Die Not 1 sagt gar nichts. Das bedeutet lediglich, das es den Mindeststanforderungen entspricht.

Gibt mal in die Google "Pflegeskandal Münchenstift" ein.....

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Nein. Da muss dir der andere nämlich nachweisen können, dass du das wider besseren Wissens gemacht hast.

Es ist aber - sofern du nicht beweisen kannst, dass es wahr ist (auch wenn es wahr ist - es geht um die Beweisführung) eine üble Nachrede.

Ich kann dich aber beruhigen: So was wird meist eingestellt und auf dem Privatklageweg verwiesen.

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Um dauerhaft weniger zu wiegen, musst du deine Essgewohnheiten für immer umstellen, sonst hast du den Jo-Jo-Effekt und wiegst noch mehr als jetzt schon.

Also hör mit irgendwelchen Zeitlimits und Gewichtsangaben auf.

Verzichte möglichst auf Süßigkeiten und betreibe Sport.

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Altenpflegeschülerin unbeliebt?

Wir haben eine Schülerin die fleißig aber schüchtern wirkt. Oft beschweren sich alle, dass die Pflegeschülerin im 2 Lj. schlampig arbeitet. Als ich ihr das schonend beigebracht habe, verbesserte sie ihre Arbeitsweise. Doch jetzt kommt die Beschwerde, dass sie zu langsam arbeitet. Viele Fehler macht, komisch drauf und zu ruhig ist. Überall höre ich heraus, dass sie total schlecht ist. Sie tut mir sehr leid. Da sie nun befürchtet nicht übernommen werden zu können, nächstes Jahr. Der andere Schüler sagt ihr auch immer was die anderen über sie sagen. Ich finde das gut, aber er kann sie nicht leiden und bringt das immer sehr böse rüber. Sie sagte mir, dass sie sich total unwohl fühlt. Keine Fehler machen möchte, aber aus Angst und Aufregung nicht mehr "nachdenken" kann. Viele sagen, sie soll sich einen anderen Beruf suchen. Nun was denkt ihr? Die PDL will auch meine Meinung hören. Sie macht keine lebensbedrohliche Fehler, aber schon Fehler die nicht sein dürfen. zBsp. 1. Bei einem BW BZ messen vergessen, dann hat er schon gegessen und ihr fiel es erst ein, als ich sie gefragt habe. 2. Sie sollte Nahrung aufhängen, hängt aber Wasser auf. 3. Sie wollte Clexane in eine Narbe spritzen 3.1 I.m Injektion in ein Blutgefäß spritzen 3.2 I.m Injektion mit kurzer dicken Nadel spritzen oder hat vergessen zu aspirieren 4. Viele etliche Grundpflegefehler, tut nie eincremen obwohl die Haut eines pflegebedürftigen total schuppt. Hat eine schlechte Hautbeobachtung dh. gerötete Hautfalten übersieht sie, usw. 5. Ihre "gewaschenen" BW stinken, keine gute Intimhygiene. 6. Sie bezog nie schmutzige Bettwäsche frisch, selbst blutige mit Stuhlgang verschmierte oder urinierte Unterlagen, lies sie so. 7. Mundpflege bei BW ist ein Fremdwort für sie 8. Trägt Dinge ein die nicht stimmen zB. Eine Trinkmenge oder schüttet Essen das sie einem BW anreichen muss ins Klo, damit wir denken, dass sie es geschafft hat einem schwerstpflegebedürftigen so schnell bei der Nahrungsaufnahme geholfen zu haben...... ...und es gab noch 100 andere Fehler............. .......... .........Wie ihr seht sind das schon etliche Minuspunkte. Aber sie hat sich ein wenig verbessert und sieht ihre Fehler ein. Sie meint, dass sie aus ihren Fehler gelernt hat. Kann man sich nach ihrer Ausbildung auf sie verlassen? Ich kann mir kaum vorstellen das sie ihre Schichtführung schafft. Sie kann sich nicht durchsetzen und vergisst alles. Ich ünterstütze sie sehr viel, doch wenn ich immer nur Beschwerden höre. Enttäuscht sie mich, da ich viel für sie tue. Ihre Noten liege zwischen 2 und 3. Wenn die PDL mich über sie ausgefragt hat, schilderte ich ihr meine Zufriedenheit. Doch das war ja nie so, soll ich mich weiterhin für sie einsetzen oder unserer PDL meine Zustimmung der Unzufriedenheit schildern? Die Schülerin möchte in unserer Einrichtung nach der Ausbildung bleiben.

Lg

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Wenn das stimmt, sollt sie weg. Ekelhafter geht es wohl nicht?

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Englisch

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Hattest du dabei Zuschauer? Selbst wenn du Zuschauer dabei gehabt hättest: Du gibst ja selbst zu, dich nicht gewehrt zu haben. Das ist nämlich das Entscheidende bei einer Vergewaltigung - das Opfer muss dem Täter gezeigt haben, dass es das nicht will.

Ich habe gelesen, dass nur ca. 10 % der angezeigten Männer auch verurteilt werden. Es ist 15 Jahre her und wahrscheinlich längst verjährt.

Vergiß dich Sache. Es bringt nichts.

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Ich kann mir leider nicht vorstellen, dass das auf Dauer gut geht - außerdem du wirst Moslem.

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Wurst und Kraut. Oder Weißwürste und Brezen

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Anzeige Wegen Höchstpersöhnliche Bildaufnahmen Und Verdacht Auf Gewalt Oder Tierpornographie

Hey letztes Jahr als ich im Urlaub war wurd mein Pc von der Polizei beschlagnahmt war so in 6-7 Monat und aufjedenfall hab ich Heute einen Brief bekommen dort steht. im Ermittlung wegen folgender Straftat Verletzung des höchstpersöhnlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß §201a StGB

Verdacht §184a Verbreitung gewalt oder Tierpornographischer Schriften

Das Problem ist ich weis wirklich nicht mehr was ich machen soll ich weis weder nicht von wem ich Bilder gemacht haben sollte kla habe ich Bilder noch drauf die ich eig löschen könnte aber das ist das gleiche wie auf meinem Handy habe noch von all meinen Ex freundinen Nummern obwohl ich die nie Anrufe aber ich habe nie irgendwas damit gemacht :S

Ich weis ja auch nicht wer mich angezeigt hat und zu Punkt 2 Ich habe keine gewalt oder Tierpornographische sachen auf Pc wenn dann hab ich in Facebook auf diese Videos Kommentiert oder was andere Seiten Geteilt haben auch auf meiner Pinnwand geteilt zb es gabs ein Video wo die ein Hund Verbrennen und das hab ich geteilt mit der begründung das gleiche sollte man auch bei dennen machen ..... aber das war ja nicht mein Video war ja von anderen habs nur von dennen geteilt ...

Was könnte ich machen ? habe nach 19 Tagen Vorladung Hab jetzt auch schon Angst weil überall steht 3 Jahre haft oder Hohe Geldstrafe :S Ich bin gradmal 21 und Arbeite zurzeit nicht Habe auch jede Ex freundin gefragt aber die meinten nee ich hab nix gemacht weis echt nicht mehr weiter ...

Bitte nur Hilfreiche Antworten will hier nicht lesen hättest du nicht machen sollen jetzt kriegst du halt deine strafe !!! habe so oder so genug angst will nur wissen was ich machen kann oder was höchstens passieren wird .

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Aussage bei der Polizei verweigern und Anwalt nehmen. Ganz ungeschoren wirst du zwar auch nicht davon kommen, aber die Strafe dürfte dann nicht so hoch werden.

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Die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege in Deutschland sind eine Katastrophe. Es ist allgemein bekannt, dass die Arbeitsbedingungen in den Niederlanden oder England besser sind. Dort gibt es beispielsweise keine Schichtwechseln, weil das Pflegepersonal entweder nur Nachtdienst, nur Frühdienst oder nur Spätdienst macht. Auch ist die Bezahlung dort besser als hier in Deutschland. Deshalb sind auch die meisten Polen lieber in diese Länder gezogen als in Deutschland. Wichtig ist, dass du die Sprache gut sprechen kannst. Der Rest wird sich ergeben. Viel Glück.

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Mach Dir keine Sorgen. Das wird Dir keiner nachweisen können und selbst wenn du sie mal geweckt hättest, dann hätte sie auch Fieber gekriegt. Das wäre ja eine schöne Theorie: Wenn man trinkt, bekommt man nie Fieber. Halt einfach Deinen Mund und gut ist.

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Ich habe eine Dampfdusche und eine Whirlpoolbadewanne...

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Kommt drauf an..... Wenn du einen Unfall hast und du kannst nachweisen, dass der Unfall nicht wegen der Krankheit (Schwindel, Einfluss von Med.) entstanden ist, dann zahlt die Versicherung. Solltest du das aber nicht nachweisen können, vor allem wenn du mit dem PKW fährst, kann dich die Versicherung in Regress nehmen. Unter Einfluss von Medikamenten kann sie das übrigens auch ohne Krankmeldung.

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Wenn kein Platz ist, beides zu haben, würde ich sagen: Dusche. Ich finde es unhygienisch, wenn man sich wo badet, wo man sich vorher geduscht hat. Ich würde eine Dampfdusche empfehlen. Wenn man erkältet ist, ist das noch viel viel besser als ein heißes Bad und man kann die Dampffunktion regelmässig zum Vorbeugen einer Erkältung verwenden, was man mit einer Badewanne nicht kann. Diese Dampfduschen haben im Allgemeinen auch eine Wassermassagefunktion und eine Tropenregenfunktion. Teurigere Dampfduschen verfügen auch über eine Wasserfallfunktion, etc.....

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Sofern der potentielle Bewohner noch alleine entscheiden kann, entscheidet er. Ist er nicht mehr entscheidungsfähig, hat er einen Betreuer. Dann fällt er die Entscheidung, rein juristisch gesehen. Moralisch gesehen sollte der, der zahlt auch mitreden dürfen.

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Auf e-bay. Dort kaufe ich meine immer. Geh auf e-bay und gibt Duftöl für Dampfdusche ein. Da bekommst du genug Auswahl.

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