Ich würde auch gerne wissen wo ich das Lied her bekomme. Wer singt es, ich habe schon lange danach gesucht, aber kein Interpret zu finden.


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Wenn der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann er jederzeit geändert werden.

Wenn nicht, dann wirst Du wegen "neuer Tatsachen" nicht weiter kommen, weil Du Dir das grobe Verschulden anrechnen lassen must. Hier käme es auf einen Versuch an, aber ich sehe da keine Aussicht auf Erfolg.

Aber in den Folgejahren kannst Du die Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilen. Das 1/5 aus dem Jahre 2012 ist dann zwar verlohren, aber die Folgejahre kannst Du daurch retten. (§82b EStDV)

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Oh man, die Antworten hier sind echt unbrauchbar. Der Urlaub wird genauso versteuert wie die anderen Bruttolöhne. Aber in den Überstunden werden teilweise steuerfrei Zuschläge drin sein. Eine Tabelle für sogenannte Geringverdiener gibt es nur im Sozialversicherungsrecht. Und die Grenze liegt bei 800 Euro. Da scheinst Du ja drüber zu liegen. Ich würde vorschlagen du siehst Dir die Lohnabrechnung nochmal genau an. In den Fußnoten stehen Erläuterungen zu den Abkürzungen. Die sind unter Umständen sehr wichtig. Oder Scanner beide Abrechnungen hier ein. Natürlich Anonymisiert

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Den ersten Job kannst Du Steuer- und Sozialversicherungsfrei ausüben. Der zweite Job ist dann pflichtig. Bei Steuerklasse 1 fallen aber keine Steuern an, und durch die Anwendung der Gleitzohne werden ca. 80 Euro Sozialversicherung fällig. Dafür bist Du aber auch Versichert.

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die Antwort von "DerHans" ist total falsch, es sucht sich niemand jemanden aus!!! Es ist 100% so, dass Du nur EINEN Sozialversicherungefreine Mini-Job machen darfst. Bei mehreren ist immer der zuerst angemeldete Job der freie, alle weitern sind Sozialversicherungspflichtig. Als Student darfst du daneben noch eine Tätigkeit ausführen die unter 20 Stunden/Woche liegt. (Oder in den Semesterferien 50 Tage) Das ist dann allerdings Rentenversicherugspflichtig (19,6%), aber das ist ja auch günstiger als ein Mini-Job (30%). Und man hat in der Rentenanwartschaft schonmal ein paar Zeiten gesammelt. Meines Erachtens ist es ganz wichtig, dass Du Dir die Meldungen zur Sozialversicherunge (alternativ die Lohnabrechnung) anschaust, und ganz genau prüfst als was man Dich angemeldet hat. Das kann man am Sozialversicherungsschlüssel erkennen, und am Tätigkeitsmerkmal.

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der Arbeitgeber hat völlig recht. Das Sterbegeld ist Einkommen der Erbin. Es ist also besser wenn Ihr nochmal überlegt wer es besser Versteuert. Es würde aber auch aufgeteilt über Euch beide gehen, weil Ihr als Erbengemeinschaft eine GbR seit.

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10 Jahre gelten nur im Steuerstrafverfahren. Die normale Festsetzungsverjährung endet nach 4 Jahren. Die Steuererklärung kannst Du aber nur 2 Jahre abgeben. Also für 2006 ist es schon zu spät. Es sei denn Du warst Pflichtig, z. B. wenn einer eine Steuerklasse 5 hatte. Normalerwese bekommst Du dann aber eine Aufforderung. Wenn Du nicht Pflichtig warst ist es für Dich zu spät. Und das Finanzamt wird es auch nicht von Dir nachfordern.

Im §46 des Einkommensteuergesetes stehen noch mehr Gründe warum man Einkommensteuerpflichtig wird. Z. B. 1. wenn man mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen bekommen hat. (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschutzgeld, Krankengeld, usw. ) 2. bei mehreren Arbeitgebern 3. Steuerkalsse 5 4. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte usw.....

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Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt es wird zwar nicht versteuert aber es wird dem sonstigen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Den daraus resultierenden höheren Steuersatz wird auf das übrige Einkommen angewendet. Da normalerweise das übrige Einkommen mit den niedrigeren Steuersatz besteuert wurde. z.B. durch den Arbeitgeber, ist eine Nachzahlung (oder eine geringere Erstattung) sehr wahrscheinlich. Die Höhe kommt natürlich auf viele Faktoren an. z.B. wie Hoch ist das Elternegld, wieviel übriges zu Versteuerndes Einkommen hat man noch. Mal als Beispiel, bei Zusammenveranlagung mit einem zu Versteuerndem Einkommen von rund 30.000 im Jahr und einem Elterngeld von rund 900 im Monat kommt es zu einer Steuerlast von rund 1.000,00 Euro. Aber Achtung. Wenn das Elterngeld nicht in einem Kalenderjahr bezogen wurde kann sich das ändern, und wenn noch Mutterschutzgeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurde erhöhen sich die Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Du siehst es ist nicht so einfach. LG

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wer länger als 183 tage im jahr nicht in deutschland arbeitet, ist nur noch beschränkt steuerpflichtig. google mal nach "auslandstätigkeitserlass" mit nigeria gibt es auch ein doppelbesteuerungsabkommen. also sind die einkünfte in de nur noch über den progressionsvorbehalt zu berücksichtigen

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Es ist zwar Steuerfrei, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das heißt es wirkt sich auf den Steuersatz aus, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.

Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte werden dem zu versteuernden Einkommen (zvE1 = Steuerbemessungsgrundlage) hinzuaddiert (ergibt zvE2) und der Steuerbetrag für zvE2 ermittelt. Der Durchschnittsteuersatz ergibt sich aus Steuerbetrag/zvE2. Sodann wird dieser Durchschnittsteuersatz auf das zvE1 angewandt.

Also Achtung, es könnte zu einer Steuernachzahlung kommen.

Übrigens jede Lohnersatzleistung (Krankengels, Arbeitslosengels, Kurzarbeiter, Mutterschaftsgeld usw.) gehört dazu. Nur nicht das Hartz4 :-)

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Bei Deinem 300 Euro Job musst Du auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde machen. Aber Vorsicht das hört sich sehr nach Scheinselbständigkeit an, welche dann Sozialversicherungspflichtig wäre.

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Mann muß nicht unbedingt ein Arbeitsverhältniss mit der Oma begründen. Sie kann auch als Tagesmutter fungieren, dann kostet es keine Sozialversicherung. Die Oma hat dann aber Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Den Gewinn nach Abzug einer Kostenpauschale muss sie Versteuern, wenn sie aber unterhalb bestimmter Grenzen bleibt, fällt da keine Steuer an.

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Du kannst grundsätzlich EINEN sozialversicherungsfreien Job ausführen. Dieser muß unter 400€ sein. Alle weitern Jobs sind dann Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Die Grenze von 7680€ braucht nur beachtet zu werden wenn Du noch KIndergeld erhälst. Die Grenze ist aber nach Abzug aller Werbungskosten und der gezahlten Sozialversicherungsabgaben.

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Elster ist leider kein Steuerhilfsprogramm, sondern nur ein Übertragungsprogramm. Tipps und Triks bekommt mann da nicht. Die Plausibilitätsprüfung prüft nur ob alle relevannten Felder ausgefüllt wurden. Z.B. Ob bei der Adresse auch die PLZ stimmt usw. Wenn man keine Aufwendungen im Beruf hat kann man sich bei vielen Programmen Hilfe holen, aber geziehlt Nachfragen oder Tipps geben was man in Zukunft besser machen kann das kann nur der Steuerberater. Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten die ein Programm nicht erklären kann weil es sich nicht mit dir unterhält.

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die so genannte Festsetzungsfrist endet 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuererklärung abgegeben wurde.

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Im § 233a Abs. 2 AO steht, das die Zinsen nach 15 Monaten Berechnet werden. Also für die Erklärung zum 31.12.2006 beginnt die Verinsung am 1.4.2008. Es werden 0,5% Zinsen gezahlt. Übrigens auch Berechnet wenn man nachzahlen muß.

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