Er ist nicht dein Großcousin..sondern dein Neffe 2. Grades ! In Deutschland ist die Eheschließung nur Verwandt, wenn es sich um einen Verwandten 1. Grades handelt.
Im BGB heißt es "Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist." (Paragraph 1307, BGB)
Verwandte in gerader Linie sind nur solche, die von einander Abstammen (Eltern -> Kinder, Großeltern-> Enkelkinder) LG