Im Grunde ist das rechtens, da das Handeln des Vorstandsvorsitzenden auch vom Restvorstand (und der Mitgliederversammlung) überwacht wird.
Allerdings ist (insbes.beim gemeinnützigen Verein) immer besondere Vorsicht geboten in solchen Fällen, da das Vereinsrecht aus gutem Grunde vorschreibt, dass der Verein mit Vereinsmitgliedern nur Geschäfte machen darf, bei denen diese nicht bevorteilt werden - sonst droht Verlust der Gemeinnützigkeit (beliebtes Thema sind hier die entgeltlichen Trainertätigkeiten von Vereinsmitgliedern - oder Beraterverträge mit Vereinsmitgliedern).
Sicherer Weg: Mit dem Finanzamt abstimmen !