Hallo liebe Comunity,
Ich habe folgene Fragen ?
Info Ich arbeite in einer Leihfirma. Für mich trifft folgender Manteltarifvertrag BAP/DGB zu
Link: http://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/tarifvertrag-zeitarbeit-bap-dgb-tarifgemeinschaft.pdf
Ich wurde zum 15.04.2016 von einem Kunden abgemeldet worauf hin ich mich umgehend in der Firma gemeldet habe um einen neuen Einsatzort zubekommen. Mein neuer Einsatzort wurde mir dann am 21.04.2016 für den 22.04.16 zugewissen. Wo ich nun seit 22.04.16 bin.
Auf meiner Lohnabrechnung sehe ich nun das für die Zeit von Montag bis Donnerstag 16,73 Std von meinem Zeitkonto abgezogen wurden, somit habe ich für diese woche 24,73 Abreitstunden ( 8 Std für Freitag wo ich bereits wieder gearbeitet habe) statt wie normal 40Std.
Nun habe ich gelesen das laut §11 ABS.4 AÜG Auszug § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt eine Beschränkung oder Aufhebung durch Vertrag auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht zu. Im Klartext bedeutet dies, dass es Verleihern untersagt ist, Plusstunden des Leiharbeitnehmers wegen mangelnder Einsatzmöglichkeiten einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die deshalb entstanden sind, da der Verleiher dem seine Arbeitskraft anbietenden Leiharbeitnehmer keine Arbeit zuweisen konnte.
Also nehme ich an das der Abzug der Std von meinem Zeitkonto nicht rechtes ist. Liege ich damit richtig? Oder gibt es Sonderregelungen für sowas.
Desweiteren wurde für meinen neuen Einsatzort die G25 Untersuchung festgelegt. Für diesen Termin brauchte ich Insgesamt 1,5 Std die mir die Firma nicht anerkennen möchte.
Auch wurde mir meine laut Tarifreglung die Kundenbezogende zulage seit 22.01.2016 bis 15.04.2016 nicht gezahlt. Auszug § 4 Zuschläge Erfolgt ein ununterbrochener Einsatz bei dem gleichen Kunden, wird der einsatzbezogene Zuschlag fällig und zwar in Höhe von1,5 % nach Ablauf von 9 Kalendermonaten 3,0% nach Ablauf von 12 Kalendermonaten.
Auf die obigen Fragen möchte mir die LF am kommenden Montag in einem persönlichen Gespräch antworten geben. Ich gehe davon aus das meine Vertragsverlängerung zum 30.06.2016 durch die ansprache der oben genannten Punkte nun gefährdet ist.