Nimm einen kleinen. Habe ich auch im Schlafzimmer. Find ich richtig gemütlich :)

...zur Antwort

Schieß sie ab. Sie hatte dir das doch nur wegen seiner Drohung gebeichtet. Einen gesunden stolz sollte jeder haben. Auch die Feuerwehr :)

...zur Antwort

Du kannst ja auch den Tierschutz anrufen wenn du magst :) Oder nicht nur wenn du magst sondern mach es. Es geht ja schließlich um ein Tierleben! :D

...zur Antwort

Ruf demnächst die Polizei an und stelle dich auf jeden Fall das nächtes mal vor dem Hund und beschütze ihn. Sowas nennt man Zivilcourage. :) Am besten schreist du auch den Mann an was das ganze soll und ob seine Eltern bei seiner Erziehung einen Fehler gemacht haben :)

Liebe Grüße Stachursky :)

...zur Antwort

Mein Bruder hat gesagt das Spongebob auf droge erfunden wurde :)

...zur Antwort

Hallo liebe schadebanane. :)

Das was er gemacht hat war ganz klar verkehrt und somit eigentlich auch eine Straftat. Dadurch das er euch gefilmt und BELEIDIGT hat könnt ihr zu recht zur Polizei gehen. Dann wird dieser Junge zumindest eine lektion erteilt zu haben bekommen :) Ach übrigens wegen der Beleidigung von diesem Jungen habe ich einen Absatz aus dem Internet heraus genommen der lautet:" Die Beleidigung nach § 185 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Wird die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen, droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe." 

Und was das heimliche Filmen von anderen Personen betrifft da heißt es:" Heimliche Bildaufnahmen intimer Momente verstoßen gegen das Gesetz und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung, die auch das Einziehen der Aufnahmen selbst , des Handys/der Kamera und der Speichermedien ermöglicht, steht den Betroffenen aber auch der Zivilrechtsweg  offen. Es kann z.B. auf Unterlassung weiterer Aufnahmen oder Schmerzensgeld geklagt werden.

Alles weitere findest du hier: http://www.lawbster.de/heimliche-aufnahmen/

http://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/beleidigung-verleumdung.php#Wie wird eine Beleidigung nach § 185 StGB bestraft

Wünsche dir ansonsten noch Alles Gute :)

Liebe Grüße Stachursky.:)

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.