Guten Abend Ellaxa,

ich nehme an Dein Betrag von EUR 600 ist der Bruttobetrag. Folglich werden von Deinem Arbeitgeber LSt und Soli unterjährig abgezogen, welche Du durch Einreichung der Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr zurückerstattet bekommst, falls Du sonst keine anderen Einkünfte hast.

...zur Antwort

Guten Abend,

durch Einreichung der Einkommensteuererklärung für das betreffende Jahr erhältst Du die abgezogene LSt sowie den Soli erstattet, da der Betrag deutlich unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rd. TEUR 8,5 p.a. liegt.

Einen feinen Abend noch!

...zur Antwort

Guten Tag,

bleibst Du mit deinem Einkommen unterhalb des steuerlichen Existenzminimums (derzeit EUR 8.820) und zahlst unterjährig Lohnsteuer kriegst Du den gesamten LSt-Betrag erstattet. Ansonsten empfehle ich Dir unseren Studentenratgeber auf unserer Website zu besuchen damit Du siehst warum es sich lohnen kann als Student eine Steuererklärung abzugeben.

VG,

David

...zur Antwort

Hallo Ajk,

ich würde an deiner Stelle den Ausbildungsfreibetrag mit der Adresse im Ausland versehen. Dir würde ich dazu raten auch eine Steuererklärung anfertigen zu lassen um ggf. die Ausgaben in Form eines Verlustvortrages festhalten zu lassen.

VG,

David

...zur Antwort

Guten Morgen,

hinsichtlich Deiner Frage kann ich Dir als auf Studenten spezialsierter Steuerberater sagen, dass EUR 450 Jobs aufgrund der Pauschalversteuerung des Arbeitgebers mit 2% Lohnsteuer im Hinblick auf den Verlustvortag unschädlich sind, da die EInkommensteuer mit dem Pauschsteuersatz abgegolten ist und diese Einnahmen in der Steuererklärung nicht zu deklarieren sind.

Viele Grüße 

David

...zur Antwort

Guten Morgen JessDaniels,

Du musst keinen Einspruch einlegen, da alle Steuerbescheide im Hinblick auf Erstausbildungkosten gem. § 165 AO vorläufig ergehen, d.h., dass bei Urteilen zu Gunsten der Erstauszubildenden die jeweiligen Steuerbescheide automatisch geändert werden.

Viele Grüße,

David

...zur Antwort

Guten Morgen Sabrina,

da momentan im Hinblick auf ein Erststudium beim höhsten deutschen Gericht zwei Verfahren entschieden werden sollen, empfehle ich meinen Mandanten auch für diesen Zeitraum Steuererklärungen abgeben zu lassen. Die Finanzämter geben mittlerweile auf alle Steuerbescheide die Erstausbildungskosten betreffen einen sog. Vorläufigkeitsvermerk, d.h. sollte o.g. Urteil zu Gunsten der Erstauszubildenden ausfallen werden automatisch alle Steuerbescheide geändert und es entsteht ein Verlustvortrag. Deswegen ist es so wichtig die Steuererklärung abzugeben. Dies ist grds. 4 Jahre rückwirkend möglich momentan jedoch sogar 7 Jahre rückwirkend.

Viele Grüße,

David

...zur Antwort

Hallo rituals3000,

ich habe mich als Steuerberater auf Studenten spezialisiert und es gibt noch eine Möglichkeit den Bescheid zu Deinen Gunsten ändern zu lassen. Dies geht über eine Korrekturnorm der Abgabenordnung. Hierzu kannst Du mir bei weiteren Fragen gerne eine Nachricht zusenden.

Viele Grüße

David

...zur Antwort

Hallo Mizileinchen,

die Einnahmen aus der ERASMUS-Förderung sind gem. §3 Nr. 44a EStG steuerfrei. Folglich musst Du diese auch nicht in der Steuererklärung angeben. Es kann/wird sich jedoch vor dem Hintergrund des sog. Verlustvortrages trotzdem lohnen eine Steuererklärung abzugeben.

Fraglich ist, jedoch die Höhe der Ausgaben, hier musst Du m.E. die Ausgaben um die Förderung kürzen.

Viele Grüße,

David



...zur Antwort

Hallo Erik,

Im deutschen Steuerrecht greift das Welteinkommensprinzip, d.h. es sind alle auf der Welt erzielten Einkünfte in Deutschland zu versteuern.

Die Reparaturaufwendungen für die Instandsetzung sind steuerlich als Ausgaben zu berücksichtigen, wenn ihr mit der Vermietung eine Gewinnerzielungabsicht verfolgt. Sollte dies so sein, dann sind die Ausgaben sog. vorweggenommene Werbungskosten und sind steuerlich voll geltend zu machen.

Es sind die Unterhaltungskosten ebenso wie die Einnahmen in Deutschland als Ausgaben/Einnahmen gem. § 21 EStG steuerlich geltend zu machen.

PS: Hinsichtlich Erbe würde ich an Eurer Stelle auch mal checken, ob nicht ggf. Erbschaftsteuer anfällt. Hier richtet sich die Höhe der Freibeträge ebenso wie der ggf. anfallenden Steuersätze nach dem Verwandschaftsgrad zum Erblasser.

Viele Grüße,

David

...zur Antwort

Nein, nicht möglich.

...zur Antwort
Steuererklärung Verlustvortrag als Studentin?

Hallo, ich studiere seit Oktober 2013 an einer Uni Vollzeit. Bis September 2013 habe ich gearbeitet. Dafür habe ich im letzten Jahr meine Steuererklärung gemacht und eine Rückzahlung i.H.v. 1.040 € erhalten. Nun habe ich eine Erklärung für das Jahr 2014 gemacht und einen Antrag auf Verlustvortrag gestellt i.H.v. 1.410 €. Heute habe ich den Steuerbescheid erhalten. Aus diesem geht ein verbleibender Verlustvortrag i.H.v. 1.410 € hervor. Nun steht in dem Bescheid weiterhin, dass der gesamte Betrag als "Verlustrücktrag nach 2013" behandelt wird. Entsprechend habe ich einen neuen Bescheid für 2013 erhalten. In diesem steht folgendes: Einkommenssteuer: festgesetzt werden: 1.785 ab Steuerabzug vom Lohn: 3.053 verbleibende Steuer: - 1.268 Abrechnung (Stichtag 22.07.2015) von der Finanzkasse ausgezahlt: 909 mithin sind zu viel entrichtet: 359 (analog für Soli und Kirchensteuer; es ergibt sich insgesamt ein Guthaben i.H.v. 411,06 €)

Nun meine Fragen: Wieso rechnet das Finanzamt die 1.410 € aus 2014 in das Jahr 2013 zurück und kommt nun lediglich auf einen Auszahlungsbetrag von 411 €? Ich dachte die Verluste werden "gesammelt", bis ich wieder über ein steuerpflichtiges Einkommen verfüge? Wieso verrechnet das Finanzamt die Rückzahlung aus dem Jahr 2013 (909 €) mit dem Betrag aus 2014 (1410€)? Hat das Finanzamt vielleicht einen Fehler gemacht? Ich bin ziemlich enttäuscht, dass ich nun nur die 411 € erhalten soll :-/

Ich hoffe, meine Erklärungen sind halbwegs verständlich und ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal :-)

...zum Beitrag

Hallo Sleipnir0112,

grds. hat mein Vorredner Recht, jedoch kann auf Antrag von dem Grundsatz des Verlustrücktrags abgewichen werden und statt dessen ein Verlustvortrag beantragt werden ( vgl. hierzu § 10d Abs.1 S.5 EStG).

Viele Grüße aus Köln und einen guten Rutsch!

...zur Antwort

Hallo Gustav,

ich bin Steuerberater mit Schwerpunkt auf Studenten und habe hierzu neben einem ebook auch einen Online-Schnell-Check entwickelt. Bei Fragen einfach eine Nachricht zukommen lassen.

Viele Grüße,

David

...zur Antwort

Hallo Darkbeast,

wer hat Dir denn gesagt, dass auf die Witwenrente keine Steuern zu zahlen sind?

...zur Antwort

Hallo Angie,

falls die Rechnung nicht bereits in 2016 als Verbindlichkeit im System erfasst wurde, wird im Wertaufhellungszeitraum (erste 3 Monate von 2017) eine Rückstellung für ausstehende Rechnungen in 2016 gebildet.

Im Endeffekt brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, da die Rechnung in jedem Fall im "richtigen Jahr" landet.

Einen guten Rutsch und viele Grüße aus Köln,

David

...zur Antwort
Student und freiberuflich? Dringende Hilfe gesucht!?

Hallo, ich bin ein ausländischer Student in Deutschland (kein EU Bürger). Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis des Zweckes Studium. Ich darf in De entweder 120 T VZ arbeiten oder 240 T TZ.
Ich kenne mich nicht gut mit dem deutschen Gesetz. Und meine deutsche  Sprache ist nicht sehr gut. Ich bitte Sie um Verständnis ..
Im Mai 2015 habe ich angefangen beim Bürger King zu arbeiten. Da viele Flüchtlinge am Ende des Jahres nach De gekommen sind, gabs viele Arbeitsmöglichkeiten für Studenten beim ASB, DRK und Caritas. Im Dez. habe ich angefangen mit Caritas zu arbeiten (als Lehrkraft). Ich wurde informiert, das ich bis 2400€ als Student (Lehrkraft) steuerfrei verdienen darf. Ich hab mich bei Bürger King nicht gekündigt und hab dort gleichzeitig bisschen gearbeitet. Im Januar habe ich aufgehört (unbezahlter Urlaub für 3 Monate beim Bürger King). Die Arbeit bei Caritas ist bis März weiter gegangen. Ich habe  weniger als 2400 im 2015 und 2016. ab April habe ich wieder bei Bürger king gearbeitet, bis Juni, weil ich im Juni wieder bei Caritas gearbeitet habe. Meine Kündigungsfrist war bis 03. Juli. Ich habe weiter bei Caritas bis November gearbeitet. Bei Caritas musste ich immer eine Rechnung schreiben. Ich würde informiert, das ich am Ende des Jahres eine Steuererklärung machen muss, weil die Steuer nicht abgezogen wurden, und weil ich mehr als 2,400 €/2016 verdient habe.
Also ich habe einige Fragen:
- Beim Finanzamt haben die mir informiert, dass ich jede 3 Jahre als Student eine Steuererklärung machen darf, und nicht jedes Jahr. Also ich darf bis 2018 das machen. Stimmt das in diesem Fall ?
- ich habe mich beim Finanzamt nicht angemeldet. Der Chef beim Caritas hat mir informiert, dass ich das einfach am Ende des Jahres problemlos erklären kann. Stimmt das oder nicht ?
- als ich beim Caritas gearbeitet habe, habe ich im Dez. 2015, jan. 2016 und Juli.2016 gleichzeitig von Bürger King und Caritas was verdient. Musste das angemeldet werden oder reicht es wenn ich das in der Steuererklärung nenne?
- Insgesamt habe ich ungefähr 8000€ im Jahr 2015 und 9100€ im Jahr 2016 verdient.
Ich brauche eine professionelle Hilfe. Die sind ganz neue Info für mich. Bin sehr besorgt :(
-Weißt jemand vlt ob ich Bußgeld oder Strafe bezahlen muss ? Gibt es irgendwelche andere folgen ? Oder ist alles legal und in Ordnung wenn ich die Steuererklärung mache ?
-weißt jemand vlt wie viel Steuer muss ich bezahlen wenn ich die Steuer erkläre ?
Vielen Dank im Voraus!

...zum Beitrag

Hallo hishighness,

welches Land das Besteuerungsrecht hat ergibt sich aus den sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). 

Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Einkünfte dort zu versteuern sind, wo die Einkünfte erzielt werden, also Deutschland. Steuern werden bei den genannten Beträgen nicht in Hohem Maße fällig. 

Interessant wäre eher über eine Erstattung nachzudenken. Bei Fragen kannst Du dich gerne an mich wenden.

VG, David

...zur Antwort

Guten Morgen Mia, über die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung wäre eine Änderung möglich. Auch würde ich an Deiner Stelle schauen, ob die Steuerbescheide aus den genannten Jahren nicht punktuell vorläufig sind und bei positiver Urteilsfällung sowieso geändert werden. 

VG, David

...zur Antwort

Hallo, ich bin Steuerberater aus Köln mit Mandantenschwerpunkt auf u.a. Studenten. Speziell zum Thema Studenten Steuererklärung und wann sich diese für Studenten lohnt, habe ich eine interaktive Schnellcheckliste entwickelt, die in 30 Sekunden eine Auskunft erteilt. https://www.stb-weide.de/checkliste-studenten-steuererklaerung

...zur Antwort

Doppelbesteuerung heißen alle Sachverhalte bei denen ein steuerlicher Tatbestand mehrfach besteuert wird. Stell Dir vor Du arbeitest für eine bestimmt Zeit im Ausland (4 Monate), z.B. England, und zahlst dort Steuern. Danach arbeitest Du wieder in Deutschland. Die Einnahmen in England wurden bereits in England versteuert gäbe es keine Regelungen zur Doppelbesteuerung, hier sog. DBA, dann würde Deutschland diese Einnahmen auch versteuern. Zu Verhinderung dieser konkreten Doppelbesteuerung gibt es Methoden, die sowohl in Zwischenstaatlichen Vereinbarungen fixiert sind (DBA) als auch im Einkommensteuergesetz (vgl. § 32b EStG --> Progressionsvorbehalt). VG, David

...zur Antwort