Das ist Fake. Gar nicht reagieren.

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Einfach so sanktionieren lassen wäre nicht klug. Am besten erst gar keine EGV unterschreiben. Das ist der bessere Weg.

http://www.grundgesetz-gratis.de/

Viel Glück.

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Also, dieser Jemand hat dann mit Sicherheit eine EGV die von Datum her schon abgelaufen ist. (?)

Das heißt: Das JC bzw. die SB haben in diesem Moment keine Handhabe dir mit Sanktionen zu drohen, daher auch die Stelleninformation ohne Rechtsfolgenbelehrung. Das wissen die auch, sonst hätten sie die RFB nicht weggelassen.

Darauf mußt du dich nicht bewerben, aber du kannst, wenn du willst. Die können und dürfen dich dafür nicht sanktionieren, und das wissen die auch. (Die versuchen es immer wieder, in der Hoffnung das es klappt.)

An deiner bzw. Jemandes stelle würde ich auch keine EGV mehr unterschreiben. Das heißt, die können dir nichts. Keine Sanktionen. Und wenn der/die SB doch einen VA schickt, dann ab zum Anwalt und Widerspruch einlegen. Berufe dich aufs (GG) Grundgesetz. http://www.grundgesetz-gratis.de/

Du kannst wenn du willst eine EGV unterschreiben Du "MUSST" aber nicht. Wir haben in Deutschland eine Vertragsfreiheit. Freie Berufswahl und, und, und... Das GG einfach kostenlos bestellen und Deine Rechte durchsetzen.

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Hier findest du alle Infos.

Zahnersatz bei Hartz IV: Nur mit Antrag auf Härtefallregelung
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