die fragen deuten darauf hin, dass du ein unglaublicher querulant bist der nur seine rechte kennen will nicht aber seinen pflichten nachkommen will ...
Abmahnung erhalten: ja, denn sicherlich wurde dir das kasse machen vorher ausführlich erklärt und du hättest sicherlich nachfragen können, wenn du dir nicht sicher warst.
Dein ausbilder kann sogenannte "Fachausbilder" mit der Ausbildung beauftragen.
Frage nach Krankheit: ja, denn es könnte etwas ansteckend sein, du hast sicherlich eine belehrung nach InfSchG erhalten und kennst dich damit aus.
Ihrem Vorgesetzten darf sie es verraten, deinen kollegen nicht.
Du musst zur schule gehen und deine ausbilderin darf fragen wen sie will um deinen sculbesuchzu überprüfen.
Einziger guter Grund, nicht zur schule zu gehen: krankheit.