Hallo Sonja, ich bin nicht sicher ob ich helfen kann oder die nötige Zeit aufbringe. Wenn du aber wilst, dann schicke mir mal eine oder zwei Geschichten zur Druchsicht. Du solltest aber nicht über Kritik erstaunt sein. Lieben Gruß SetzKuss Michael Kuss (Berlin) Email: kussmanuskripte@gmx.com

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an Denise: Das Problem des längeren Aufenthaltes scheint mir weniger beim Kibbutz zu liegen, als bei den israelischen Aufenthaltsgesetzen. Denn eigentlich bekommt man nur ein begrenztes Visum für den ersten Aufenthalt, dieses muss man dann rechtzeitig vor Ort bei den israelischen Behörden verlängern lassen. Bisher habe ich es so erlebt, dass mein Kibbutz mir die hierfür notwendige Beglaubigung (dass ich im Kibbutz Freiwilligenarbeit leiste) gegeben hat und ich daraufhin immer die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bekommen habe.

Die unterschiedliche Handhabung der Aufenthaltsdauer erkläre ich mir so: Die meisten angebotenen Kibbutz-Programme gehen nur über einen begrenzten Zeitraum. Wenn man aber - wie ich - ohne Programm auf eigene Faust und bei Eigeninitiative einmal in einem Kibbutz ist (und nicht an ein organisiertes Programm gebunden ist), dann kann man auch (vorausgesetzt guter Führung und gegenseitiger Sympathie) länger bleiben, sollte aber die Aufenthaltsgesetze und ggflls. die Verlängerungen beachten.

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Sorry, Sajonara, das Spree-Ufer lasse ich ja gerade noch gelten, da gibt es immerhin die Mauermalerei und ein paar so genannte Künstlerkneipen für Touris (und in der Nähe des Spreeufers zur Warschauer Brücke gehts hinüber in die Künstler- und Aussteigerzene von Friedrichshain bzw. nach Kreuzberg), aber am Zoo gibt es entweder Tiere zu besichtigen oder um den Bahnhof herum Drogendealer und sonstige Herumhänger. Möglicherweise meint Sajonara den in der Nähe vom Zoo liegenden Kurfürstendamm und die Gedächtniskirche, aber auch dort hat sich die Szene nach dem Mauerfall gen Osten verzogen, nur noch einige reiche Galerien am Kudamm..

Im Übrigen hat Berlin kein "zentrales Künstlerviertel" (vergleichbar mit dem Montmartre in Paris), sondern fast jeder Stadtbezirk hat so seine eigene "Szene", wobei man "hippe Ausgeh-Szene" nicht gleichbedeutend mit "Künstler-Szene" verwechseln sollte. So treiben sich am Hackechen Markt zwar viele Hippster herum, aber das sind keine sesshaften Künstler mit Galerie oder Studio, sondern neugierige Touris oder Eintagsfliegen.

Einige Künstler gibt es noch im Prenzlauer Berg (obwohl das nach dem Anfangsboom nach der Wende stark nachgelassen hat), in Kreuzberg um den Oranienplatz und Moritzplatz, in Kreuzberg Mehringdamm/Ecke Yorckstraße, kleine Initiativen in "Kreuzkölln", am Richardplatz in Rixdorf (Neukölln), im Neuköllner Schilling-Kiez, meistens versteckt in den Nebenstraßen. Größere Ateliers sind in Friedrichshain bzw. in den neurenovierten Gebäuden im Osthafen an der Stralau.

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Es gibt - neben vielen anderen mehr oder weniger brauchbaren Angeboten - nur eine einzige Webseite und eine einzige allumfassende Organsiation für den Jugendaustausch zwischen Deutschland und Frankreich, und das ist das Deutsch-Französische Jugendwerk (Berlin und Paris): www.dfjw.org

Dort finden jährlich über 50 000 Jugendliche Franzosen und Deutsche Kontakte, Adressen und Programme. Außerdem seriöse Erfahrungsberichte und solide Ansprechpartner.

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Ein deutscher Staatsbürger ist EU-Mitglied und deshalb berechtigt, alle EU-Vorteile wahrzunehmen, egal wie alt er ist. Außerdem gibt es innerhalb der EU für andere EU-Mitglieder keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung, (die gibt es nur für Staaten, die nicht der EU angehören), sondern du kannst einfach so mit deinem Personalausweis in einem anderen EU-Land einreisen, dich dort niederlassen, einen Job (oder einen Studienplatz) suchen und anfangen zu werkeln. Wenn du noch keine 18 bist, benötigst du dazu die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Näheres findest du auf der EU-Webseite www.eu.eu, dort musst du auf dein Wunschland oder auf die einzelnen Rubriken klicken, z.B. Arbeit, Soziales, Wohnung, usw....

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Es handelt sich um zwei unterschiedliche Länder mit jeweils eigenen Gesetzen. Das belgische Flandern gehört zu Belgien, also gelten dort belgische Gesetze, und in den Niederlanden gelten niederländische Gesetze. Nur weil in beiden Ländern Niederländisch gesprochen wird, bedeutet das nicht auch gleichzeitig die gleiche Gesetzeslage. Auch in der Schweiz wird wie in Deutschland u.a. Deutsch gesprochen, trotzdem gibt es in beiden Ländern unterschiedliche Landesgesetze.

In Belgien und den Niederlanden stimmen die Gesetze nur überein, so weit es sich um EU-Gesetze handelt, die in allen EU-Ländern gleich sind: zum Beispiel Umweltgesetze, Verpackungsgesetze, VerkehrsZEICHEN (NICHT die "VerkehrsGESETZE"). Aber ansonsten ist jedes Land souverän mit eigenen Gesetzen.

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Zunächst sollte der Lebenslauf in richtigem Deutsch abgefasst werden, zum Beispiel: meinen derzeitigen Job im Lebenslauf...

Zu deiner Frage: Die Auflistung bereits absolvierter oder aktueller Jobs wird separat vorgenommen. Sie sollten - wegen der Übersichtlichkeit - von den anderen Punkten getrennt ersichtlich sein.

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Seriöse Frage an Eltern oder Alleinerziehende mit Kind: Gesetzliche Regelung?

Folgender Fall in meinem Bekanntenkreis: Aus einer unverheirateten Beziehung ging ein heute elfjähriger Sohn hervor, wobei nach der Trennung das Sorgerecht der Mutter, und dem Vater das vierzehntägige Besuchsrecht zugesprochen wurde. In der Praxis ist es aber so, dass der Junge freiwillig und emotional sich viel lieber beim Vater (und bei den Großeltern) aufhält und sogar der Meinung ist, er würde von der Mutter nicht geliebt und beachtet.

Nun will die Mutter eine neue Beziehung mit einem Partner eingehen und dort hin ziehen, der selbst zwei eigene Kinder mitbringt und weiter auswärts wohnt. Dies hätte zur Folge, dass der Elfjährige in eine andere Schule müsste, seinen Stadtteil, den Freundeskreis, alle emotionalen Bindungen und die häufigen Besuche beim Vater und den Großeltern verlieren würde, wogegen das Kind sich emotional sträubt. Neben der emotionalen Bindung zum Vater und zu den Großeltern wäre beim Vater auch ein eigenes Zimmer für das Kind zur Verfügung und die Hausaufgabenbetreung (im Gegensatz zur Mutter) gewährleistet.

Deshalb meine konkrete Fragen (aber bitte nur an Leute, die wirklich Erfahrung mit diesem Thema haben, also bitte keine "Vermutungen" und keine moralischen Beurteilungen, sondern nur Fakten):

1.) Gibt es ein Alter (z.B. 12 ?), ab welchem das Kind (vom Jugendamt oder vom Gericht befragt) selbst entscheiden kann, bei wem es am liebsten bleiben möchte?

2.) Ist diese Antwort dann juristisch und für beide Elternteile verbindlich oder wird sie nur als "Anhaltspunkt" oder "Empfehlung" bzw. "Willensbekundung des Kindes" angesehen?

3.) Wie könnte der Vater verfahren, um die Situation nach dem Willen des Kindes entscheiden zu lassen?

4.) Welche Gerichtsurteile sind zu dieser Problematik bekannt und wo kann man die einsehen?

Danke für seriöse Antworten von Leuten mit konkreter Erfahrung.

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Danke für alle Antworten. Ich habe den gesamten Vorgang jetzt an das Elternpaar und an die Großeltern weitergeleitet, damit sie sich mit den Antworten und Argumenten befassen können und eventuell zu Entscheidungen kommen.

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Also, mal ehrlich: Was ich hier von dir lese, ist so schrecklich, da kann man nur hoffen, dass sich das Jugendamt nachhaltig einschaltet. So kaputtene Leute wie ihr dürften nicht einmal Kinder bekommen, verschweige sie behalten. Könnt ihr beim Poppen denn nicht aufpassen oder verhüten? Hör mit deiner Heulerei und deiner Mitleidstour auf, dieses schizophrene Geschwätz glaubt dir kein Mensch.

Leider weiß ich nicht, was man tun könnte, um euch zu sozialisieren. Für einen Anfang bei Null scheint wohl alles vergeblich zu sein. Hoffentlich kann das Eingreifen des Jugendamtes Schlimmeres verhindern.

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Seriöse Frage an Eltern oder Alleinerziehende mit Kind: Gesetzliche Regelung?

Folgender Fall in meinem Bekanntenkreis: Aus einer unverheirateten Beziehung ging ein heute elfjähriger Sohn hervor, wobei nach der Trennung das Sorgerecht der Mutter, und dem Vater das vierzehntägige Besuchsrecht zugesprochen wurde. In der Praxis ist es aber so, dass der Junge freiwillig und emotional sich viel lieber beim Vater (und bei den Großeltern) aufhält und sogar der Meinung ist, er würde von der Mutter nicht geliebt und beachtet.

Nun will die Mutter eine neue Beziehung mit einem Partner eingehen und dort hin ziehen, der selbst zwei eigene Kinder mitbringt und weiter auswärts wohnt. Dies hätte zur Folge, dass der Elfjährige in eine andere Schule müsste, seinen Stadtteil, den Freundeskreis, alle emotionalen Bindungen und die häufigen Besuche beim Vater und den Großeltern verlieren würde, wogegen das Kind sich emotional sträubt. Neben der emotionalen Bindung zum Vater und zu den Großeltern wäre beim Vater auch ein eigenes Zimmer für das Kind zur Verfügung und die Hausaufgabenbetreung (im Gegensatz zur Mutter) gewährleistet.

Deshalb meine konkrete Fragen (aber bitte nur an Leute, die wirklich Erfahrung mit diesem Thema haben, also bitte keine "Vermutungen" und keine moralischen Beurteilungen, sondern nur Fakten):

1.) Gibt es ein Alter (z.B. 12 ?), ab welchem das Kind (vom Jugendamt oder vom Gericht befragt) selbst entscheiden kann, bei wem es am liebsten bleiben möchte?

2.) Ist diese Antwort dann juristisch und für beide Elternteile verbindlich oder wird sie nur als "Anhaltspunkt" oder "Empfehlung" bzw. "Willensbekundung des Kindes" angesehen?

3.) Wie könnte der Vater verfahren, um die Situation nach dem Willen des Kindes entscheiden zu lassen?

4.) Welche Gerichtsurteile sind zu dieser Problematik bekannt und wo kann man die einsehen?

Danke für seriöse Antworten von Leuten mit konkreter Erfahrung.

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Mir fällt da gerade eine weitere Überlegung ein: Es ist doch vielleicht überhaupt nicht nötig, dass der Vater das „Sorgerecht" bekommt, nur damit das Kind beim Vater lebt. Die Elternteile könnten sich auch darauf einigen, dass zwar die Mutter das Sorgerecht behält, aber der Vater das „Wohnrecht“ für das Kind bekommt. Damit hätte das Kind das Recht, beim Vater zu wohnen, aber sonst würde alles bleiben wie gehabt: Die Mutter hätte weiterhin das Sorgerecht und das Kind wäre glücklich. Wäre das nicht ein gangbarer Weg?

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Du hast dermaßen viele Fragen gleichzeitig gestellt, dass man sie hier garnicht beantworten kann. Das würde mehrere Seiten einnehmen. Denn wie es scheint, bist du überhaupt nicht vorbereitet. Ich kann dich deshalb nur auf meinen "Frankreich-Ratgeber für Deutsche" verweisen, in dem ich nahezu alle Fragen behandele, die Deutscher haben, wenn sie in Frankreich wohnen und arbeiten möchten. Hier: http://www.kussmanuskripte.de/lust-auf-frankreich.html

Da ich hier wegen spam nur einen einzigen Link einfügen darf, musst du bei die beiden folgenden Links ergoogeln:

Ähnliche Fragen werden behandelt, wenn du mit dem Suchbegriff Frankreichkontakte googelst

oder auf der Webseite der Europäischen Union auf "Frankreich" klickst.

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Schwülstig! Künstlich dramatisiert. Ohne Inhalt, ohne Aussage. Infantile Anfängerversuche. Peinlicher Kitsch.

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Lass dich nicht durch diesen ganzen Mist, der hier geschrieben wird, verunsichern! Du bist deutscher Staatsbürger und reist mit einem deutschen Pass als Tourist nach Israel. So wie das vor dir Millionen Touristen getan haben und in Zukunft tun werden! Das ist ein völlig normaler internationaler Vorgang! Dabei wird auch nicht gefragt, woher du oder deine Eltern oder deine UrUr-Vorfahren herkommen oder welche Hautfarbe oder Religion du hast. Israel wird lediglich bei der Einreise prüfen, worauf jeder Einreisende in jedem Land und an jedem Flugplatz der Welt überprüft wird: Ob er irgendetwas mit Terrorismus zu tun hat.

Was den israelischen Einreise-Vermerk in deinem deutschen Pass betrifft: Dieser Pass wird in Zukunft nicht mehr vom Iran akzeptiert. Um also später wieder mal nach dem Iran einreisen zu können, solltest du dir einen zweiten deutechen Pass ausstellen lassen, was unter den gegebenen Umständen von der deutschen Passtelle auch genehmigt wird. So einfach ist das.

Im Übrigen wünsche ich dir eine gute Reise und viel Freude in einem abwechslungsreichen und vielseitige Land Israel.

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Zu diesem Thema habe ich mehrere ausführliche Kommentare unter meinen "Tipps" geschrieben. Aber es wird mir zuviel, das immer und immer wieder hier zu wiederholen. Deshalb werde ich nur darauf verweisen, bei meinen Beiträgen unter "Tipps" nachzuschauen, dort findest du mehrere professionelle Kommentare zu deiner Frage.

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Ja, haben sie. Kirmes heißt dort: Kermesse = Kirchweihfest. Der Begriff wird zwar häufiger in Belgien benutzt, aber auch französische Dörfer haben Kermesse, oft mit Tanzboden und Rummel im Ortszentrum.

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Es kommt auf die Nationalität und den belgischen Aufenthaltsstatus an. Wenn du die deutsche oder die Nationalität eines anderen EU-Mitgliedslandes hast, kannst du jederzeit nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land einreisen und dich dort niederlassen, egal ob Scheidung oder andere Voraussetzungen. Siehe: www.eu.eu

Solltest du kein EU-Mitglied sein, aber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für eins der EU-Länder haben, so gilt die auch für andere EU-Länder.

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Wenn du als Journalist "fest angestellt" bis (was selten genug vorkommt), dann bist du an feste (oder zumindest an flexible) Arbeitszeiten gebunden, bei denen der Arbeitgeber dich am Arbeitsplatz erwartet. Denn die Redaktion muss ja in einem bestimmten Zeitrahmen bestimmte Aufgaben erfüllen, und dazu muss das Team, bestehend aus Redaktion und Technik, zusammenarbeiten. Es wird also höchst selten eine Redaktion geben, die dir die völlige Freiheit erlaubt, dir deine Zeit selbst einzuteilen. Es ist zwar nicht unmöglich, aber die Regel ist es auch nicht. Außerdem kann dir diese Frage nicht GF, sondern nur der betreffende Arbeitgeber beantworten.

Was anders ist es mit den "Freiberuflern": Als freiberuflicher Journalist kannst du dir alles einteilen: die Recherche, die Fototermine, das Schreiben, das Abliefern, deinen Arbeitsplatz. Wenn du dann deine Zeiten und die Manuskriptablieferung nicht einhälst, bist du bald raus aus dem Geschäft. Also bist du sogar dann "gebunden", wenn du von zu Hause aus arbeitest.

Ich arbeite zum Beispiel freiberuflich von zu Hause aus, aber wenn ich die Vorgaben des Verlages nicht einhalte, bin ich weg vom Fenster. Dann hätte ich keine festen Abnehmer mehr, sondern müsste mich von Fall zu Fall immer wieder um neue Aufträge bemühen. Totale Freiheit hat ihren Preis!

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