Die besonderen Ausbildungsfahrten (Mindestens 12 x 45 Minuten, auch Pflichtstunden oder Sonderfahrten genannt), werden zum Ende der Ausbildung durchgeführt. Da soll der Fahrschüler zeigen bzw lernen, mit dem Fahrzeug bei höheren Geschwindigkeiten umzugehen und die Besonderheiten dabei zu erkennen. Zum "Abschluss" wird dieses auch bei Dunkelheit gemacht. Diese "Sonderfahrten" teilen sich auf in 5x45 Minuten Landstraße, 4x45 Minuten Autobahn und 3x45 Minuten bei Dunkelheit. Diese fahrten bei Dunkelheit werden auf Autobahn, Landstraße und Stadt aufgeteilt. Wobei diese 12 Stunden nur eine Mindestforderung sind.

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Du kannst immer und jederzeit die Fahrschule wechseln. Gem der allgemeinen AGB steht der Fahrschule aber ein gewisser Anteil von der Anmeldung zu, da du ja schon gewisse Dienstleistungen in Anspruch genommen hast. Von einem Fahrschulwechsel spricht man übrigens nur dann, wenn man schon beim TÜV gemeldet ist. Es ist in Deutschland möglich, in mehreren Fahrschulen angemeldet zu sein und überall etwas zu machen. Jede Fahrschule, muss dann eine Bescheinigung ausstellen, über das, was du dort gemacht hast. Es kann dich aber nur die Fahrschule zur Prüfung beim TÜV oder Dekra vorstellen, wo rüber du den Antrag für den Führerschein beim Amt gestellt hast.

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So lange du nichts mit Absicht machst oder einen Fehler, der weit über deinem Können, dann musst du nichts bezahlen.

Es haben aber schon genügend Gerichte entschieden, das der Schüler in Regress genommen werden kann, wenn er einen Fehler macht, der üben seinen Ausbildungsstand ist.

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Sollte ich die praktische Fahrprüfung versuchen, oder sollte ich es lieber lassen?

Ich habe ein Problem. Ich hatte heute laut meinem Fahrlehrer meine vorletzte Fahrstunde vor der praktischen Prüfung. Ich habe aber bisher kein einziges mal wirklich das Einparken/Wenden mit ihm geübt. Eigentlich war diese Übung auf die heutige Fahrstunde gelegt, leider hat mein Fahrlehrer dies aus unerklärlichen Gründen dann doch nicht mit mir gemacht. Dementsprechend bin ich nun aufgewühlt und beunruhigt. Die Fahrprüfung hat mein Fahrlehrer auf übernächste Woche angesetzt, die letzte Fahrstunde wäre 2 Tage vor der eigentlichen Prüfung. Dazu kommt dann auch noch, dass ich nach einem Zeitraum von einer Woche, indem ich kein Auto gefahren bin, immer erstmal kurz wieder brauche um mich an das Fahren zu gewöhnen. Dies ist nämlich ein maßgeblicher Faktor, der mich zusätzlich zweifeln lässt, ob ich die praktische Fahrprüfung mit diesen Voraussetzungen schaffen kann. Es wäre gut wenn ihr mir verratet, wie es bei euch war, also ob ihr das Einparken auch erst auf den letzten Drücker geübt habt. Eigene Erfahrungsberichte dazu wären hilfreich und würdet ihr mir es im Allgemeinen raten die Fahrprüfung zu versuchen, oder soll ich nochmal mit meinem Fahrlehrer reden, der dann hoffentlich nicht negativ darauf reagiert? Und ist es möglich innerhalb einer einigen Fahrstunde, das Parken so zu beherrschen, damit es für die Prüfung reicht? Ich würde mich über Meinungen freuen :)

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Das ist etwas ungewöhnlich. Normal wird das ganze mit dem Schüler besprochen. Erst wenn der Fahrlehrer den Eindruck hat, das der Schüler die Prüfung bestehen kann und der Schüler sich sicher fühlt, wird eine Prüfung beantragt. Alles andere bringt oft nicht das gewünschte Ergebnis. Von daher, sprich mit deinem Fahrlehrer und sage ihm, was du gerne noch üben möchtest. Er möchte mit dir auch eine Prüfungssimulation durchführen. Da kannst du sehen, was du schon komplett alleine kannst und was nicht.

Ich möchte meinem Vorredner auch widersprechen, wenn beim Parken Fehler gemacht werden (Falsche bzw mangelhafte Beobachtung, auffahren auf den Bordstein usw), kann die Prüfung beendet werden. Das selbe auch beim Umkehren (es gibt kein Wenden mehr). Und gerade beim Umkehren, tun sich viele Schüler schwer und suchen sich das falsche.

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Grundsätzlich kannst du deinen Antrag beim Amt erst mit 16,5 Jahren stellen. Drei Monate vor deinem 17 Geburtstag darfst du die theoretische und einen Monat vor deinem 17 Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Ab 17 Jahren, darfst du dann in Begleitung Auto fahren. Alleine ist das Grundsätzlich erst mit 18 Jahren möglich.

Aber keine Regel ohne Ausnahme. Wenn du einen dringenden und wichtigen Grund hast, auch schon früher alleine Auto zu fahren, dann kannst du einen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen. Dort könnte man zb entscheiden, das du bestimmte Wege mit dem Auto fahren darfst, weil du sonst sozial benachteiligt bist (Wohnung - Arbeit in ländlicher Gegend).

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Es gibt mehrere Fristen zu beachten.

1. Frist der Fahrschule gem. AGB
Alle Fahrschulen haben Fristen in ihrern AGB drin stehen. Gängig sind aktuell 6 Monate bzw 12 Monate nach Anmeldung. Danach läuft der Vertrag aus und es müsste ein neuer Gemacht werden. Dieses hat aber keinen Einfluss auf deine Unterrichte!

2. Frist nach Antragstellung beim Straßenverkehrsamt
Nachdem du deinen Antrag abgegeben hast und das Amt alles geprüft hat, ist dieser Antrag ein Jahr gültig. Wenn du innerhalb dieser Zeit die theoretische Prüfung erfolgreich abgeschlossen hast, wird der Antrag ab da, um ein weiteres Jahr verlängert.

3. Gültigkeit der Unterrichte in Theorie und Praxis
Es gibt grundsätzlich keine Frist, in der die Unterrichte verfallen können. Das Gesetz sagt nur, daß die Ausbildungsbescheinigung nach zwei Jahren nicht mehr gültig ist. Diese Bescheinigung wird von der Fahrschule ausgestellt und jeweils für die theoretische bzw praktische Prüfung benötigt.

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Das ist quatsch, kannst du hier nachlesen: http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm

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5x45 min Überland, 4x45 min Autobahn und 3x45 min Nachtfahrt, die aufgeteilt werden in Stadt, Überland und Autobahn.

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Du musst bei der Fahrschule schauen, was die Anmeldung kostet, dann noch die Kosten für die theoretische und praktische Prüfung. An Fahrstunden kommen 12 Besondere Ausbildungsfahrten (Pflichtstunden genannt) und die Übungsstunden dazu. Bei den Übungsstunden kannst du mit ca. 15-20 rechnen.

Nun zu den Preisen. Du hast dir eine extrem günstige Fahrschule ausgesucht!! Da würde ich nochmal genau überlegen ob das passen kann.

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Normalerweise braucht ein Fahrschüler irgendwas zwischen 3-5 Monate für alles. Es kommt dabei natürlich darauf an, wieviel Zeit du deinen Fahrlehrer zur Verfügung stellst. Aber mit ein bis zwei Terminen pro Woche, ist das normal möglich in der Zeit.

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Musst dir keinen Stress machen. Der Gesetzgeber spricht vom "Genuss von alkoholischen Getränken". Davon leiten alle eine 0,0 Promille ab. Dieses ist grundsätzlich richtig aber solltest du 0,1 haben und kannst nachweisen, daß dieses vom Essen oder Medikamenten ist, dann passiert nix.

Nicht zu vergessen, wer sagt den, das du den Alkohol genossen hast 😂

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Die Unterschrift des Schülers wird im Tagesnachweis des Fahrlehrers gemacht. Dort unterschreibst du für die Art und Dauer der Stunde. Am Ende der Ausbildung wirst du noch einen Ausbildungsnachweis erhalten. Auf diesem Zettel, steht alles nochmal genau drauf. Du kannst dir diesen Nachweis aber auch zwischen durch zeigen lassen.

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Grundsätzlich wäre das möglich, wenn deine Fahrschule das zu lässt, ich würde dir das aber nicht empfehlen. Normalerweise wird bei diesen Kursen auch der Sehtest gemacht und viele Schüler erfahren dort, das sie eine Brille brauchen. Desweiteren bringt es dir nix, zu fahren und fahren und dein Antrag für den Führerschein ist nicht beim Amt. Das Amt braucht öfter um die 4-6 Wochen, um diesen zu bearbeiten. Erst wenn das passiert ist, kann deine Fahrschule einen Platz für die theoretische Prüfung beim TÜV beantragen. Bei TÜV kannst du nochmal 2 Wochen rechnen, bis ein Platz frei ist und ca. nochmal 2 Wochen bis zur praktischen Prüfung. 

Es wäre also unpraktisch mit der praktischen Ausbildung fertig zu sein und noch auf die Papiere vom Amt zu warten. 

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Grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen. Die Fahrzeuge der Fahrschule sind grundsätzlich versichert. Es wäre aber gem. der AGB möglich dich mit in die Verantwortung zu nehmen, wenn du etwas mutwillig machst. 

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