Hallo, Ja du kannst das Fahrverbot umgehen, wenn du dringende Fälle hast. d.h. du bist nicht in der Lage den öffentlichen Verkehr zu benutzen, da du außerhalb der Stadt wohnst. Und wenn du einen Arbeitsweg von mehr als 100km hast.

Gruß

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Mein Gott. Ihr kennt euch erst 2 Wochen und dann erwartest du, dass du gleich mit ihr in die Kiste steigst? Erst denken, dann reden.

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Das ist vollkommen in Ordnung. Schau mal nach, was die "richtigen" Nachhilfelehrer verlangen. Aber man sollte dennoch bedenken, dass er in der 7. Klasse ist - und vermutlich nicht so viel Geld hat. Was du aber daraus machst, ist deine Sache. Viel Glück!

Songoki

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Hallo Daniel, Am besten kontaktierst du erst einmal Deinen Anwalt. Der wird dir sicherlich sagen können, was am besten für Dich ist. Dies ist zwar eine Community um Fragen zu beantworten, doch immer wieder passiert es, dass sich Leute hier denken einfach irgendwelche Antworten zu schreiben, nur um die dazu passenden Punkte zu erhalten.

Manch´welche Frage sollten hier nicht gestellt werden. Das nur so nebenbei als kleiner Tipp.

Leider kenne ich mich in dieser Branche nicht aus und kann dir diesbezüglich auch keine Antwort geben. Ich wünsche Dir weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

MfG Songoki

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Bewerbubgsanschreiben. Rechtschreibungs- Zeichensetzungsfehler?

Bewerbung um einen Praktikumsplatz in Ihrer Filiale

Sehr geehrter Herr XXX,

Schon seit einiger Zeit beschäftige ich mich mit dem Beruf des Bankkaufmannes. Da ich bald die Gelegenheit habe im Rahmen eines Schulpraktikums vom 24.03.2014 bis zum 11.04.2014 einen Beruf kennen zu lernen, möchte ich gern meine Chance wahr nehmen und dieses Arbeitsfeld näher kennen lernen.

Zurzeit besuche ich die 9. Klasse der XXX XXX in XXX, die ich voraussichtlich im Juni 2015 mit der Fachoberschulreife verlassen werde.

Ich habe mich viel über die Berufe im Bankwesen informiert und stellte dabei fest, dass dieser Tätigkeitsberich mich sehr interessiert. Im Informatik- und Mathematikunterricht arbeite ich aktiv mit und erledige meine Aufgaben am Computer und auf Papier zuverlässig. Auch im Umgang mit Menschen habe ich keine Probleme, ich gehe offen auf fremde Menschen zu und höre mir gern ihre Anliegen an. Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, später einmal in dieser Branche zu arbeiten.

Wie ich auf der XXXX Internetseite gesehen habe, beschäftigt sich Ihr Konzern unter anderem auch mit verschiedenen Versicherungen. Da auch dieser Bereich mich sehr interessiert, bewerbe ich mich um einen Praktikumsplatz in Ihrem Unternehmen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich mich persönlich bei Ihnen vorstellen darf.

Mit freundlichen Grüßen

  • Anlagen
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis

Habe ich irgendwo Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung) ?

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Nein, keine Fehler drinne. Aber ich muss sagen, dass mir dein Text sehr gefällt. Sehr gut!

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Hallo inselmango. Hast du Asthma, MS oder Rheuma? Wenn nicht, dann brauchst dir keine Sorgen machen, das ist dann ganz "normal". Ich kenne das zu gut, ich hatte das auch schon des öfteren. Man kann nicht genau sagen, wie lange du brauchst - das ist von Mensch zu Mensch verschieden. Aber ich kann dir so sagen: Von nichts kommt nichts. Am besten du meldest dich in einem Sportstudio an( vielleicht mit deinem besten Freund/Freundin ) und dann trefft ihr euch dort um etwas Sport zu machen. Naja, im Regelfall 2-3x / Woche solltest du ca. 2-3 Monate brauchen.

MfG Songoki

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Hallo CarolinMakana, Vorab erstmal eine super Idee von euch beiden. Ich würde an deiner Stelle nicht im Internet danach fragen, was du in den Adventskalender deiner besten Freundin geben solltest. Du kennst sie und solltest im normal Fall wissen, was ihre Vorlieben sind. Aber am besten kommt doch immer die alt beliebte Schokolade, oder? Kosmetikartikel oder Ähnliches. Geh in dich hinein und such etwas tolles aus, was von herzen kommt. Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen

Songoki

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Bei 2ten mal kein Geld auf dem Konto gibt es eine Mahnung ansonsten, wenn immer noch nichts überwiesen wird, einen Abschluß ihres Anschulsses bzw, drosselung des Internet auf 64 kbits/s.

MfG Songoki

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Sehr geehrte scham12, Ich kann Ihnen soweit sagen, dass das Arbeiten eines 11 Jährigen nicht gestattet ist. 11 Jährige stehe unter dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dies trifft hiermit ein. Jugendliche/Kinder unter 14 Jahren dürfen keine Arbeiten ausführen, doch geringfügige Tätigkeiten wie z.B Hunde ausführen etc. sind nicht als Arbeit angesehen und damit Rechtlich geregelt.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen Songoki

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Witzig mit 14 solch eine gute Rechtschreibung. Aber ja, sowas kann passieren.

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