Was für ein Blödsinn!! Fahrdienstleister ist nicht nur einfach Knöpfchen drücken. Fahrwegprüfung, Weichen einstellen, Spitzenverschluss, ggf. Erlaubniswechsel Fahrstraße festlegen, ggf. BÜs sichern, Signal auf Fahrtstellen, Zugmeldetelefonat (was immer nach einem genauen Wortlaut mit dem Nachbar-FDL geschehen muss, bei eingleisigen Strecken muss er den Zug zudem zuerst anbieten) und so weiter.
Auf manchen Strecken mit Höhengleichen Bahnsteigzugängen muss er zudem Reisendensicherung betreiben, d.h die Tür/Schranke/was auch immer zum Bahnsteig öffnen und schließen wenn der Zug weg ist.
Je nach Stellwerksbauform ist es mal mehr und mal weniger aufwendig, je älter, desto aufwendiger.

Und im Störungsfall wird das ganze dann komplizierter. Da muss man dann ganz besonders aufpassen, was passiert, wenn man das nicht macht, haben diverse Eisenbahnunglücke gezeigt (Bad Aibling z.B)

...zur Antwort
Consorsbank kündigt Dispo einfach so?

Grüßgott miteinander,
ich habe ein Problem: Die Consorsbank hat mir den Dispo gekündigt!
Vorgeschichte: Wegen IT Problemen konnte das Dezmbergehalt (Ziel: 20. Tages des Moants) nicht ausgezahlt werden (kurz vor Weihnachten hatten wir quasi totalausfall, bis vor kurzem gab es wohl Probleme mit der Banksoftware)
Es kam erst am 8 Januar.
Ich bin bei der Consorsbank und habe dort einen Dispo von 2.000 €. Am 05.01 habe ich realisiert, das mein Kontostand zur Neige geht und Wertpapiere verkauft. Die Auszahlung kam erst am 08.01 an.
Leider war mein Konto am 7. für eine Lastschrift nicht gedeckt. Die Lastschrift wurde trotz Dispo einfach zurückgegeben. (Ich kenne den Gläubiger persönlicg, hab mit ihm alles geklärt)
Am nächsten Tag wurde ich darüber unterrichtet, dass mein Dispo aufgrund fehlender Gehaltseingänge ab sofort gekündigt sei.

Naja, ich hab angerufen, die meinten, wegen fehlender Gehaltseingänge sei er gekündigt . Zu dem Zeitpunkt war das Gehalt längst auf dem Konto! Mein AG hat die Probleme wohl noch immer nicht ganz im Griff, den das Gehalt kam als normale Überweisung mit "Gehalt" im Verwendunsgzweck statt als Gehaltszahlung. Gehalt ist Gehalt!

Meine Fragen: Darf die COnsorsbank einfach so den Dispo ohne Vorwarnung kündigen und dann auch Lastschriften platzen lasen ohne Vorlaufzeit? Und ist es legal, dass das Gehalt als Gehaltsüberweisung (mit speziellem Code) kommen muss statt normaler SEPA Überweisung mit Gehalt im Verwendungszweck (notfalls mit Gehaltsnachweis)?
Bei einem Kumpel kommt das Gehalt standardmäßig der normaler Überweisung. Er ist bei der ING und hatte nie Probleme damit.

Ich bin sauer.... auf die Consorsbank. Es hätten noch mehr Lastschritften platzen können!
Ich bin auch sauer auf mich selbst. Warum bin ich nicht zur ING gegangen?

Bitte um Beantwortung meiner Fragen, vielen DAnk im Voraus

...zur Frage

Consorsbank ist beim Dispo extrem konservativ. Wenn SALA Umsätze (so heißt die Codierung für Lohn/Gehalts/Rentenzahlungen) wegbleiben, ist der Dispo ganz schnell weg. Selbst wenn Gehalt eingeht, welches nicht SALA codiert ist, sondern im Verwendungszweck als Gehalt deklariert ist.

Die feine englische Art ist das nicht. Man hätte mal freundlich bei dir anklopfen können. Und ggf. Gehaltsnachweise einfordern können (viele Banken fordern Gehaltsnachweise ein) statt einfach kündigen.
Dass einfach Lastschriften zurückgegeben werden, noch bevor du über die Kündigung des Dispos unterrichtet wurdest halte ich für unzulässig. Die Consorsbank müsste meines Erachtens nach die Rücklastschriftgebühr übernehmen.
Ich frage mich, wozu die Consorsbank dir einen Dispo einrichtet, nur um beim ersten Mal nutzen ihn gleich zu kündigen, da hätte man sich den Dispo sparen können.

Mein Tipp: Geh zur ING (denen reichen Gehaltsnachweise, Gehalt muss nicht zwingend auf dem Konto eingehen)
Lokale VR-Bank oder Sparkasse könnte auch eine Option sein (gibt günstige und teure Banken)
Mir ist keine andere Bank bekannt, welche sofort beim ersten mal fehlendem Gehalt den Dispo sofort kündigt. kann ja mal passieren, dass das Gehalt später kommt (gut 8 Januar statt 20 Dezember ist schon sehr spät), aber für solche kurzfristigen Engpässe hat man ja eigentlich einen Dispo....

...zur Antwort

Dass sind die Onlinebanking Zugangsdaten.

Ich nehme an du willst PayPal mit Giropay aufladen.
Erste Frage: Bei welcher Bank bist du? Von den großen Banken bieten nur die Sparkassen, VR-Banken, PSD-Banken, die Postbank und die Comdirect Giropay an. Bist du nicht bei einer dieser Banken (es gibt eine Webseite wo man prüfen kann, ob die eigene Bank das unterstützt) wird das nichts.
Aufladen geht dann nur per Überweisung (das dauert allerdings, selbst Echtzeitüberweisungen kommen nicht instant an) oder eben bei Bezahlung per Lastschrift oder Debit/Kreditkarte direkt beim Kauf.

...zur Antwort

Du hast wohl mit Karte bei Ernstings Family eingekauft und dabei nicht die PIN eingegeben (Zahlung per PIN ist Girocard, immer MIT Deckungsprüfung) sondern unterschrieben (SEPA ELV oder CGDD [Kartengenerierte Lastschrift], OHNE Deckungsprüfung)
Dein Konto war scheinbar nicht gedeckt (oder du hast die Lastschrift selbst platzen lassen) und deine Bank hat den Betrag abgelehnt (Rücklastschrift)
Dadurch entstanden Kosten für den Zahlungsempfänger (Ernstings Family bzw. PayOne, deren Acquirer)
Es wurde nun erneut versucht, den Kaufbetrag zzgl. eben genannter Kosten zzgl. Mahngebühren einzuziehen

Hat auch nicht funktioniert. Gehe davon aus, dass du Post bekommst mit einer fetten Rechnung. Bei den 6,99 € Warenwert + 6,xx € Mahngebühren/Bank Fees wird es nicht bleiben.
Die Adresse herauszufinden kostet Geld, das Porto kostet Geld, die Rücklastschrift kostet auch wieder Geld. Und das Inkasso wird auch noch was aufschlagen.

Beim nächsten Mal also auf ausreichende Kontodeckung achten, denn diese wird nicht immer geprüft.
Finde dass suboptimal dass es dieses Verfahren immer noch gibt, aber der Handel liebt es, weil eine Lastschrift 0,05 € Gebühren oder so für den Händler kostet, während eine Zahlung per Girocard (PIN) ca. 0,2 % und Fixgebühren von 0,05-0,20 € (je nach Größe des Händlers und Umsatz, aber auch abhängig vom Acquirer) kostet.

...zur Antwort

Wo hast du eingekauft? Amazon? eBay? Oder bei einem Privaten eBay Verkäufer? Wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, dann hat er dafür zu sorgen, dass die Ware ankommt. Tut sie das nicht, muss er Geld erstatten oder die Ware nochmal los schicken.

Mit welchem Dienst wurde es überhaupt versendet und gibt es eine Sendungsnummer? Wenn ja, was sagt diese?

...zur Antwort

Nach einem Monat kann man noch eine Rückgabe stellen? Sicher dass dat von Ebay kommt? Und dann nicht ablehnbar? Komisch.
Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn nicht könnte es Probleme geben, KÖNNTE! Es sei denn du kannst nachweisen dass das Teil funktioniert hat (per Video zum Beispiel, mach ich bei ebay Verkäufen IMMER, weil es genug Leute gibt die Betrügen)
Wenn er selbst schrieb, es funktioniert dann ist das komisch. Warum sollte genau bei ihm die GraKa kaputt gehen. Lüfter gehen nicht einfach so kaputt. Bei mir ist der nach fast 6 Jahren abgefallen (Richtig aus der Halterung abgefallen, nur das Kabel hing dran und der hat sich noch gedreht), kann bei der GraKa anders sein. Auf jeden Fall muss der Käufer den Defekt nachweisen

Wie hat er denn bezahlt? PayPal oder Überweisung. Bei PayPal buch das Geld wenn noch auf PayPal SOFORT auf dein Konto ab, sonst is es vllt. weg. Bei Überweisung kann man das Geld nicht zurückholen, da müsste er schon Beweise liefern. Schreib dem Käufer er soll den Defekt nachweisen. Ggf. kann man ja sowas selbst reparieren

Edit: Hab gelesen dass du Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen hast. Bist damit ausm Schneider. Theoretisch könnte er sagen dass sie dfekt angekommen sei und du einen flaschen Artikel verkauft hast aber er hat dir ja geschrieben dass alles funktioniert. Schreib ihm dass du die Rückgabe ablehnst, da der Artikel ordnungsgemäß funktionierte (er schrieb es ja selber) und du laut Artikelbeschreibung (die er gelesen haben sollte) Gewährleistung ausschließt. Bei Zahlung per Überweisung kann er dir gar nix. Bei PayPal Geld bitte so schnell wie möglich vom PayPal Konto weg, sonst könnte es sein dass er Käuferschutz Antrag stellt und dann musst du der Kohle hinterherlaufen (zu Unrecht)

...zur Antwort

Abzockalarm. Schreib denen als Einschreiben mit Rückschein, dass du nie bei denen eingekauft hast und sie doch bitte nachweisen sollen, dass DU bei denen was gekauft hast. Setzte denen eine angemessene Frist (ca. 14 Tage) Ein entsprechendes Musterschreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale und auf diversen anderen Plattoformen. Einfach die Daten ergänzen, Einschreibenmarke kaufen abschicken, fertig! Sollte wirklich ein Mahnbescheid kommen widersprechen (wie das geht steht sicherlich auch bei Google). Sicherheitshalber (damit kein SCHUFA Eintrag kommt) solltest du denen der Weitergabe deiner Daten widersprechen wenn du nix gemacht hast. Machen die es trotzdem ist das eine Ordnungswidrigkeit (oder gar Straftat?)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.