Patientendaten trotz Schweigepflicht an Polizei / Jugendamt weitergeben?
Hallo, Ich bin Student in einer Klinik und hatte vor einigen Wochen einen Vorfall, bei dem mir ein Mann mit seinem 3-Jährigen Kind auf dem Arm tragend sagte, das er mir die "Kehle durchschneiden wolle", da es wohl behandlungsprobleme gab, in die ich aber garnicht involviert war. Das Kind war als Patientin da, soweit ich das mitbekommen habe. Zuletzt wurde mir geraten, bei sowas zukünftig Polizei und Jugendamt zu verständigen. Nun meine Frage: Ich kenne den Namen dieses Mannes ja garnicht. Darf ich Polizei / Jugendamt verständigen und den Nachnamen aus der Akte des Kindes entnehmen? Hinzu kommt, dass die Ehefrau mit blauem Jochbein gesegnet war, was wiederum ein "Verdacht!!!" für häusliche Gewalt darstellen kann. Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten Euer Trasher