Der Name Yourfone ist da dann wirklich Spott und Hohn.

Die Frage ist tatsächlich, ob es klar gemacht wurde als der Vertrag abgeschlossen wurde. Kaum einer ließt die AGB auch Juristen nicht. Deshalb hat man ja die AGB Kontrolle eingeführt. Frag mal 100 Leute ob sie die Handy AGB gelesen haben, 99 von denen werden es verneinen. Deshalb finde ich diese Vorwürfe hier lächerlich. Oder haben die auch die AGB von der U-Bahn gelesen etc.?

Ich weiß nun tatsächlich nicht so ganz aus dem Kopf wo die Normen im UWG stehen, müssten aber irgendwo zu Beginn sein. Es muss dem Vertragspartner schon deutlich gemacht worden sein, dass er das Eigentum nicht nach den Raten erwirbt.

Nun habt ihr das Handy schon vor dem Ende verkauft, dass ist tatsächlich bei fast allen Anbietern nicht erlaubt. Denn das Eigentum geht erst nach der Vertragslaufzeit über.

Leider müsstet ihr beweisen, dass ihr in die Irre geführt wurdet. Das wird kaum möglich sein. Nur für das nächste Mal bleibt weg von diesen Anbietern!

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Da passiert nichts.

Warum? Die Freundin ist rechtmäßig Eigentümerin durch Schenkung geworden. Der Exfreund hat also keine Eigentümerrechte mehr an dem Handy. Kann auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung das Handy verlangen, da es eben diese Schenkung gab.

Hätte er sich mal vorher überlegen sollen.

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  1. Es handelt sich dabei nicht um das Kurzzeitgedächtnis.
  2. Lernerfolg? Das ist kein Lernerfolg, wenn du es nicht stabil abrufen kannst. sonst kann ich auch behaupten ich hätte einen Lernerfolg in Raketenwissenschaften, wenn ich 'ne Doku gesehen hab.
  3. Wie sollen wir wissen wie DU auf Drogen reagierst. Ist es eine mündliche Prüfung in einem Fremdsprachenfach kann z.B. etwas Alkohol helfen. 

http://journals.sagepub.com/doi/pdf/10.1177/0269881117735687

Du musst also selbst wissen wie du darauf reagierst. Die Vermutung liegt nahe, das dein Problem eher deine "Lernstruktur" ist und weniger die Drogen. 

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