnungen oder ähnliches) wann der Schmuck in Ihren Besitz gelangte. Selbst wenn Sie die Cites bekommen, so dürfte es sehr schwer werden diesen Schmuck zu verkaufen. Es interessiert sich kaum jemand für solche Ketten mit runden Kugeln; diese Zeit ist out. Dementsprechend können Sie sich vorstellen dass auch der Wert ein sehr geringer ist. Sollten Sie noch Fragen haben so können Sie mich unter [...] noch einmal anrufen mfg Horst Heinle

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hallo hallalla, ich bin Mitglied im deutschen Elfenbeinverband und werde Sie nur am Telefon [...] aufklären. Manche Foren werden nur benutzt um dumme Sprüche loszulassen und auch hier wird nur unqualifiziertes Zeug geredet mfg Horst

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hallo jensdrews, es sind gerade 5-6 Gutachter online, versuch es mal bei denen. Aber normal kostet ein seriöser Gutachter ca 300 Euro und ich glaube nicht, dass das Besteck so viel Wert ist. Ich kann Dir allgemeines über Elfenbein sagen und über den erlaubten Handel und die vielen Einschränkungen die zu beachten sind und ich weiss auch, dass beschnitztes Elfenbein wie Skulpturen oder wie Dein Essbesteck so gut wie kaum gefragt sind. Auch sind hier die hierfür vorgesehenen Vorschriften zu beachtenauch wenn das Besteck noch so alt ist. Schau doch einmal die Beiträge an die ich hier bei gutefrage.net geschrieben habe mfg Horst

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hallo urmel41, schauen Sie doch einmal in meinen Beiträgen nach; dort finden sie alles was Sie über elfenbein wissen sollten mfg Horst

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hallo Ladyfiancee, ich glaube kaum, daß Sie mit meinen wissenschaftlichen Erklärungen was anfangen können; aber anders geht es nicht. Die typische netzartige Maserung weist nur das Elfenbein der Rüsseltiere auf. Dieses unterscheidet sich durch Anordnung der sich kreuzenden Linien. Diese, auch Retzius´sche oder Schreger'sche Linien genannte Struktur zeigt verschiedene Schnittwinkel, die der Kenner mit bloßem Auge erkennen kann. Folgende Daten gelten als Richtwerte: Elfenbein Winkel 100 - 120 Grad Mammut Winkel 80 - 90 Grad Mastodon Winkel 40 - 50 Grad Weitere Unterschiede bestehen beim spezifischen Gewicht, sowie gelegentlich bei der Farbe des Materials. Elfenbein ca. 1,7-1,85 gr./cm3 Mammut ca. 2,0-2,2 gr./cm3 Bei detailliert beschnitzen Stücken ist die Struktur häufig nicht einwandfrei zu erkennen. Hier bieten sich spezielle Untersuchungsmethoden der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz an, die inzwischen als offizielles Referenzlabor des Bundesamts für Naturschutz anerkannt wurde. Na!!! konnten Sie daraus was erkennen? mit freundlichen Grüssen Horst Heinle

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