Zu geil, dein "Hat er das Recht dazu?" :D Naja, er wird dich deswegen nicht von der Schule verweisen können. Aber wenn er es als Belästigung empfindet, kann er dich wohl dafür zurechtweisen.
So wie er das wohl auch machen würde, wenn er euch am Klo erwischen würde, während deine Freundin dir einen bläst- ganz einfach: Erregung öffentlichen Ärgernis.
Weiterknutschen und behalt eben deine Hände bei dir wenns geht.