Im Grunde ist das rechtens, da das Handeln des Vorstandsvorsitzenden auch vom Restvorstand (und der Mitgliederversammlung) überwacht wird.

Allerdings ist (insbes.beim gemeinnützigen Verein) immer besondere Vorsicht geboten in solchen Fällen, da das Vereinsrecht aus gutem Grunde vorschreibt, dass der Verein mit Vereinsmitgliedern nur Geschäfte machen darf, bei denen diese nicht bevorteilt werden - sonst droht Verlust der Gemeinnützigkeit (beliebtes Thema sind hier die entgeltlichen Trainertätigkeiten von Vereinsmitgliedern - oder Beraterverträge mit Vereinsmitgliedern).

Sicherer Weg: Mit dem Finanzamt abstimmen !

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Konjunktiv 1 ist aus der Gegenwartsform abgeleitet (zum Beispiel: Ich bin / er ist - im Konjunktiv - ich sei - er sei - zu hause oder sonstwo)

Konjunktiv zwei kommt aus der Vergangenheitsform (zum Beispiel: Ich wäre / er wäre - zu Hause oder sonstwo).

Verstanden ? - K1 (aus: Ich bin - wird: Ich sei) - K2 (aus: Ich war - ich wäre).

Hoffentlich hilft´s - viel Erfolg morgen !

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Sobald Dein Reitlehrer und Du Dir das zutrauen. - Da gibt es keine feste Regel.

Allerdings ist das Ziel der Longenarbeit ein "sicherer, unabhängiger" Sitz - kein "leichter Sitz". - Der sogenannte "leichte Sitz" ist eine Fortgeschrittenen-Version des Sitzes im Galopp.

Aber Tip von einem erfahrenen Reiter: Auch wenn´s schwer fällt: Jede Stunde mehr an der Longe festigt und verbessert Deinen Reitsitz - und verbessert die Grundlage für richtig gutes und auch für Dich angenehmes Reiten - also Durchhalten !!

Aber frag Deinen Reitlehrer ruhig mal, ob Du auch mal eine Runde im Galopp einlegen darfst - mehr als nein sagen kann er ja nicht (und mehr als runterfallen kannst Du auch nicht - und das gehört auch zum Reiten - auch wenn´s weh tut!).

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Die Renditen sind so niedrig, weil die Bundesregierung sie trotzdem verkaufen kann - hauptsächlich an Anleger, die kaum eine andere Wahl haben, als solche als "mündelsicher" eingestufte Anlagen (mit extrem niedrigem Risiko) zu kaufen - z.B. Lebensversicherungen.

Aber es gibt auch andere Anlagen SEHR geringen Risikos (z.B. Sparkasenbriefe, Festgeldanlagen, die wenigstens eine dürftige (statt fast gar keiner) Rendite bringen.

Bundespapiere der BRD bringen so wenig - die sind für den Privatanlager eigentlich nicht mehr zu empfehlen.

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Ks ist wohl Kaiserschnitt - dann: JA ! - absolut - immerhin ist die gesamte Bauchdecke durchschnitten - das Bindegewebe ist an der Nahtstelle verhärtet - und zieht bei Aufregung (und damit Anspannung) leicht mal. - Aber das lässt nach. -

Aber unbedingt kontrollieren lassen - nicht dass im Innenbereich was geschwächt ist und im Extremfall wieder aufreißt 8aber eher unwahrscheinlich).

Gute Besserung/Erholung

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Das kenne ich - und die Lösung ist einfach:

Mach das Chilí zunächst getrennt (ohne Fleisch - nur die Bohnen, Gewürze usw.) und trenne das Chili dann in die Veganerversion (kriegen etwas mehr Bohnen + Tofu oder Mais oder z.B. auch Kürbisstücke) und die Normalversion (das Fleich dazugeben).

Um der Veganerversion etwas mehr "Bums" zu geben am besten mit etwas zusätzlicher Chili-Gemüsebrühe würzen.

Und schon machst Du ohne viel Aufhebens alle glücklich !

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Der Import eines (Deines) Privatfahrzeugs nach Deutschland kostet nichts - fällt unter das sogenannte "Umzugsgut". - Wenn Dir Dein Auto so gut gefällt, behalte es ruhig.

Und da es sich um ein Deutsches Fabrikat handelt, ist auch nicht mit Problemen bei der Anmeldung in Deutschland zu rechnen - nicht weil die Deutschen Ämter Deutsche Autos bevorzugen, sondern weil anzunehmen ist, dass es ohnehin die Deutschen Normen erfüllt (weil die selben Autos auch in Deutschland verkauft und angemeldet werden).

Also - weiter viel Spaß mit Deinem CORSA - ist ein nettes Auto!


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Nein bekommen sie nicht (abgezogen).

Das Schiedsrichtern ist eine per Definition unabhängige Tätigkeit - heißt:

Er entscheidet "nach bestem Wissen und Gewissen" - das kann auch mal eine Fehlentscheidung sein - aber frei von allen Zwängen muss sie sein !

Die Konsequenz andauernder und häufiger Fehlentscheidungen sind allenfalls so massive und andauernde Beschwerden beim Sportverband, dass der Schiedsrichter "gemaßregelt" wird (er wird aufgefordert, sich mehr Mühe zu geben) - im Extremfall wird ihm die Lizenz entzogen - aber das passiert nicht so schnell. - Außerdem wird er immer seltener eingeladen/angefordert.

Das ist im Grunde wie beim Amtsrichter - er entscheidet frei (ob falsch oder richtig).

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Nicht ganz klar ist, wie das kommt, dass Du "den Schaden gleich beglichen hast", von dem Du doch gar nichts bemerkt hast.

Darüber hinaus: Fahrerflucht ist ein Delikt, dass der Staatsanwalt von sich aus verfolgt - nicht weil ein Geschädigter "sauer" ist.

Das Verfahren kann natürlich auch wieder eingestellt werden, z.B. wenn festgestellt wird, dass aufgrund der Umstände von einer feststellbaren Schuld nicht auszugehen ist oder diese nicht beweisbar ist. -

In jedem Fall: Rechtsbeistand besorgen (Verkehrsrechtsanwalt)!

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Die Selbsträndigen müssen ein eigenes (vollwertiges - also nicht nur Arbeitszimmer) Büro und ihren nicht nur privat genutzten (Dienst-) Wagen anmelden - kostet im Quartal ca € 17.


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Vermögenswirksame Leistungen sind zum Teil vom AG - zum Teil vom AN zu tragen. - Der Fiskus steuert die "Steuerfreiheit" bei.

Aber bezahlen mußt Du den AN- Anteil natürlich selber. - das heißt, der Gesamtbetrag wird Dir vom Gehalt abgezogen, das natürlich vorher um den AG-Anteil erhöht wird.

So zahlst Du also eigentlich nur den AN-Anteil (bei Dir € 26). - Denn wenn Du keine VWL ansparen würdest, wäre Dein Netto um € 26 höher (und Dein VL-Sparvertrag um € 39 niedriger).

Klaro ?

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Wenn Du das Relief als "Echtholz" angeboten hast, dann haftest Du. - Verdeckte Mängel sind zwar im Privatgeschäft nicht haftbar zu machen, aber wenn Du es so angeboten hast (sog. "zugesicherte Eigenschaft"), dann haftest Du leider auch dafür.

Zwar sind die Asiatischen Figuren sehr oft nicht das, was sie zu sein scheinen. - Aber wie gesagt, wenn Du es "zugesichert" hast. - Und nicht geschrieben hast "vermutlich" oder "sieht aus wie" oder "wurde mir verkauft als", dann muss auch das drin sein, was "draufsteht".

Natürlich könnte - rein theoretisch - der Händler, der das Ding so verkauft hat, in Regress genommen werden. - Aber 1.Beweisfrage, 2. ist er noch greifbar ?

Sorry ! - :)

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Die Frage, ob Flügel oder Klavier ist eigentlich eine, die sich über den vorhandenen Platz lösen lässt: Hast Du genug Platz, nimm lieber einen Flügel - und sei es auch ein gebrauchter (mit überholter Mechanik) - bzw. ein gebrauchter Stutzflügel.

Der Sound vom Flügel ist unvergleichlich voller und meißt auch brillianter als die beste "Drahtkommode", weil da (beim Klavier) der Resonanzkörper einfach fehlt. 

Unvermeidbar und UNBEDINGT anzuraten: Beratung im Fachgeschäft - die stellen Dir die Unterschiede auch "live" vor.


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Durch daas Handtuch schwer zu sagen - spontan würde ich ihn eher etwas mehr vorn "verpassen". - Zu lang scheint er mir nicht zu sein (behindert nicht die Knieaktion des Pferdes).

Aber viel wichtiger ist natürlich: Passt die Kammer (nicht zu eng)? - Liegt er gleichmäßig auf (von vorn nach hinten? - Drückt er nicht an den vorderen Pauschen bzw. am Baum? - Und natürlich: Passt er auch Dir ?

Kleiner Tip: da das Pferd sich ständig verändert (im guten Training), achte darauf, dass sich der Sattel in der Polsterung etwas anpassen lässt.

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Also Angst hatten wohl eher die Herrschenden (des Adels usw.).

In der Bevölkerung hatten einige Angst vor den mit solchen gewaltsamen Umbrüchen verbundenen Unruhen - denn das behindert Gewerbe, Handel usw. - Das ist negativ für die, die bereits der "Mittelschicht" angehören - und sich (weil Sie sich von Kaiser und Vaterland beschützt fühlten) mit der herrschenden Oberschicht solidarisch fühlten.

Schließlich bedeutet "Kommunismus" aber auch: Kein Privateigentum - dagegen waren (undd sind) natrürlich alle, die bereits Privateigentum besitzen - und (wie Fabrikbesitzer) auf eine Menge Leute Einfluss nehmen können (ihre Arbeiter), die von Ihnen abhängig sind.

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Die "alten Teile" haben meißt auch einen Chinc-Video-Ausgang - der lässt sich mittels eines Adapters (zusammen mit dem Chinc-Audio-Ausgang) zu einem VGA-Eingang "stöpseln" - einen Adapter gibts aber auch für Scart-zu-VGA - im Fachhandel fragen (gibts sogar beim MEDIA-MARKT u.ä.).


VGA ist das, was die meißten modernen Monitore haben (zum Anschluss an den Computer) - nur bei HDMI (die kleinen flachen Anchlüsse) wird´s schwieriger.


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Nein - von Telefunke Finanz habe ich noch nichts gehört (ist offenbar SEHR neu - und nicht gerade Mainstream).

Das System ist aber bekannt - versuchen Banken immer wieder - mit mäßigem Erfolg in Deutschland - in USA deutlich weiter verbreitet.

Das System ist: Man verkauft seine Immobilie und bekommt statt eines Kaufpreises eine Leibrente (lebenslange Rente), die das Kapital/den Wert der Immobilien nach und nach aufzehrt.

Im Prinzip ein Leibrentenverkauf - allerdings ist wichtig, dass die Leibrente von der Zahlungsfähigkeit des Käufers abhängig ist (wenn der nicht mehr zahlen kann, gibt´s auch keine Rente mehr!)

Für den Verkäufer also eine eher wenig ratsame Lösung. - Einfacher ist es, die Immobilie zu verkaufen und den Erlös in eine Leibrentenversicherung einzubezahlen.-  Die leisten dann die Rente - aber mit dem Kapital und der Zhalungsfähigkeit der Versicherung ist man wesentlich besser abgesichert!

Es gibt auch diee Lösung, dass der Verkäufer zusätzlich zur Rente ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie behält. - Natürlich wird der Wert des Wohnrechts von der Leibrente abgezogen. - Unterm Strich eine wenig lohnende Lösung.

Mein Rat: Finger weg vin Telefunken Finanz (o.ä.) !!

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Nein - kann er so machen. - Er verwertet das Fahrzeug und zahlt die überschießende Summe zurück. - Natürlich muss erauch ein geringeres Pfand akzeptieren, soweit dies vorhanden und den Schuldbetrag deckend ist.

Man kann aber auch vorher das Auto selber verpfänden (und dabei weiter nutzen) und vom Auszahlungsbetrag den GV befriedigen. - Wenn er n.n. da war.

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