Wie Bud Spencer von oben auf den Kopf.
https://www.youtube.com/watch?v=SmP2p33xCcw

Gruß.

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Mir wäre es absolut neu, dass ein Pilot sein Hotelzimmer selbst bezahlen müsste. Solche Dinge stellt ein Arbeitgeber zur Verfügung. So wird eine Lufthansa-Crew bei Mittel- und Fernflügen immer in 4-Sterne-Hotels einquartiert. Das zahlt natürlich auch die Airline.

Die Einstiegsgehälter für Co-Piloten liegen bei Billiggesellschaften zwischen 39k (Ryanair) sowie 60k (EasyJet). Die Lufthansa zahlt um die 64k.

Quelle: https://orange.handelsblatt.com/artikel/49461

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Klingt nach Schlafapnoe.

Fühlst du dich tagsüber oft müde, schlapp oder matt? Falls ja, dann würde dies den Verdacht erhärten.
Schlafapnoe kann deine Leistung ernsthaft reduzieren. Daher sollte das im Schlaflabor geklärt werden.

PS: Schlafapnoe hat nichts mit Schnarchen zu tun.
Bei Schlafapnoe liegt eine Störung vor, bei der man während dem Schlaf für eine überdurchschnittlich lange Zeit aufhört zu atmen. Falls der Sauerstoffgehalt im Blut zu sehr absinkt, versetzt sich der Körper in Alarmzustand, man wird wach und schnappt nach Luft. Anfangs fühlt es sich immer an, als ob man etwas verschluckt hätte und kann kaum nach Luft schnappen. Dazu gesellt sich gerne ein Gefühl der Panik. .

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Du musst deinem Freund zu verstehen geben, dass du dieses Verhalten nicht mehr tolerieren wirst.
Sag ihm, wie sehr dich diese Situation belastet. Bloße Worthülsen seinerseits kennst du ja schon. Wenn er ernsthaft etwas daran ändern möchte, wird er sich nicht dermaßen betrinken.

Nur bist du auch stark genug, um als Ultima Ratio die Trennung in Erwägung zu ziehen? Falls nein, wünsche ich dir weiterhin starke Nerven, da sich ein solches Verhalten in der Regel nicht abstellen lässt.
Oft muss es erst "knallen", damit sich was ändert.

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Stelle dir lieber einen Lernplan auf, den du auch konsequent verfolgst.
Wird eng, aber je nach Wissensstand machbar.

Viel Erfolg.

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Im Prinzip darfst du einen prall gefüllten Geldspeicher wie Dagobert Duck besitzen.
Um mehr zu erfahren, musst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob es z.B. für Wertmetalle Obergrenzen gibt. Des Weiteren spielt die Versicherungssumme eine entscheidende Höhe. Das erfährst du bei der Versicherung.

Ich persönlich halte es für äußerst fahrlässig, haufenweise Goldmünzen zuhause zu lagern. Nimm dir doch lieber ein Bankschließfach und bewahre sie dort auf.
Denn nach einem Einbruchsdiebstahl musst du deiner Versicherung gegenüber deinen Verlust exakt nachweisen können, z.B. auch durch Kaufbelege etc! Spaß macht das garantiert nicht.

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Wenn es dir WIRKLICH nichts ausmacht: bleib so.
Stört es dich, ändere es.

Doch ich nehme an, dass es dich stört und deswegen suchst du bei uns um Ratschlag, nämlich ob diese Maße noch "okay wären". Denn ganz im Inneren bist du diesbezüglich sehr unsicher.

Ich würde dir daher Sport empfehlen - nicht weil ich damit irgendeine Wertung zu deinem äußerlichen Erscheinungsbild abgeben will - sondern aus dem Grund, dass Sport die wirklich beste Medizin ist, um das Selbstwertgefühl enorm zu steigern. Biologen, Mediziner und Psychologen werden besser als ich haargenau erklären können, wieso körperliche Betätigung zu einem verbesserten Selbstwertgefühl führt.

Auch Personen, die ein ausgesprochen ausgeprägtes Untergewicht haben, hilft Sport für ein besseres psychisches Wohlbefinden.

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Hallo,
hier kommt die Lösung:

Wir wissen, dass nach t=40 Minuten, der Anfangsbestand verdoppelt wird.

Des Weiteren ist B(0) gegeben und kann bspw. um das Problem zu verdeutlichen mit 200 Bakterien gleichgesetzt werden. B(t) ist nichts anderes als 2*B(0). In unserem Zahlenbeispiel also 400. t ist ja bekannt. Es fehlt q.

Nun müssen wir die Gleichung umstellen:

  1. Schritt: B(t) = B(0)*q^t
  2. Schritt: B(t)/B(0) = q^t
  3. Schritt: t-Wurzel(B(t)/B(0)) = q

q ist demnach 1,017479692.
Du kannst das q ja für verschiedene weitere Startwerte wie z.B. 500, 1000, 2000 etc einsetzen und erhälst bei t=40 den jeweils doppelten Wert zurück.

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Hast du q vorgegeben bekommen?

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Die Frage ist zwar schon etwas älter, doch ich helfe dir sehr gerne weiter, da ich auch mein eigenes Energieversorgungsunternehmen gegründet habe!

Und du hast Recht, man findet hierzu viele verstreute Informationen. Es hat lange gedauert bis es ein Bild ergeben hat.

Nun zum Ablauf:

Gehe zum Notar, gründe eine Kapitalgesellschaft (eine UG geht auch, jedoch sollte das Stammkapital ausreichend bemessen sein, lieber eine GmbH mit 12.500€ Anzahlung).

Danach meldest du ein Gewerbe an. Anschließend zeigst du dein Unternehmen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) an (Lieferantenanzeige nach §5 EnWG), zusätzlich sind bei der BNetzA weitere Angaben erforderlich.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/lieferantenanzeige-node.html

Wenn das getan ist, brauchst du einen Erlaubnisschein vom Hauptzollamt. Denen schilderst du dein Vorhaben, bemesse dein Wachstum lieber gering ein. Danach erhältst du auch eine Erlaubnis.

Beim Finanzamt benötigst du noch eine Wiederverkäufernachweis. Wird auch zügig ausgestellt.

Falls du deinen Bilanzkreis (bitte hierzu googlen) selber bewirtschaften willst (also Prognose der Strommengen (eig. easy bei Kunden bis 100.000 kWh, siehe VDEW-Lastprofile)) musst du Bilanzkreisverantwortlicher werden. Hierzu musst du beim Übertragungsnetzbetreiber (es gibt vier in Deutschland) einen Vertrag abschließen (kostenlos). Hierzu brauchst du noch einen EIC-Code (sowie mindestens zwei weitere BDEW-Codenummern). Diese drei Codes kosten insgesamt um die 130 € pro Jahr.

Dann nimmst du Kontakt mit einem Großhändler für Strom auf. Dieser kauft die von dir prognostizierte Strommenge ein und liefert sie dir an deinen virtuellen Bilanzkreis (das ist eine tagtägliche Aufgabe mit 24 Stunden Bereitschaft). Die prognostizierten Mengen teilst du dem Übertragungsnetzbetreiber mittels Fahrplananmeldung mit.

Wenn das getan ist, schließt du Lieferantenrahmenverträge mit den örtlichen Netzbetreibern ab (auch diese sind dazu verpflichtet - kostenlos).

Zur Kommunikation mit den Marktteilnehmern musst wissen, dass man mittels Edifact Nachrichten austauscht. Hierzu gibt es verbindliche, technische Vorgaben von edi@energy. Dort findest du sogar ein Tool, um solche Nachrichten zu erstellen.

Für die verschlüsselte Edifact-Kommunikation mittels Email brauchst du noch ein SMIME-Zertifikat. Das kostet für 3 Jahre um die 120 €.

Dieses Zertifikat tauschst du dann mit den Marktteilnehmern aus und forderst deren Zertifikate an. Nun kann auch alles beginnen, wichtig ist das Edifact-KnowHow.

Der Rest ergibt sich von selbst, durch das Einlesen in die Materie.

Ein Hinweis: Vor allem die letzten Punkte sind nicht in dieser Reihenfolge einzuhalten. Aber wie geschrieben, man liest sich in das Thema ein und bekommt hierfür einen schnellen Überblick.

Natürlich fallen dann noch monatliche EEG-Meldungen, das jährliche Monitoring sowie die EEG-Jahresmeldung an.

Auch solltest du dich in das EnWG, StromNZV, StromNEV, sowie weitere relevante Gesetze einlesen.

Meine Ausführungen sind grob und nicht detailliert, da es den Rahmen einfach sprenge würde.

Gerne stehe ich für weitere Anfragen zur Verfügung.

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Also,

wir als Lieferant kündigen dich ggf. beim alten Versorger und melden dich beim Netzbetreiber zum Wunschtermin an. Dies erfolgt mittels elektronischer Nachrichten (Edifact - siehe hierzu edi@energy).

Wenn der Anmeldung nichts im Wege steht, der Vorlieferant der Abmeldungsanfrage nicht widerspricht, so erhalten wir eine Anmeldebestätigung des Netzbetreibers samt allen relevanten Infos (Verbrauch, Daten zum Zähler etc.)

Das war's auch schon.

Zum Thema grüner Energie wurde das meiste schon gesagt. Wenn du Pech hast und neben einem AKW wohnst, so wirst du trotz Öko-Tarifs meist nur Atomstrom beziehen.

Viele Ökotarife sind gar nicht mal so Öko, sondern ein staatlich legitimierter Etikettenschwindel! Meist werden sog. Herkunftszertifikate gekauft. Ein Wasserkraftwerk aus Norwegen verkauft also das Recht, 1000 MWh als Ökostrom anzubieten, an einen Lieferanten aus Deutschland. Dieser wiederum darf nun 1000 MWh als Ökostrom deklarieren.

Der Stromerzeuger aus Norwegen darf diese 1000 MWh nicht mehr als Ökostrom bezeichnen.

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Nein, eine Marktlokation kann nur einem Lieferanten zugeordnet werden. Das ist technisch durch die Geschäftsprozesse für die Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) so vorgegeben.

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Ein Stromanbieter als gewinnorientiertes Unternehmen kauft die Geräte ja zu einem Preis ein. Diesen Preis legt er meistens auf den Grundpreis um. Praktisch zahlst du das iPad dann in "Raten" über die Stromrechnung ab.

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Also aus der Praxis:

Ein Kunde von uns hat seine Stromrechnung auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht bezahlt und wurde darüber informiert, dass wir den Stromanschluss sperren werden. Auch dann erfolgte keine Reaktion.

Anschließend haben wir die Durchführung einer Stromsperre beim Netzbetreiber angefordert. Uns wurde auch ein Termin mitgeteilt. Noch am selben Tag habe ich den Kunden hierüber informiert. Die Zahlung erfolgte prompt. Anschließend eine Meldung an den Netzbetreiber, dass der Auftrag storniert wird.

Jedoch erhielten wir als Auftraggeber eine Rechnung in Höhe von 75€ (ist auch rechtlich okay). Diese haben wir unserem Kunden in Rechnung gestellt (per AGB abgesichert). Er hat sie auch bezahlen müssen.

Ein anderer Kunde hatte beim seinem Vorversorger nicht bezahlt, bekam eine Sperrandrohung und diese sollte vollzogen werden. Er ließ den Elektriker auch nicht ins Haus. Es kam ein mobiler Kranwagen und sein Stromanschluss wurde an der Hauptleitung gesperrt (Einfamilienhaus).

Ende vom Lied: Durchführung der Stromsperre, Kranwagen, Wiederherstellung der Anschlussnutzung (inkl. Gutachten eines Elektrikers) hatte ihn ca. 500€ gekostet.

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Theoretisch wäre es besser einen höheren Stromverbrauch anzugeben, da die Stromkosten so gut wie jährlich steigen.

Jedoch ist es mittlerweile so, dass die Netzbetreiber (oder der Meßstellenbetreiber) spätestens alle zwei Jahre selbst vorbeischaut, um sich ein eigenes Bild zu machen.

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Ja, darfst du.

Jedoch müsstest du ein Gewerbe anmelden.

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Leider sind hier zu viele Halbwahrheiten.

Rechtlich gesehen bist du im Verzug sobald eine Geldforderung zu einem späteren als dem bestimmten Datum beglichen wird. Zur Durchsetzung seines Rechts darf der Gläubiger einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen beauftragen.

Jedoch dürfen die Inkassokosten nicht höher sein als die im Rechtsanwaltsvergütungsordnung festgelegten Sätze.

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sonstige

Suche mir einen preiswerten Anbieter, der mich im ersten Jahr nicht mit einem Lockangebot ködert.

Dadurch entgehen mir zwar alle Boni, jedoch erspare ich mir den ganzen Stress.

Meist bietet der örtliche Versorger recht preiswerte Tarife an.

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