Strafrechtlich verboten ist die Nacktheit in der Öffentlichkeit in Deutschland nicht. Zumindest nicht ohne sexuellen Bezug. Trotzdem kann gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes beispielsweise wegen Belästigung der Allgemeinheit, wegen groben Unfugs oder wegen Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein Bußgeld verhängt werden. Doch der Paragraf ist so allgemein und unbestimmt formuliert, dass das Gesetz sehr dehnbar ist und immer der Einzelfall betrachtet werden muss.

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Welches lvl bist du. Falls es ein älters acc ist kannst du die sachen nicht abholen war bei mir auch so.

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