50:50 teilen

...zur Antwort

Das wirst du schon merken oO Lass den Quatsch einfach, sonst fliegt ihr wahrscheinlich beide raus.

...zur Antwort

Wenn es in der Familie schon Zwillingsschwangerschaften gab, sind die Chancen wohl höher. Aber wie hoch nun genau, kann dir hier vermutlich keiner sagen.

...zur Antwort

Wenn ich sehe, dass manche Ärzte Kassenpatienten gar nicht erst behandeln, dann muss man diese Frage wohl mit ja beantworten.

...zur Antwort

Ich weiß nicht, warum du ihn einführen willst, wenn du keine Blutung hast. Ja, es kann daran liegen. Versuche es nochmal bei ausreichender Blutung.

...zur Antwort

Sprich mit der Ärztin / dem Arzt darüber.

...zur Antwort

Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist meistens auch nicht wahr

...zur Antwort

Wenn ich Frauen sehe, die sich die Augen mit schwarzer Farbe zukleistern, denke ich jedes mal "meine Güte sieht das blöd aus". Ist natürlich Geschmacksache.... aber wenn du das unbedingt willst, dann frag doch deine Mutter einfach. Wenn sie nein sagt, kannst du immer noch nen Schlachtplan erarbeiten bzw. einfach noch ein bisschen warten, bis du etwas älter bist.

...zur Antwort

Bitte sag Kleidung! Anziehsachen ist ja schon ein schlimmes Wort, aber wenn man es dann auch noch Anzisachen schreibt, tun mir die Augen weh! Wir könne dir aber bei deinem Klamottenproblem auch nicht helfen.

...zur Antwort

Such dir die Telefon-Nr. vom Center-Management raus und rufe an.

...zur Antwort

Mal abgesehen vom Stromproblem kann man sich nicht einfach hinstellen und Lebensmittel verkaufen. Da gibt es strenge Vorschriften. Ihr wollt ja sicher niemanden vergiften, weil ihr die Zutaten (Milch, Eier usw.) nicht ordentlich gekühlt habt, oder?

...zur Antwort
Hat einer diese Mail bekommen?

ANWALTSKANZLEI DR.Ana Lopez AVD. FAO JOSE 25, 28006 MADRID SPAIN TEL: 0034 604 141 447
FAX: 0034 911 881 322 E-mail: Ana.lopez@lawyer.com E-mail: Lopez.ana@lawyer.com 11/08/2014

Mein lieber Freund,

Ich m�chte mich erstmals gerne vorstellen. Mein Name ist Dr. ANA LOPEZ die pers�nliche Investment Berater meines verstorbenen Mandanten Herr Paul Weber . Er war als privater Gesch�ftsmann im internationalen Bereich t�tig. Im Jahr 2008 erlag mein Mandant an einen schweren Herzinfarkt. Mein Mandant war ledig und kinderlos. Er hinterlie� ein Verm�gen im Wert von �10.500.000 (Zehn Millionen f�nfhunderttausend Euro), das sich in einer Bank in Spanien befindet. Die Bank lie� mir zukommen, dass ich einen Erbberechtigen, Beg�nstigten vorstellen muss.

Nach mehreren Recherchen erhielt ich keine weiteren hilfreichen Informationen, �ber die Verwandten meines verstorbenen Mandanten. Aus diesem Grund schrieb ich Sie an, da Sie den gleichen Nachnamen haben. Ich ben�tige Ihre Zustimmung und Ihre Kooperation um Sie als den Beg�nstigten vorzustellen. Alle meine Bem�hungen Verwandte meines verstorbenen Mandanten zu finden, waren erfolglos. Infolgedessen w�rde ich vorschlagen das Verm�gen aufzuteilen, Sie erhalten 45% Prozent des Anteils und 45% Prozent w�rde mir dann zustehen. 10% Prozent werden an Gemeinn�tzige Organisationen gespendet.

Alle notwendigen Dokumente beinhalten sinngem癌 auch das Ursprungszeugnis, um demnach Fragen von der zust�ndigen Bank zu vermeiden. Die beantragten Dokumente, die Sie f�r das Verfahren ben�tigen, sind legal und beglaubigt. Das Verm�gen enth�lt kein kriminellen Ursprung. Das Verfahren wird einwandfrei ohne Komplikationen erfolgen, die Geld�berweisung wird rechts gem癌 abgeschlossen. Alles was ich von Ihnen ben�tige ist Ihr Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit.

Kontaktieren Sie mich bitte unter der privaten Telefonnummer. 0034 604 141 447 FAX FAX: 0034 911 881 322

Die geplante Transaktion wird durch legale Rechtsmitteln f�r Ihren rechtlichen Schutz gef�hrt.

VORNAME---------------------------------------------- NAME---------------------------------------------------------------------------

ANSCHRIFT----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

TELEFON: ----------------------------------------------------- FAX ------------------------------------------------------------------

BERUF: --------------------------------------------------------E-MAIL:---------------------------------------------------------------

GEB.DATUM------------------------------------------------------- UNTERSCHRIFT--------------------------------------------------------

Mit freundlichen Gr廻en DR. ANA LOPEZ AVD.

...zum Beitrag

Löschen und nicht reagieren. Das ist BULLSHIT

...zur Antwort

Ich frage mich, wo man bei 44kg auf 1,60m Größe eine Speckrolle haben könnte... Bist du sicher, dass du nicht nur eine verzerrte Selbstwahrnehmung hast und geradewegs auf eine Magersucht zusteuerst?

...zur Antwort

Schon beim Arzt gewesen?

...zur Antwort
Kann das Jobcenter das Geld zurückverlagen?

Hallo Experten...

Eine Freundin von mir hat seit März eine 50% Stelle (Teilzeit), d.h. sie verdient ca. 600 euro Netto. Sie ist Verkäuferin. Vom Jobcenter hat sie eine Aufstockung erhalten, ca. 300 euro. (Bin mir aber nicht sicher wie hoch die Aufstockung ist...sollte auch nur ein Beispiel sein. )

Im Juni und Juli musste sie mehr Arbeiten, weil ihre Kollegen im Urlaub waren. Für Juli hatte sie ca. 800 euro und für Juli ca. 900 euro erhalten. Wie bereits erwähnt, musste sie mehr eingesetzt werden, wegen der Urlaubsvertretung. Für Juni und Juli hatte sie weiterhin die selbe Aufstockung erhalten.

Das Jobcenter wollte vor einer Woche für Juni und Juli eine Gehaltsabrechnung erhalten, die sie auch bekommen haben. Nun fordert das Jobcenter das Geld für Juni und Juli zurück. Laut Bescheid muss sie ca. 400 euro wieder zurück bezahlen.

Das Problem ist u.a. auch Folgendes: Ich weiß das hört sich "doof" an, ABER sie ist eine Person, die sich mit den Behörden nicht so gut auskennt. Sie ist halt sehr naiv, wenn es um solche Sachen geht. Ihr Bildungsstand ist nicht auf dem höchsten Niveau. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ich respektiere sie, da sie wirklich ein toller Mensch ist und trotzdem versucht auf ihre eigene Füße zu stehen.

Wenn sie gewusst hätte, dass sie Geld zurück zahlen musste, dann hätte sie auch die Urlaubsvertretungen nicht wahrgenommen und währe bei der 50% Stelle geblieben.

Was kann ich für sie tun und wie kann ich ihr helfen?

Meine Fragen:

  1. Kann das Jobcenter das Geld zurückverlagen?
  2. Was ist, wenn sie das Geld nicht zurückzahlen kann? Auch eine Ratenzahlung ist nicht möglich, da sie ab August wieder 600 euro Gehalt erhalten wird?
  3. Kann ich ihr Raten auf die Aufstockung zu verzichten und dafür Wohngeld zu beantragen?

Beste Grüße

PS: ich habe selber mal ALG II bezogen und bin auch froh, dass ich es hinter mir habe. Ich weiß dass die Behörden nicht einfach sind :-)

...zum Beitrag
  1. Ja, wenn es zu Unrecht gezahlt wurde, muss es zurückgezahlt werden. Und es sollte doch wohl logisch sein, dass man bei einem höheren Verdienst automatisch einen geringeren Anspruch auf ALG2 haben wird.

  2. Das ist dem Amt egal, ggf. werden sie dann die Aufstockungen kürzen/streichen.

  3. Keine Ahnung.

...zur Antwort

Ich weiß nicht, warum hier ständig diese "Bin ich schwanger"-Fragen gestellt werden. Man kann NICHT aus der Ferne sehen, ob jemand schwanger ist und Wahrscheinlichkeitsrechnungen helfen auch nicht weiter!

...zur Antwort

Ruf bei DHL an oder erwartest du jetzt wirklich, dass wir dir sagen, wo dein Paket liegt?

...zur Antwort