Auf Seite 7, auf die Du Dich beziehst, steht auch:

"Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) können die Rücknahme weiterhin auf die Rücknahme der Marken beschränken, die sie in ihrem Angebot haben."

Ich gehe nicht davon aus, dass ein Backwerk größer als 200 m² ist. Daher hat die Filialleiterin Recht: Wenn die Filiale die Marke nicht führt, darf die Annahme der Flasche verweigert werden.

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