Alles okay. Da braucht sie sich keine Sorgen machen.
Es kommt sehr darauf an wie man Google nutzt. Wird einfach die Frage in die Suchmaske kopiert, kommt man natürlich nicht so weit, als suche man zur Frage mit passenden Suchbegriffen.
Genau das gilt jedoch auch für eine Bibliothek. Ich weiß nicht wie eure Universitätsbibliothek aussieht unsere ist da eher "unübersichtlich" wer nicht weiß wo er suchen soll geht unter.
Weitergehend ist es so, dass einfache Fragen in ihrer Tendenz wohl mit Google einfacher zu beantworten sind. Der Geschwindigkeitsunterschied macht hier den Vorteil. Geht es dann um wirklich detaillierte "Fragen/Probleme" ist die Universitätsbibliothek besser. Denn auf die Informationen kann man sich verlassen und wer weiß wo er suchen muss findet seine Antworten.
Nur ein Beispiel aus meinem Rechtsgebiet:
"Welche Motive steckten hinter dem § 1 BGB."
Jemand der weiß, dass er nun in die Abteilung der Rechtsbibliothek gehen muss, wo die Bücher mit den Motiven des BGB stehen wird eine Antwort finden. Im Internet gehst du sofort unter. Diese Frage kann man auf so gut wie jeden Paragrafen des BGB extrapolieren.
Genau so wäre es mit Anweisungen. Indem man z.B. schreibt:
Erkläre die angelsächsische Sprachtheorie. Vertreter: H.L.A. Hart; R.M. Hare)
Wenn du da nicht weißt wo du suchen musst gehst du in der Bibliothek unter, aber eben auch bei Google.
Es kommt also wirklich darauf an wie man sucht.
Ich schließe mich deiner Auffassung an. Für mich machen diese Militärbündnisse auch überhaupt keinen Sinn mehr.
Ich stehe Russland zwar skeptisch gegenüber und nimmt man die Krim ist es tatsächlich ein Völkerrechtsbruch gewesen. Verhindert oder eine Lösung hatte die Nato dazu nicht.
In der "neuen Weltordnung" braucht es andere Lösungen. Kriegsführung wird sich in den nächsten Jahren rasant verändern und viel mehr Macht zur Veränderung als Atomwaffen hat die Wirtschaft. Aus diesem Grund ist China ja so hinterher die Wirtschaftsmacht überhaupt zu werden.
Das wird zwangsläufig irgendwann Grenzen verschieben. Die meisten Waffen werden doch überhaupt nicht genutzt, weil sie so unsinnig sind. Ich mein eine Bundeswehr die mit einem G35 oder wie das Gewehr heißt ausgerüstet wird, das nicht richtig funktioniert. Hubschrauber die nicht fliegen und sonst für Unfug. Steckt es in die Bildung und wird wirtschaftlich stärker bringt das einem Land mehr, davon bin ich überzeugt.
Braucht es einen gewissen Schutz. Ja natürlich. Aber den sollte man nicht weiter ausbauen. Wie schon gesagt, ich vermute Grenzen werden sich ohne Waffengewalt auflösen, weil Bevölkerungen zusammenwachsen - nicht alle - aber das man nun überall Gegner sieht kann ich nicht nachvollziehen.
Durch jemanden der sich damit auskennt, also ganz bestimmt nicht kostenlos. AGB mussen eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllen wenn man dadurch wirklich zuverlässig Schäden aussließen will.
Ich bin mir ziemlich sicher wenn du dir einen Haftungsausschluss ausdenkst und ich würde eine AGB Kontrolle machen fliegt der raus. Damit ist der dann vollkommen nichtig.
Deshalb lässt man das jemanden machen der sich damit auskennt ind das braucht eben etwas Zeit, die investieren die wenigsten kostenlos.
Es ist wirklich äußerst hilfreich wenn die Frage annähernd verständig formuliert ist. Gerade bei juristischen Themen kommt es auf eine zuverlässige Schilderung an.
Ich habe allein mal die Preise abgecheckt und dort steht ausdrücklich ein das die Kosten (für Männer) im 3 Monats-Abo 49,90 Euro/Monat sind. Es ist nicht mal schwer das auf der Seite zu lesen. Da du selbst hier die Preise nicht wirklich wiedergeben kannst, muss ich davon ausgehen, dass du einfach schlecht gelesen hast.
Mal im Ernst solche Seiten sind meist "dubios", aber man kann wirklich nicht behaupten das sie die Infos schwer zugänglich machen.
https://www.c-date.de/c-date-preise
Du musst nun auch kündigen! Ich vermute nicht mal das hast du gemacht. Die Kündigung steht dort auch beschrieben, Aboarlam reicht also. Die drei Monate zahlst du jedoch. Evtl. auch die nächsten drei wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
Wo kann man das nachlesen?
§§ 1896 ff. BGB.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht.pdf?\_\_blob=publicationFile&v=24
https://www.gutefrage.net/frage/radbruchsche-formel----deutsche-richter
i.V.m. Wikipedia und bisschen selbst überlegen versteht mans.
Ich bin bei einem elektronischen Zustellservice registriert und ersuche nach Möglichkeit um Zustellung über dieses.
Du gibst also an das du dich bei einem elektronischen Zustellservice registriert hast. Bei bzw. durch diesen soll die Zustellung erfolgen.
Vermutlich musste dieser Punkt angehakt werden bzw. zur Kenntnis genommen werden.
Strafregisterbescheinigungen können dzt. dann elektronisch zugestellt werden
Strafregisterbescheinigungen können under den Voraussetzungen (...) zugestellt werden.
Vorraussetzungen:
wenn auf Grund der Personendaten eindeutig festgestellt werden kann, ob über Sie Strafen registriert sind und Sie nicht gefahndet werden.
Wenn eindeutig festgestellt werden konnte um welche Person es sich handelt. Gibt es z.B. zweimal Max Mustermann wohnhaft in xyz und sie können nicht eindeutig klären wer nun den Antrag stellt, wird keiner gesendet.
Dazu müssen dann noch Straftaten registriert sein und du darfst nicht gefahndet werden. Sonst erfolgt keine Zustellung.
Das ist doch nun wirklich etwas "lächerlich". Zum einen besteht hier überhaupt keine strafrechtliche Relevanz, auch nicht wenn für die meisten Instagram und Co der Lebensinhalt ist.
Zum anderen hast Du dafür die Lage geschaffen. Dass eine Freundin nun Dein Passwort nutzt kannst Du unterbinden. Es ihr sagen und Dein Passwort ändern. Man sollte dies im übrigen häufiger tun und nicht selbiges auf allen Seiten nutzen. Das wäre nur dämlich und fahrlässig.
Der Name Yourfone ist da dann wirklich Spott und Hohn.
Die Frage ist tatsächlich, ob es klar gemacht wurde als der Vertrag abgeschlossen wurde. Kaum einer ließt die AGB auch Juristen nicht. Deshalb hat man ja die AGB Kontrolle eingeführt. Frag mal 100 Leute ob sie die Handy AGB gelesen haben, 99 von denen werden es verneinen. Deshalb finde ich diese Vorwürfe hier lächerlich. Oder haben die auch die AGB von der U-Bahn gelesen etc.?
Ich weiß nun tatsächlich nicht so ganz aus dem Kopf wo die Normen im UWG stehen, müssten aber irgendwo zu Beginn sein. Es muss dem Vertragspartner schon deutlich gemacht worden sein, dass er das Eigentum nicht nach den Raten erwirbt.
Nun habt ihr das Handy schon vor dem Ende verkauft, dass ist tatsächlich bei fast allen Anbietern nicht erlaubt. Denn das Eigentum geht erst nach der Vertragslaufzeit über.
Leider müsstet ihr beweisen, dass ihr in die Irre geführt wurdet. Das wird kaum möglich sein. Nur für das nächste Mal bleibt weg von diesen Anbietern!
Beginnen wir. Du gibt an, dass er Dir innerhalb der Beziehung ein Auto gekauft hat. Man wird hier davon ausgehen müssen, dass es sich um ein Geschenk an Dich handelt. Zwar läuft der Kaufvertrag auf Deinen Namen dies sieht jedoch eher so aus als solle an Dich erfüllt werden. Das Schenkungsversprechen lautet nun 50% des Kaufpreises geschenkt, die anderen 50% als Darlehn. Ob auch an Dich Übereignet wurde kann ich so nicht beantworten. Sicher ist dies nicht.
Nun zum interessanten Teil, der Schenkung. Denn genau hier wird es spannend. Du gibst an, dass er finanzielle Probleme hat und das Auto braucht um seine Miete usw. zu zahlen. Nun ist es rechtlich so, dass eine Schenkung unter wenigen Umständen zurückverlangt werden kann. Eine davon ist die Geldnot in eigenen Angelegenheiten, vgl. § 528 BGB.
Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
Es bleibt also zu klären, ob er außerstande ist seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten. Weiter gibst Du an, dass er einen mittelmäßigen Job hat. Dies würde dagegen sprechen. Ebenso, dass er noch ein altes Auto für 3000 Euro flüssig machen könnte. Man wird hier davon ausgehen müssen, dass er weiterhin imstande ist seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Damit könnte die Schenkung hier nicht rückgängig gemacht werden. Dies kommt aber wie gesagt auf die genauen Umstände an.
In diesem Fall würde ich davon ausgehen, dass Du jenes Auto behalten kannst. Außer Du lässt dich darauf ein es gegen ein anderes zu Tauschen oder ihm ganz zurückzugewähren. Dann solltet ihr gleich aufnehmen, dass die Raten zu denen Du Dich verpflichtet hast entfallen. Denn auch wenn dieser Vertrag mündlich beschlossen wurde ist dieser rechtskräftig.
Wie gesagt, das mit der Schenkung ist nur eine Hypothese. Du müsstest am besten wissen ob er dir 50% des Autos Schenken wollte oder ob er diese 50% sozusagen behalten wollte. Dann könnte man hier evtl. auf Miteigentum abstellen. Zwar ist der Kaufvertrag ein Indiz, dass du Eigentümerin bist nur das muss nicht so sein. Um die Eigentümerposition klären zu können müsste man genauere Informationen haben. Aber wie geschrieben, ich gehe davon aus, dass Du allein Eigentum erlangt hast. Seid ihr beide Eigentümer, würde das Auto verkauft werden und entsprechend das Geld aufgeteilt. Dafür spricht, das 50% des Autos als Darlehn angesehen werden, er könnte also Eigentumsvorbehalt angemeldet haben.
Vielleicht helfen Dir diese Anmerkungen weiter.
Die Antworten hier sind so gut wie alle falsch oder schlecht begründet. Es könnte sich dabei um einen Totschlag durch Unterlassen handeln, §§ 212, 13 StGB.
Das derjenige ins Wasser fällt ist noch ein Unfall. Das sie ihn nicht retten und ertrinken lassen ist dann ein Unterlassen. Selbst ein Nichtschwimmer stirbt nicht gleich wenn er ins Wasser fällt, hier nun zu argumentieren, es war ihnen nicht möglich zu helfen ist schwer. Wenn nun keiner von ihnen schwimmen kann, dann würde sich das evtl. anders darstellen.
Btw. Mord wird nicht vom Totschlag durch Vorsatz unterschieden. Ich frage mich wie alt hier alle sind, dass sie dies glauben. Die Nazis haben Mord und Totschlag so wie wir die Paragrafen heute haben so als Gesetzesform herausgegeben - also über 70 Jahre her.
Ich möchte entweder mein Geld von dem Verein wieder oder wenigstens eine Quittung haben, dass ich weiß, dass das Geld nicht in die eigene Tasche gekommen ist.
§ 368 BGB:
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
Auf eine Quittung kannst Du bestehen. Das gilt natürlich nur für die Leistungen die von Dir erbracht wurden. Heißt dir wird bestätigt, dass Du die Summe x gezahlt hast oder war auch immer die Leistung ist die zu erbringen war.
Edit: Das die Summe dann tatsächlich nach Rumänien ging, das steht dort natürlich nicht drin. Es ist lediglich der Beweis, dass Du diese Leistung erbracht hast.
Können unter dieser Insolvenz beide Namen zusammengefasst werden (Vor- und Zweitnamen)? Oder bekommt sie für das falsche Geburtsdatum Konsequenzen?
Konsequenzen? Oh aber sicher. Das sieht so ziemlich nach Betrug aus.
Ich bin etwas erstaunt, das euch das so normal vorkommt.
Es kommt hier nun auf Argumentation an wie es begründet wird. Ansprechpartner ist der Fachbereichsleiter und anschließend der Schulleiter.
Das dieser eine Fehler nun gewaltige Auswirkungen auf die Note haben wird halte ich für ausgeschlossen.
Sollte das anders sein, dann könnte man den Verwaltungsrechtsweg einschlagen. Dort wird dann die Vergabe der Note überprüft - NUR die Vergabe nicht inhaltlich.
Strafe wird nicht einfach aus einer Tabelle abgelesen.
Es wird die "schwere der Schuld" festgestellt. Je schwerer die Schuld, je strenger die Strafe. Es kommt also auf jede Menge persönlicher Umstände an.
So lange die hier nicht feststehen lässt sich da überhaupt nicht sagen.
Lesen:
§ 371 ff. ZPO - Der Richter kann sich Beweise angucken.
§ 373 ff. ZPO - Zeugen sind erlaubt.
§ 402 ff. ZPO - Sachverständiger ist erlaubt.
§ 415 ff. ZPO - Urkunden i.S.v § 415 ZPO sind erlaubt.
§ 445 ff. ZPO - Die andere Partei kann befragt werden.
Sag mal genau was Dein Anliegen ist.
Anzeigen bedeutet Strafrecht, dass er eine Strafe bekommt. Dafür ist die Tat jedoch verjährt.
Willst Du Geld, also Schadensersatz, dann kannst Du dies soweit die Vorraussetzungen von §§ 823 Abs. 1,197 Abs. 1 Nr. 1 BGB zutreffen. Du sagst es sei vorsätzlich geschehen, damit könntest Du Schäden durch die Verletzung - also Schadensersatz - geltend machen.
Problem ist, DU musst das in diesem Fall beweisen. Das ist nach 7 Jahren sau schwer, aber in deinem Fall vielleicht nicht unmöglich.
Dafür musst du zivilrechtlich gegen denjenigen vorgehen.
Das Kind hat also den Tatbestand des Mordes erfüllt. Dies ist auch rechtswidrig. Aber das Kind ist durch sein Alter entschuldigt, daher kommt keine Strafe in Betracht. (Sicherheitsverwahrung etc. kann trotzdem eintreten, dies ist jedoch keine Strafe)
Der Anstifter dafür § 26 StGB lesen:
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Die Tat des Kindes bleibt rechtswidrig. Nun ist die Frage wieso es Mord war. Dafür müssen bestimmte Merkmale vorliegen. Viele davon sind persönliche Umstände. Also muss man § 28 StGB lesen.
(1) Fehlen besondere persönliche Merkmale (§ 14 Abs. 1), welche die Strafbarkeit des Täters begründen, beim Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe), so ist dessen Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern.
(2) Bestimmt das Gesetz, daß besondere persönliche Merkmale die Strafe schärfen, mildern oder ausschließen, so gilt das nur für den Beteiligten (Täter oder Teilnehmer), bei dem sie vorliegen.
Nun müsste man noch klären ob Mord ein eigener Tatbestand ist oder ob es eine Qualifikation ist. Also in diesem kleinen Fall ist viel "Gummi", aber ich belasse es mal hierbei.
Es steht also nicht fest, dass er wegen Mordes bestraft wird. Dafür müssten ihm die Merkmale auch zurechenbar sein. Das kann man aus den Schilderungen nicht schließen.
Da passiert nichts.
Warum? Die Freundin ist rechtmäßig Eigentümerin durch Schenkung geworden. Der Exfreund hat also keine Eigentümerrechte mehr an dem Handy. Kann auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung das Handy verlangen, da es eben diese Schenkung gab.
Hätte er sich mal vorher überlegen sollen.