#ALGII: Gehöre ich mit abgeschlossener Berufsausbildung noch zu einer Bedarfsgemeinschaft?

Ich erkläre kurz meine Situation und stelle dann die Frage:

Ich musste dieses Jahr mein Studium abbrechen und zu meinem Vater zurück ziehen. Habe mich zum 28.08. arbeitslos gemeldet und ALG2 beantragt. Komischerweise wird mein Vater zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt, obwohl ich schon eine Berufsausbildung abgeschlossen habe (und er doch schon eine Arbeit hat?). Beim Arbeitsamt am Schalter hat man mir gesagt "solange sie noch unter 25 Jahre alt sind, ist ihr Vater für sie zuständig".. meine Mutter meint dagegen "wenn man schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, sind die Eltern nicht mehr für einen zuständig".

Vorgestern habe ich den Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen.. mir werden 100€ zugesprochen mein Vater 1200€ (durchschnittsgehalt) verdient und da er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, wird sein Gehalt auf uns beide aufgeteilt. Laut denen, gehört ihm nur 750€ und er muss mir noch 450€ von sich "schenken". Das ist aber totaler Unsinn.. Allein die Kaltmiete der Wohnung kostet schon 700.. +Nebenkosten/Essen/Sprit/Versicherungen etc. bleibt ihm von seinem 1200€ gehalt kaum noch was übrig.. wie soll er mir da noch geld geben? oO Eigentlich habe ich überhaupt nichts mehr mit meinem Vater zu tun, ich muss ihm eigentlich sogar 200€ Unterhaltskosten abdrücken.

Meine Mutter meint daher dass wir Wiederspruch einlegen müssen, da die totalen Käse berechnet haben. Mein Vater droht mir schon damit, mich raußzuschmeißen weil er sich das nicht leisten kann.

Ich suche eigentlich bloß den Paragraphen wo genau das geregelt wird. Also welcher Paragraph in welchem Gesetzbuch regelt, dass ein Kind unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung keinen Anspruch mehr hat auf Unterhalt von den Eltern?

Außerdem wäre noch gut zu wissen welcher paragraph regelt wie viel einem Kind unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung an Arbeitslosengeld zusteht.

In der Berechnung des Bewilligungsbescheids steht, dass ich laut paragraph 2 des SGB2 320€ und mein Vater 399€ bekommt. Ich hab in §2 SGBII nachgeschaut und da steht bloß was von 364€ für alle alleinstehenden/alleinerziehenden, und 290€ für unter 18 jährige.. wie kommen die also auf 320/400€??

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Zur Bedarfsgemeinschaft gehören alle zusammen lebenden Personen.

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Speedreading ist natürlich eine super Sache, allerdings nicht für solche kurzfristigen Aktionen geeignet. http://speedreading-formel.de/ ist eine gute Möglichkeit zum schneller lesen lernen, allerdings benötigt man auch dort etwas Zeit um schneller lesen zu lernen.

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Ich würde Montag ganz einfach nochmal bei der Bank nachfragen. Das Geld wird sicher die nächsten Tage auf deinem Konto ankommen.

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Hallo!

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