Durch die DIN 1176 ist Fallboden definiert.
Zulässig sind Fallhöhen
- bis 60cm auf Stein
- bis 1m auf Oberboden
- bis 1,50m auf Rasen
- ab 1, 50m stoßdämpfende Böden (Sand, Perlkies, Hackschnitzel)
Von Fallplatten rate ich ab, da diese den Fallstoß zwar zunächst dämpfen, dann aber zurückfedern. Dabei kann es zu einer Überlastung der Gelenke oder der Wirbelsäule kommen. Sand oder Kies hingegen stabilisieren das eintauchende Gliedmaß.