Frage
Antwort
Ja sie ist Grundvoraussetzung dafür
"Voraussetzungen für die praktische PrüfungSie können die praktische Prüfung machen, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben alle vorgeschriebenen Sonderfahrten gemacht.
- Ihr Fahrlehrer ist überzeugt, dass Sie fit für die Prüfung sind und hat Ihnen eine entsprechende Ausbildungsbescheinigung ausgestellt.
- Sie haben die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt.
- Sie erreichen in spätestens einem Monat das vorgeschriebene Mindestalter für die beantragte Führerscheinklasse."
Quelle: http://www.tuv.com/de/germanyinfothek/infothek/fuehrerschein_info/weg_fuehrerschein/praktische_pruefung/praktische_pruefung.html