Keine Einsatzmöglichkeit von Überstundenkonto ausgleichen?

Hallo liebe Comunity,

Ich habe folgene Fragen ?

Info Ich arbeite in einer Leihfirma. Für mich trifft folgender Manteltarifvertrag BAP/DGB zu

Link: http://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/tarifvertrag-zeitarbeit-bap-dgb-tarifgemeinschaft.pdf

Ich wurde zum 15.04.2016 von einem Kunden abgemeldet worauf hin ich mich umgehend in der Firma gemeldet habe um einen neuen Einsatzort zubekommen. Mein neuer Einsatzort wurde mir dann am 21.04.2016 für den 22.04.16 zugewissen. Wo ich nun seit 22.04.16 bin.

Auf meiner Lohnabrechnung sehe ich nun das für die Zeit von Montag bis Donnerstag 16,73 Std von meinem Zeitkonto abgezogen wurden, somit habe ich für diese woche 24,73 Abreitstunden ( 8 Std für Freitag wo ich bereits wieder gearbeitet habe) statt wie normal 40Std.

Nun habe ich gelesen das laut §11 ABS.4 AÜG Auszug § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) lässt eine Beschränkung oder Aufhebung durch Vertrag auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht zu. Im Klartext bedeutet dies, dass es Verleihern untersagt ist, Plusstunden des Leiharbeitnehmers wegen mangelnder Einsatzmöglichkeiten einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die deshalb entstanden sind, da der Verleiher dem seine Arbeitskraft anbietenden Leiharbeitnehmer keine Arbeit zuweisen konnte.

Also nehme ich an das der Abzug der Std von meinem Zeitkonto nicht rechtes ist. Liege ich damit richtig? Oder gibt es Sonderregelungen für sowas.

Desweiteren wurde für meinen neuen Einsatzort die G25 Untersuchung festgelegt. Für diesen Termin brauchte ich Insgesamt 1,5 Std die mir die Firma nicht anerkennen möchte.

Auch wurde mir meine laut Tarifreglung die Kundenbezogende zulage seit 22.01.2016 bis 15.04.2016 nicht gezahlt. Auszug § 4 Zuschläge Erfolgt ein ununterbrochener Einsatz bei dem gleichen Kunden, wird der einsatzbezogene Zuschlag fällig und zwar in Höhe von1,5 % nach Ablauf von 9 Kalendermonaten 3,0% nach Ablauf von 12 Kalendermonaten.

Auf die obigen Fragen möchte mir die LF am kommenden Montag in einem persönlichen Gespräch antworten geben. Ich gehe davon aus das meine Vertragsverlängerung zum 30.06.2016 durch die ansprache der oben genannten Punkte nun gefährdet ist.

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Sehe zu, dass Du da ganz schnell weg bist.

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Ich würde das von einem Fachmann lassen machen.

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Widerspruch einlegen und notfalls muss man klagen.

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Urlaub musst Du nehmen.

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So früh wie möglich.

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Frag doch mal den Kostenträger.

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Von dem Zustand einer Wohnung muss man sich selber vergewissern.

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Fahrtkostenerstattung von Zeitarbeitsfirma 2016?

ich hätte eine dringende Frage vorab, bevor ich zur Verhandlung / Arbeitsvertrag mit meiner evtl. zukünftigen Zeitarbeitsfirma gehe. Normalerweise ist es doch so, dass wenn ich AN direkt bei einer Firma bin, meine Fahrkosten für die einfache Wegstrecke über den Lohnsteuerjahresausgleich eintragen kann. Als Leiharbeiter finde ich nun verschiedene Aussagen im Internet. Eine davon sagt aus, dass ich als Leiharbeiter die vollen gefahrenen km direkt über die Zeitarbeitsfirma steuerfrei ausbezahlt bekommen muss. Bei mir sieht es wie folgt aus: die zukünftige Stelle ist einfache Strecke 32,5 km – dementsprechend am Tag 65 km und auf den Monat mit durchschnittlich 21 Arbeitstagen gerechnet 1365 km. Die Zeitarbeitsfirma hat mir zwar gesagt, SIE ZAHLEN FAHRTGELD. Aber ich möchte gerne vorbereitet sein, nicht das die mich abzocken wollen und behaupten würden, SIE DÜRFEN NUR DIE EINFACHE STRECKE (32,5km) ZAHLEN. Denn bei mir kommen, wie Sie oben sehen können, schon sehr viele km im Monat zusammen und dies kostet mich sehr viel an Benzin. Da ich auch nur in die Entgeltgruppe E4 (11,61 EUR) eingestuft bin und das Ganze mit einer 19,75 Stunden Woche, fressen mich die Benzinkosten sonst auf, wenn ich hier nicht wirklich die vollen Fahrtkosten der gesamten km steuerfrei bekomme. Könnten Sie mir BITTE weiterhelfen, wie dies für 2016 geregelt ist und was mir die Zeitarbeitsfirma tatsächlich zahlen MUSS ??? EINE BITTE HÄTTE ICH ABER AN EUCH: BITTE NUR DIE ANTWORTEN; DIE HIERZU AUCH WIRKLICH EINE TATSÄCHLICHE RICHTIGE AUSSAGE MACHEN KÖNNEN; DENN SOLCHE SACHEN MIT KÖNNTE; CA: MÜSSTE SEIN - HABE ICH ZU GENÜGE BEREITS ÜBER DAS INTERNET HERAUSGEFUNDEN UND GELESEN - ALLES IMMER NUR AUSSAGEN; DIE ENTWEDER ZU ALT ODER EBEN MIT KÖNNTE SO SEIN; BEANTWORTET WAREN !!! DANKE

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Das mit den Fahrtkosten wird unterschiedlich gehandhabt.

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Eine Zweijährige Umschulung kostet  in der Regel einen 5stelligen Betrag.

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Der Vorteil ist, dass er vom Staat Zuschüsse bekommen kann.

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Bis zu 10 % darf man an Fehlzeiten haben.

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