Also zunächst einmal gibt es einen sogenannten Vollstreckungsplan, der festlegt, in welcher JVA ein Straftäter seine Haftstrafe verbüßt.
Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Das Geschlecht, die Länge der Vollzugsdauer, das Alter, Erstinhaftierung?usw.
In Bezug auf offener oder geschlossener Vollzug:
Eine Verlegung in den offenen Vollzug kann zwar theoretisch jeder Strafgefangene beantragen, aber es wird auch jeder Fall akribisch geprüft und konferiert. Hier spielen die Schwere der Straftat, das Rückfallrisiko, Fluchtgefahr, die Dauer der Haftstrafe und das bisherige vollzugliche Verhalten eine wichtige Rolle. Aber auch ob der Gefangene z.B. sozialen Rückhalt hat. Hat er draußen eine Familie ? Viele Fragen die geklärt werden bevor jemand also in den offenen Vollzug verlegt werden kann.