Ein Objektiv mit Blende 2.0 benötigt gegenüber 2.8 einen Hauch weniger Licht um mit derselben Verschlusszeit arbeiten zu können. Der Nachteil ist, dass es damit etwas schwerer und in der Regel auch grösser wird. Ein Super-Lichtstarkes Objektiv mit 1.4 findet man vorallem bei Fixbrennweiten, während für ein Zoom ein 2.8 bereits top ist.

Ich arbeite generell mit Zoom-Objektiven die mit Blendenöffnungen bis 2.8 bestens funktionieren. In etwa 3% aller Anwendungen hätte ich lieber ein Festbrennweitenobjektiv mit Lichtstärke 1.4 gehabt.

Bei Blende 2.0 ist der Tiefenschärfenbereich kleiner als bei 2.8.

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Mit NERO - Wave-Editor kannst du die Lautstärke anpassen. Die beste Lösung ist "Normalisieren", wenn du aber zusätzlich die Lautstärke erhöhst wird das zu Überzeichnungen führen, die dann "Scherbeln". Probier und höre es selbst, ob es für dich noch im akzeptablen Bereich ist.

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Es stimmt nicht ganz, dass WAV-Dateien keine Metadaten beinhalten. Bei meinen selbst aufgenommenen WAV-Dateien sind teilweise Metadaten enthalten (z.B. Interpret), aber ich habe selbst auch noch nicht herausgefunden, wann diese erfasst werden und wie man sie ergänzt/ändert. Wäre hier ebenfalls auf eine gute Idee angewiesen.

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  1. a) Ganz klar zuerst zur Bank gehen und dort das Hypothekengesuch stellen, das die Übernahme der bestehenden an die Eltern gewährten Finanzierung zu denselben Konditionen und Bedingungen beinhaltet; oder zu welchen Konditionen die Hypthek übertragen werden kann.

  2. b) Der Bank aktuelle Unterlagen über die Liegenschaft übergeben. Das Mehrfamilienhaus betreffend muss das ein aktueller Mieterspiegel sein, möglichst auch die Liegenschaftsabrechnung (Erfolgsrechnung), aktuelle Einschätzungen (zum Beispiel über den Versicherungswert, den Steuerwert etc.). Wichtig ist auch eine Auflistung von vorgenommenen Investitionen z.B. Küche, Nasszellen, Fassaden, Dach, Sanitär, Elektro, etc. (grösseren Unterhalt + wertsteigernde Investitionen) und diese möglichst mit Rechnungskopien dokumentieren, so dass die Bank eine aktuelle Realwert- und Ertragswertberechnung vornehmen kann. Fotos der Liegenschaft von Aussen und von Innen, z.B. von einer Referenzwohnung sind ebenfalls sehr wirkungsvoll.

  3. c) Hilfreich für die Bank ist auch zu wissen wie die finanzielle Situation der neuen Eigentümer aussehen wird. Hier kann eine Steuererklärung den notwendigen Aufschluss geben.

  4. Auf der Grundlage einer Finanzierungszusage der Bank kann dann mit dem Notar die Liegenschaftsübergabe formell geplant und geregelt werden. Anstelle eines Kaufvertrages ist auch eine Schenkung (steuerliche Aspekte) oder Erbvorbezug eine Variante. Hierzu kann der Notar am Besten beraten, denn die detaillierten Verhältnisse müssen hier berücksichtigt werden. Vielleicht braucht es auch ein Wohnrecht zugunsten der Eltern, wenn sie im selben Mehrfamilienhaus wohnen. Eventuell wäre aber auch ein Nutzungsrecht notwendig, wenn die Eltern die Mieterträge zum Leben benötigen.

Viel Erfolg.

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Möglich ja, aber nicht empfehlenswert wenn Du Dich neu kurzfristig refinanzieren willst; höchstens prüfenswert wenn Du beabsichtigst neu eine Festzinshypothek mit Laufzeit von 15 Jahren (zirka 3.5%) abzuschliessen und Du davon ausgehst, dass die Hypothekarzinsen in dieser Zeit deutlich steigen werden (was ich auch annehme).

In den Vertragsbedingungen sollte der Ablauf bei einer vorzeitigen Kündigung beschrieben sein. Normal ist, dass die Bank für die Restlaufzeit, also von heute bis 2017 eine Zinsberechnung anstellt, wobei der Zinssatz der Wiederanlagesatz für Anlagen ist von eben restlich zirka 4 Jahren (zirka 2%), berechnet auf dem Kapital. Dieser Betrag zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr wirst Du der Bank bezahlen müssen; das Ganze nennt sich Vorfälligkeitsentschädigung oder Ausstiegskosten oder wird auch Penalty genannt.

Übrigens kann man mit der Bank normalerweise auch über die Ausstiegskosten verhandeln, wenn man eine restlich 4-jährige Festzinshypothek neu in eine 15-jährige Festzinshypothek umwandelt, denn die Bank hat ja damit eine Kundenbindung für sehr lange Zeit und dies ist Argument genug, bei den Ausstiegskosten entgegenzukommen.

Viel Glück.

PS: Ein Streitfall würde ich vermeiden, die Bank hält sich genau an die Vertragsbedingungen und somit gibt es eigentlich gar nichts zu bestreiten, ausser eben die Vertragsbedingungen würden die vorzeitige Rückzahlung der Hypothekardarlehen gar nicht beinhalten; davon ist mir aber heute kein Beispiel bekannt, früher war das öfters, aber die Banken haben hier nachgebessert.

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Eine Frage wäre, wie gut spielst Du oder wie schwierigi darf das Stück sein. Eine andere Frage wäre, welche "schönen romantischen Stücke" Du schon kennst und spielst.

So ins Blaue hinaus würde ich Dir heute "Das Weihanchtsglöckchen" von Richard Krentzlin empfehlen, das ich selbst alle Jahre in der Weihnachtszeit spiele. Nicht schwer aber trotzdem immer sehr schön.

PS: Wenn Du mir Deine Email gibst, kann ich Dir ein PDF senden.

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Dein Beratungstermin ist offensichtlich ungenügt abgelaufen. Das ist sicher gut so, weil Du offenbar noch gar nicht bereit warst für solch ein Gespräch, das übrigens sehr anspruchsvoll ist für den Kunden wie auch für den Berater (wenn er es wirklich richtig macht und nciht auf den schnellen Produkteverkauf aus ist). Ich bin seit kurzem pensioniert und war früher als Kundenberater auch für Altersvorsorgegespräche zuständig und später als Filialdirektor auch für die entsprechende Schulung meiner KundenberaterInnen.

Sich mit der Altersovorsorge auseinanderzusetzen sollte im Standardfall (Angestelltenverhältnis, keine Vermögenswerte die überdurchschnittlich sind) spätestens im Alter 50 (plus/minus) erfolgen.

Zuerst musst Du Dir im Klaren werden, was erwarte ich eigentlich vom Alter und wie möchte ich mein Rentnerdasein gestalten (bis dahin ohne Beachtung deiner Finanzdaten).

Danach solltest Du überlegen, wieviel Geld so ein Leben etwa kosten könnte. Mache Dir ein Ausgabenbudget, je detaillierter desto besser und unterscheide dabei zwischen zwei Gruppen, a) zu was habe ich keinen oder äusserst geringen Einfluss und b) welches sind die von mir beeinflussbaren oder flexiblen Aufwendungen. Addiere die Ausgaben (die beiden Gruppentotale) und stelle Sie mal Deinem heutigen Einkommen entgegen. Wenn die Ausgaben schon heute massiv höher sein als Dein heutiges Einkommen dann musste über die Bücher was Dein Ziel über die Verbringung des Rentenalters anbelangt. Bist Du ungefähr auf dem Niveau Deines heutigen Einkommens geht es einen Schritt weiter.

Die Bestimmung des künftigen Einkommens (Renten und übrige Erträge) wird der nächste Schritt sein. Für diesen empfehle ich Dir Fachleute in Anspruch zu nehmen, die können von Versicherungen aber auch von Banken angestellt sein. Nimm mit mehreren Kontakt auf für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Erkläre ihnen Deine Zielsetzung, Dein vermutliches Ausgabenbudget und verlange eine Beratung über die zu erwartenden Einkommen und wie Du diese beeinflussen kannst. - Aber lass Dich auf keinen Fall jetzt schon zu irgend einer Unterschrift verleiten, auch wenn es logisch oder überzeugend tönt. Lass Dich aber auch nicht entmutigen, falls es negativ tönt.

Nachdem Du die Zeit von mind. 3 Beratungsgesprächen investiert hast (die Berater übrigens auch, aber der Konkurrenzkampf ist gross und deshalb werden diese Geduld üben müssen) wirst Du ein Gefühl für Deine Situation erhalten. Dabei wirst Du Dich sicher beii dem einen oder anderen Berater besser verstanden wissen. Fasse die Erkenntnisse aus den drei Besuchen für Dich zusammen und notiere Dir, was für Dich nun wirklich sehr wichtig ist, was Du allenfalls noch nicht verstanden hast und was für offene Fragen Du sonst noch hast.

Mit diesem Spick kannst Du dann den Berater, der mit seinen Inputs und der persönlichen Ausstrahlung dich am meisten überzeugt hat nochmals um ein unverbindlches Beratungsgespräch bitten. Unterschreibe aber immer noch nichts. Mit den Erkenntnissen aus diesem zweiten Gespräch willst Du vielleicht noch einen anderen Berater um seine Stellungnahme und Lösungsvorschläge anfragen. Tue das, immer mit der Transparenz, dass Du Dich noch für Nichts entschieden hast und weiterhin ein rein informelles Gespräch suchst, diesmal aber etwas konkreter. - Wiederhole das Ganze bis Du zu 60 - 80% klar siehst in welche Richtung es gehen wird.

Erst dann entscheidest Du Dich für einen Berater und gibst ihm den Auftrag für Dich eine "Finanzplanung" für das Rentenalter mit Varianten zu erstellen. Diese Finanzplanung darf durchaus etwas kosten (das musst Du Dir bewusst sein). Und erst nach Vorliegen der detaillierten Finanzplanung wirst Du aufgrund der Vorschläge aus dem Finanzplan Dich für irgendwelche Produktabschlüsse entscheiden.

Es braucht also Zeit, viel Zeit auch von Dir und Deine Bereitschaft, alle Deine finanziellen Grundlagen zusammenzutragen und dem Berater zu übergeben, damit er Dir einen echt persönlichen Finanzplan erstellt. Mit diesem Vorgehen wärst Du gut beraten.

Aber vergiss nicht, ein Finanzplan ist nur ein Hilfsmittel, um die aktuelle finanzielle Situation mit den Erwartungen der Zukunft einmal zu visualisieren und um beizutragen, die notwendigen Entscheidungen bis zur Rente etwas abgestützter vorzunehmen.

Viel Erfolg.

2.11.2013/Schwyzerörgeli

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Eine ziemlich schwierig zu beantwortende Frage resp. Fragen! a) Rezitativ ist eine Art des Singens, das ausschliesslich von der gesprochenen Prosa ausgeht, also Sprechgesang. Das Rezitativ unterstützt die Musik und deren Handlung respektive treibt diese voran. Als Gegenteil würde ich die Arie nennen, die viel mehr auf den Gefühlen, der Stimmung aufbaut. b) Das Rezitativ ist bereits Substantiv. c) Man unterscheidet ja auch noch zwischen dem "Accompagnato-Rezitativ" = begleitetes Rezitativ (musikalisch reicher ausgestaltetes Rezitativ) und dem "Secco-Rezitativ" = trockenes Rezitativ (nur von Generalbassakkorden begleitetes Rezitativ). Insofern würde ich sagen, dass auch eine Klavierbegleitung rezitativ sein kann.

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