Also bis ein Konto gepfändet wird, muss schon viel passieren. Für eine Kontopfändung ist nämlich ein Titel/Vollstreckungsbescheid nötig.
Ich vermute, dass in dem Fall einfach viel zu spät reagiert wurde.
Erst bekommt man Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von der KK. Danach wird das Ganze dann meist einem Inkassobüro übergeben, das ebenfalls Mahnungen verschickt.
Wenn man dann immer noch nicht reagiert hat, geht es zum Vollstreckungsgericht. Erst bekommt man einen Mahnbescheid. Wenn man nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch einlegt, dann bekommt man einen Titel/Vollstreckungsbescheid, mit dem die Forderung 30 Jahre lang vollstreckt werden kann und Pfändungen durchgeführt werden können.
Spätestens beim Mahnbescheid hätte man reagieren müssen. Wenn die Forderung berechtig gewesen wäre, hätte man auch schon zu dem Zeitpunkt rechtzeitig ein P-Konto einrichten lassen sollen. Beim P-Konto liegt der Freibetrag bei etwa 1100 Euro. Alles was monatlich 1100 Euro übersteigt, darf gepfändet werden.
Auch wenn die Forderung in dem Fall unberechtigt gewesen sein könnte, ist es wegen dem Titel nun zu spät und das Geld muss gezahlt werden. Eventuell wäre es hilfreich einen Anwalt zu befragen. Es gibt Beratungsscheine für Geringverdiener, womit man sich für 15€ beraten lassen kann.
Auch wenn das Problem mittlerweile schon geregelt wurde, würde ich jedem der ein ähnliches Problem hat raten, rechtzeitig zu reagieren und nicht erst zu warten bis ein Titel/Vollstreckungsbescheid vorliegt.