Laut § 182 StGB ist nicht eine Beziehung, sondern Geschlechtsverkehr unter Zwang mit Jugendlichen unter 18 Jahren und Erwachsenen verboten. Grundsätzlich, ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr (d.h. freiwilliger) unter Minderjährigen ab 14 Straffrei.
Eine Beziehung kannst du auch mit Erwachsenen eingehen.