Aber Kaffe, Tee, Suppe für euch selbst kocht Ihr mit genau diesem Leitungswasser ? Also, wenn ein Mensch sein leben lang dieses Wasser trinkt, welche Probleme bekommt er dann ? Keine. Die Nierensteine kommen nicht von kalkhaltigem Wasser, Arterienverkalkung auch nicht. Höchstens vielleicht Ablagerungen an den Zähnen - das kommt aber auch erst mit dem Alter (ab 40). Ein Hund wird aber nur 10 bis 14 Jahre alt, Menschen aber bis ca. 80 !!! Also keine Sorge. Für Menschen, aber besonders für Hunde dann erst Recht gilt: Wer in Deutschland, wo das Leitungswasser sauberer ist als das in Flaschen abgefüllte Wasser und dabei auch noch so billig ist, daß wir damit duschen und die Toilette spülen, wer also in dieser Situation Stilles Wasser in der Flasche kauft, dem kann man nicht mehr helfen. Erst recht wenns für den Hund ist. Ich hab selber Hunde, nur zur information.
Nein, nicht einmal schieben. Sobald das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsbereich teilnimmt, muss es zugelassen sein (Autos ohne Nummernschild dürfen auch nicht am Strassenrand parken). Führerschein ist auch erforderlich, weil das Fahrzeug ja bewegt wird. Ob der Motor dabei läuft, spielt keine Rolle - sonst dürfte man ja ohne Führerschein im Auto den Berg hinunterrollen, aber nicht hinauffahren. Der Gehweg gehört ebenfalls zum öffentlichen Verkehrsbereich und dazu noch ausschliesslich für Fussgänger (nicht einmal für Fahrräder !) Also, als dumme Ausrede taugt Schieben nicht. Wenn das Mofa aber nicht verkehrsbereit ist - also z.B. ohne Motor, oder nach Unfall- wirst Du wohl beim Nachhauseschieben keine Schwierigkeiten bekommen.
die ist richtig, welche (ohne s!) ist auch richtig, aber höheres Sprachniveau, evtl. im Vergleich zum Rest des Briefes zu hoch. Also am besten bei "die" lassen.
Ratten werden nur ein Jahr alt, soweit ich weiss. Wahrscheinlich ist es also das Alter mit altersbedingten Krankheiten und Schwäche. Erlösen ist eine gute Idee, wenn es tatsächlich das sein sollte und wenn sie Schmerzen hat.
Sorry, ich habs wohl falsch verstanden. Trotzdem stimmt meine Darstellung: dei Ex-mann ist für den deutschen Rechtsbereich geschieden, also nicht verheiratet. Art. 13 EGBGB lesen.Dort steht, welches Recht für die Eheschliessung einer Person angewandt werden muss - bei Ihm deutsches Recht.
Also, wenn ich recht verstanden habe, geht es um deine Ex-ehe - dein Verlobter ist ledig? Dann ist es so, daß Du durch ein deutsches Gericht für den deutschen Rechtsbereich geschieden bist. Du kannst also in Deutschland wieder heiraten. Lies dazu Art. 13 Absatz 2 EGBGB. In deinem Herkunftsland bist Du aber nicht geschieden, weil die deutsche Scheidung nicht anerkannt wurde. Wenn dein Herkunftsland nun diese zweite deutsche Ehe als gültig betrachtet, bist du dort also zweimal verheiratet - das könnte dort strafbar sein. Vielleicht wird aber diese zweite Ehe dort auch gar nicht anerkannt, weil du für den dortigen Rechtsbereich ja noch mit dem ersten Mann verheiratet bist. Dann wärst Du hier mit dem einen und dort mit dem anderen verheiratet. Also besser dort nicht hinfahren, solange die erste Ehe nicht auch dort geschieden ist !!!
Mig112 hat wohl recht, ich vermute jemand hat eine Haltestange mit Pfefferspray eingerieben, oder auf den Sitz gesprüht, und Du hast es mit dem Finger angefaasst und ans Auge transportiert.
Ich hab so was nicht, aber: Wii-SHOP und VERTRAG klingt nach Geld...und Spiele downloaden gibts mit Sicherheit nicht umsonst. Also - bleiben lassen oder den Vertrag GENAU durchlesen und zwar ALLES. Nicht dass du dir noch ein teures Abo einhandelst. Jamba Klingeltöne hat schon viele Kids arm gemacht, dann das Iphone ohne Flatrate, beim Wii-shop wirds genauso sein. Jugendliche sind BEUTE, nie vergessen. Keiner verschenkt was.
Du solltest als 16-jähriges Mädchen sowieso ab und zu zur Gynäkölogin gehen, also frag einfach das nächste Mal. Geh alleine oder lass die Mutti draussen warten (sag, das ist dir peinlich, du bist schon 16 jahre und kein kleines Kind mehr). Und mach Dir keine Sorgen, Hautkrebs kommt normalerweise nur bei wesentlich älteren vor. Es gibt aber auch Warzen oder einfach nur - Muttermale. Die Haut lebt und entwickelt sich bei dir noch, man wird ja auch nicht mit Muttermalen geboren, die kommen erst später nach und nach.
Für einen Mietvertrag wie für jeden anderen Vertrag auch gilt die Vertragsfreiheit. Wenn sich beide Seiten einig sind, geht alles. Bei beiden als Mieter kann der Vermieter von beiden die Miete fordern - zahlt der Ehemann die Miete nicht mehr, fordert der Vermieter eben die Miete von der Ehefrau, notfalls auch vor Gericht, auch nach der Trennung der beiden. Wer also im Streit auszieht, hat evtl. Pech gehabt und muss trotzdem die Miete zahlen, wenns der andere nicht tut. der vermieter kann sich raussuchen, von wem er die - volle - Miete haben will. Eine Kündigung des Mietvertrags geht ebenfalls nur beiden gegenüber - wenn also keiner zahlt, wird beiden gekündigt, nicht nur einem. Wenn nur einer im Mietvertrag steht, behält der dann auch bei einer Trennung die Wohnung.
Natürlich, warum denn nicht? Die kann man sogar mit der Post verschicken.
Probiers mit Google Sketchup, kostenlos, hervorragend: http://sketchup.google.com/intl/de/
Seltsam, noch nie gehört. Hast Du mal den ganzen Satz?
80 Jahre. Mann, habe ich lange gebraucht, die Schule ist doch schon viele Jahre her....
Der Film heisst "The Ring" oder auch nur "Ring", vom englischen Wort für "Klingeln" oder "Anruf".
Lass es. Ich habe bis vor kurzem selbst als Bundesdeutscher in Russland gelebt, ich würde dort niemals campen. Das ist zu gefährlich, Du kannst drauf wetten daß du tagsüber Besuch von der Polizei und nachts Besuch von Kriminellen bekommst (wenig Unterschied). Campingwagen gibt es in Russland nur bei Baustellen, als Unterkünfte für die Bauarbeiter. Deshalb ist ein schöner Wohnwagen mit ausländischem Kennzeichen ohne Baustelle dabei praktisch ein grosses Blinklicht mit einer Flagge auf der steht: "Hier Ausländer mit Geld, bitte nehmt mich aus!!" Wenn Du unbedingt nach Russland willst, dann immer schön unauffällig bleiben. Und das geht mit Wohnwagen nicht.
http://www.bag.bund.de dann /nn45956/SharedDocs/FAQ/ dann DE/Fahrpersonalrecht/Fahrpersonalrecht_09.html
musste den Link trennen, setze alles zusammen dann passts
Komisch, irgendwie gehts mit dem Link nicht...sorry Du findest es unter: http://www.bag.bund.de/ in den FAQ, dort im bereich Fahrpersonarecht