die fragen deuten darauf hin, dass du ein unglaublicher querulant bist der nur seine rechte kennen will nicht aber seinen pflichten nachkommen will ...

Abmahnung erhalten: ja, denn sicherlich wurde dir das kasse machen vorher ausführlich erklärt und du hättest sicherlich nachfragen können, wenn du dir nicht sicher warst.

Dein ausbilder kann sogenannte "Fachausbilder" mit der Ausbildung beauftragen.

Frage nach Krankheit: ja, denn es könnte etwas ansteckend sein, du hast sicherlich eine belehrung nach InfSchG erhalten und kennst dich damit aus.

Ihrem Vorgesetzten darf sie es verraten, deinen kollegen nicht.

Du musst zur schule gehen und deine ausbilderin darf fragen wen sie will um deinen sculbesuchzu überprüfen.

 

Einziger guter Grund, nicht zur schule zu gehen: krankheit.

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und was war jetzt deine frage? also die cola sollte das kosten was angeschlagen ist.

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wenn du jetzt einen schnitt von 4,3 hast dann bist du entweder zu blöd oder zu faul. wenn du bisher nicht 100% gegeben hast dann mach das doch mal - man sollte übrigens immer 100% geben!

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Das hängt ganz einfach davon ab, wie der Vertrag zwischen Euch und dem Eigentümer aussieht. Ich kann mir aber schon vorstellen, dass der Eigentümer bestimmen darf, wer in seiner Wohnung lebt - wenn er aber eine Vermttlung von Euch ablehnt so steht euch dennoch die Provision zu.

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Depressionen können unterschiedliche Ursachen haben, am seltesten sind es aber Nebenwirkungen von Medikamenten insbesondere der Nuvaring ist ja sehr gering dosiert. Geh zu deinem Frauenarzt und / oder zu einem Psychologen.

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Lehrer sind berechtigt, dir gegenstände wegzunehmen wenn sie den unterricht stören. zurückgegeben werden müssen solche dinge aber am ende der stunde.

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Tu nichts und feier ordentlich Silvester. Alles Blödkram.

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W = V*A. Eine 100 W-Lampe benötigt in einer Stunde 0,1 kWh. Dabei ist die Spannung egal!

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Also gesetzliche Vorgaben gibt es da nicht, es sei denn dass es sich um einen sogenannten "verdeckten Mangel" handelt. Dann hättest Du das Recht auf "Wandlung" (also Behebung des Mangels oder Rückabwicklung des Kaufs) oder "Minderung", also Rückzahlung eines Teilbetrages. Da das hier wohl nicht der Fall ist ist der Vorschlag Deines Händlers in Ordnung und ich würde sagen dass Du vielleicht 4.500 bis 4.700 € für den Wagen kriegen könntest. Vielleicht auch den vollen Kaufpreis von 5000 €, wenn Du beim gleichen Händler ein anderes Fahrzeug erwirbst ... .

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Fahrten zur Berufsschle muss grundsätzlich der Azubi tragen. Wenn Dein Betrieb die Busfahrkarte zu zahlen bereit ist nicht aber deine PKW-Kosten so frage doch, ob das Geld für die Busfahrkarte ausgezahlt werden kann.

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Nicht spielen und Geld behalten

Wahrscheinlichkeit auf 6 Richtige: nahezu 0!

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