Hallo liebes Gute-Frage-Team,
meine Mietwohnung (d.h. das gesamte Haus) wurde verkauft. Das habe zur Folge, dass auch die Verwaltung nun eine andere ist.
Nun bekam ich gestern ein Schreiben, dass die Mietkaution durch Einverständnis per Unterschrift übertragen werden sollte. Im Schreiben wird auf folgenden Paragraphen hingewiesen:
*§ 566a
Mietsicherheit
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
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Bedeutet das nicht auf gut Deutsch, dass die Mietkaution automatisch übertragen wird, und falls ich ausziehe und die neue Verwaltung nicht zurückzahlen kann die alte V. dafür aufkommen muss? Warum muss ich da nun etwas unterschreiben?
Ich würde mich freuen, wenn jmd. schon mit so einer Situation Erfahrung sammeln konnte und mir helfen kann. Ich möchte 100% sicher gehen... Ich wurde in der letzten Zeit zu oft über's Ohr gehauen.
Vielen Dank!
LG Malte
P.S., es gab schon mal eine ähnliche Frage. Aber ich fühle mich noch etwas unsicher.