Den Kopf in den Sand zu stecken - wie es der Vogel Strauß machen soll -hilft nicht weiter. Die Wahrheit bringt immer noch weiter: Suche eine Karte heraus, in dem nachträglich zum Geburtstag gratuliert wird und lass Dir etwas Besonderes einfallen, z.B. dass Du persönlich vor der Tür steht und mit dem Freun / der Freudin außerhalb des Geburtstagsgedränge feiern / anstoßen willst. Bei wahrer Freundschaft freut sich der / die Betroffene um so mehr, dass Du ihn / sie nicht ganz vergessen hast !
Hallo, zur Beruhigung kann Deine Freundin ins Krankenhaus gehen - Notdienst - und sich dort beraten lassen. Notfalls bekommt sie dort alles weitere, was notwendig ist - VERSPROCHEN !
Sie kann auch bitten, mit einer (jungen) Ärztin sprechen zu wollen - KEINE ANGST, so ein "Vorfall" ist zwar nicht die Regel, aber auch keine Seltenheit. Ruhe bewahren, ist erste "Bürgerpflicht" !
Viel "Glück" !
... wie wäre es mir einem sentimentalen Lied an "Deinen" Schatz; da schadet auch eine ausgeprägte Stimme nichts - im Gegenteil ! Muß es denn immer fetzig sein ? Eine ruhige, stimmlich überzeugende Darbietung hat doch auch was - oder ? Versuche es doch einfach mal; Du wirst sehen, DU gefällst Dir auch - und Deiner frischen Liebe erst recht - also, ran an den Speck - einen Versuch ist es zumindest in der Probe doch wohl wert !
... durch einen versierten Rechtsanwalt ... !
... es ist der Weg zurück zu unseren Ursprüngen.
Wenn da jemand glaubt, dass Gott die Welt erschaffen hat und dafür sieben Tage brauchte, um sich am achten Tage auszuruhen, dann ist er bereits tief in sich gegangen und hat Kontakt zu Jesus und Gottes Himmelsboten gefunden. Aus der Hilfestellung der Engel zu lernen, ihnen zu folgen und sie zu hören und erhören, welche Ratschläge sie geben, ist ein sehr schönes Gefühl, auch wenn man nicht das tut, was die Engel empfehlen; aus den gemachten Fehlern lernen wir - so hoffe ich !
Frag doch mal im t-punkt nach !
... le bambu chi !
...natürlich schlichte Blumen; die roten Rosen sind doch für später ...
Hallo,
wie es weitergehen könnte, kann ich Dir nicht mit Sicherheit schreiben, ABER wenn Dein letzter Brief nicht berücksichtigt worden ist, solltest Du Beschwerde einlegen, sonst ist die Kündigung des Betreuers vielleicht sogar noch berechtigt.
Gruß
... schaut doch wirklich mal in den Vertrag, was dort geregelt ist und weist dann die Chefin auf die Komplikationen insgesamt hin. HIER wird doch mit dem heißen Eisen gespielt und gefährdet die Weiterbeschäftigung bzw. Wiederbeschäftigung - Verständnis für BEIDE Seiten aufbringen, dann kann man auch gut kommunizieren. Also ...
... zu prüfen ist, ob sie den Ehegattenunterhaltsanspruch verwirkt hat - Kind zurücklassen und zum anderen Mann ziehen - sieht besser für Dich aus, als Du denkst - und GEHE LOCKER an die Sache ran, denn Dir als alleinerziehender Vater geht man nicht so schnell an die Socken ... !
... leider ist es wohl so, dass es eine sogenannte "Erbengemeinschaft" wie in Deutschland nicht gibt und dass der "Älteste", hier der Schwiegervater, das Sagen hat - in der Türkei ...