Durch die DIN 1176 ist Fallboden definiert.

Zulässig sind Fallhöhen

- bis 60cm auf Stein

- bis 1m auf Oberboden

- bis 1,50m auf Rasen

- ab 1, 50m stoßdämpfende Böden  (Sand, Perlkies, Hackschnitzel)

Von Fallplatten rate ich ab, da diese den Fallstoß zwar zunächst dämpfen, dann aber zurückfedern. Dabei kann es zu einer Überlastung der Gelenke oder der Wirbelsäule kommen. Sand oder Kies hingegen stabilisieren das eintauchende Gliedmaß. 

...zur Antwort

Handelt es sich um eine freistehende oder um eine Anbaurutsche. ?

Grundsätzlich soll die Gesamt Steigung 40° nicht überschreiten. Dabei darf in Teilen eine Steigung von 60° erreicht werden.

Die Max. zulässige Geschwindigkeit beträgt 7,5m/Sec.

Nun stellt sich die Frage nach dem Material. Metall oder Kunststoff.. ..

Daraus berechnen die Hersteller den Aufbau der Rutsche und passen diese dem Geländeprofil an.

Zum Schluss sorgt das Auslaufteil und der angrenzende Fallbereich für einen sicheren Abschluss.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.