Umgangsrecht Arbeitszeiten?
Mein Exmann teilt mit mir das Sorgerecht für meine Tochter (7 Jahre, 1. Klasse) und soll sein Umgangsrecht alle zwei Wochen am Wochenende wahrnehmen. Das bedeutet, er soll sie am Freitag nach der Schule an der Schule abholen und am Sonntag Abend wieder bringen. Nun behauptet er, er könne sie nicht nach der Schule holen, sondern erst um sieben, weil er bis zum17 Uhr arbeiten muss. Er müsste um spätestens 14 Uhr gehen, um seine Tochter um 16 Uhr von der Schule abholen zu können. Kann der Arbeitgeber darauf pochen, dass er jeden Freitag bis 17 Uhr bleiben muss oder darf er an solchen Tagen früher gehen? Natürlich unter der Voraussetzung, dass er keine Minusstunden aufbaut, was er auch nicht tut. Wir haben (noch) keine gerichtliche Regelung. Bitte keine Vorschläge, ich solle ihm entgegen fahren oder so was. Mein Ex zahlt seit Jahren sehr unregelmäßig Unterhalt und kann es mir im Gegensatz zu ihm nicht leisten, durch halb Bayern zu fahren.