Hallo, schau doch mal unter diesen Link nach:

http://www.lyricstime.com/j-rgen-marcus-im-regen-sieht-man-keine-tr-nen-lyrics.html

Vielleicht hilft das ja ein wenig ;-))))

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Es stimmt, der Arbeitgeber darf zwar fragen, aber man kann ihm die Antwort schuldig bleiben. Es ist jedem selbst überlassen, ob er seine Erkrankung begründen möchte. Es könnte aber sein, dass der Arbeitgeber den Betriebsarzt einschaltet und dort muss man vorstellig werden. Aber auch dieser hat eine Schweigepflicht, von der er nicht uneingeschränkt entbunden ist. D.h., solange man nicht wegen der Arbeit, z.B. Burn-Out-Syndrom, Depressionen oder sonstige körperliche Beschwerden, die abzustellen wären, krank geschrieben ist, kann man auch den Betriebsarzt auf die Schweigepflicht nochmals hinweisen.

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