Hallo Cayla,

Auf Deinem Ausweis steht wie lange er gültig ist und wann dieser verlängert werden müßte. Bedenke jedoch wenn Du in Deinen Bewerbungen nicht angibst daß Du schwerbehindert bist, kommst Du auch nicht in den Genuss der Vorteile z. B. Zusatzurlaub, steuerliche Vergünstigungen, und andere Annehmlichkeiten. Ein Schwerbehinderter darf wegen seiner Leiden keine Nachteile einem Nichtbehinderten gegenüber haben. Ich empfehle Dir in Deiner Bewerbung anzugeben daß Du einen Grad der Schwerbehinderung von 50 hast, Du aber dadurch in keiner Weise bei Deiner Arbeit beeinträchtigt bist. Du mußt nämlich die Art Deiner Behinderung nicht angeben. Jeder große Betrieb ist gesetzlich verpflichtet Schwerbehinderte zu beschäftigen, für jeden den er nicht beschäftigt muß er eine sog. Ausgleichsabgabe an den Staat abtreten. Außerdem muß Dich der neue Arbeitgeber in jedem Fall zu einem Bewerbergespräch einladen wenn Du die Kriterien erfüllst. Falls Du Deine Schwerbehinderung später doch beim Arbeitgeber angeben willst (weil es Dir evtl. schlechter geht) wird dieser Deinen SB-Ausweiß verlangen und darauf steht wann der ausgestellt wurde. Nicht jeder Arbeitgeber findet das Toll, wenn er eine Ausgleichsabgabe zahlen mußte weil Du nicht angegeben hast daß Du Schwerbehindert bist. Am besten von Anfang an ehrlich sein, das schafft Vertrauen auf beiden Seiten.

Viel Glück

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Guten Abend Judith,

ich würde mich an Ihrer Stelle nicht mit der Lehrerin unterhalten sondern das Gespräch mit dem Schuldirektor suchen.

Ein Attest wäre ratsam, weil Sie Ihrer Tochter damit weitere Leiden und Diskussionen ersparen würden. Ich empfehle Ihnen mit dem entsprechenden Arzt/ Hausarzt den Inhalt des Attestes abzuklären und explizit auflisten zu lassen wozu Ihre Tochter beim Sportunterricht, ohne Gefahr zu laufen, im Stande ist bzw,. wie groß die Belastung sein darf. Allerdings können Sie mit dem Arzt auch klären ob Ihre Tochter evtl. gänzlich vom Sport befreit werden sollte. Wichtig ist auch zu wissen dass Ihre Tochter dadurch keine Nachteile entstehen dürfen, eine Minderleistung muss von der Sportlehrerin akzeptiert werden ohne daß Ihre Tochter eine schlechtere Note erhält. Aber das müssen Sie mit dem Direktor besprechen und nicht mit einer unwissenden Lehrerin.

Schauen Sie ruhig mal hier hinein und belesen Sie sich um sich Ihre Rechte bewußt zu machen.

https://www.integrationsaemter.de/Aktuell/72c/index.html

http://www.bmas.bund.de

http://www.rehadat.de/de/

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg

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Guten Abend, Einen Gleichstellungsantrag stellt man wenn aufgrund Deiner Behinderung mit Kündigung gedroht wurde oder Dein Arbeitsplatz in Gefahr ist. Trifft dieses zu, fährst Du zu Deiner Arbeitsagentur, stellst den Antrag auf Gleichstellung und gibst ihn mit dem Hinweis ab dass Dein Arbeitgeber wegen Deiner Behinderung mit Kündigung gedroht hat. Dann lässt Du Deinen Antrag mit Datum und Uhrzeit stempeln und bist ab diesem Zeit Punkt vorläufig gleichgestellt. Das bedeutet dass die Schwerbehindertenvertretung Deiner Arbeitsstelle ab diesem Moment beteiligt werden muss. Die Arbeitsagentur wird dann Fragebögen an Deinen Arbeitgeber, Deinem Personalrat und wenn vorhanden Deiner Schwerbehindertenvertretung senden. Darin werden Antworten erbeten, z. B. Ob eine Kündigung zu wann ausgesprochen wurde. Wie Dein derzeitiger Arbeitsplatz aussieht. Ob man eine Besserung Deiner Arbeitskraft erzielen kann, wenn Du behindertengerecht eingesetzt werden würdest usw. Wenn alle Fragebögen bei der Arbeitsagentur wieder zurückgesendet wurden, wird entschieden ob Deine Gleichstellung bestehen bleibt. Viel Erfolg

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Hallo, Ich empfehle Ihnen einen Widerspruch so zu schreiben : DIN A 4 Bogen, oben links Absender, darunter die Adresse, rechts Datum (wegen der Fristen sehr wichtig). Dann dick bzw. unterstrichen das Wort Widerspruch und das Geschäftszeichen . Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit lege ich fristgerecht zum o. a. Geschäftszeichen Widerspruch ein und bitte gleichzeitig um die Zusendung der Kopien des zugrundeliegenden Bescheides. Eine Begründung werde ich nach Prüfung dieser Unterlagen dann abgeben. Mit freundl. Grüßen Die Kopien kosten in der Regel 50 Cent pro Stück. Das Versorgungsamt ist verpflichtet Ihnen diese zukommen zu lassen, dann erst können Sie prüfen ob alle angegebenen Leiden berücksichtigt wurden. Viel Erfolg

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Da musst du schnell mal die AGBs (Allgemeine GeschäftsBedingungen) lesen und entsprechend handeln.

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...und den Verwaltungsvorschriften. Bitte auch mal hier lesen: www.integrationsaemter.de/ABC-Behinderung-amp-Beruf/65c178i1p/index.html Alles Gute

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Hallo, ich gehe davon aus dass Deine Tochter beim Bezirksamt arbeitet. Dieser öffentliche Arbeitgeber hat eine Vorbildfunktion und höchstwahrscheinlich auch einen Schwerbehindertenvertreter. Erkundigt Euch nach den Geschäftsanweisungen

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Hallo, nein dieses ist keine fehlerhafte Info. Schreibe einfach Deine Schwierigkeiten auf ein Blatt Papier "zu Punkt...habe ich folgende Angaben zu machen: ...." , im Antrag schreibst Du: "Siehe Beiblatt". Viel Erfolg.

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Arb.geber aufgr. meiner Schwerbehind. machte falschen Kündigungszusageantr. trug Arb.Mögl. nichtein

Um eine beabsichtigte betriebsbedingte Kündigung aufgrund meiner Schwerbehinderung zu erreichen, reichte mein Arb. Geber (=AG) dem Integrationsamt (=IA) seinen Antrag, zum Teil ungenau zum Teil verfälscht formuliert und trug die vorhandene Arbeitsmöglichkeiten nicht ein. Im Hintergrund stellte diese unkonkret und so dar, dass ich diese ausdrücklich ablehnte. Das IA verlangte schriftlich von meinem AG die konkrete Arbeitsmöglichkeiten zu benennen, aber ohne die Antwort abzuwarten, gab seine Zustimmung zur Kündigung zu. Sogar verwendete § 91(4)SGB IX falsch. Der Antrag entsprach noch weder meinem Arbeitsvertrag, noch den Unternehmens- und Fürsorgepflichten meines AG´s. Kein Gericht prüfte diese Straftat und kein Gericht (Arbeit- und Verwaltungsgerichtsbarkeit !!!) bezog die Pflichten des SGB IX, wie AG-& IA Pflicht. Die Rechtsschutzvertretung folgte die Richterwünsche ! Bis heute wurde von keinem bekannt gegeben, welche Pflichte muss einbeziehen ! Aufgrund die postulationsfähigkeit, kann ich nicht zu BAG kommen, wo diese Pflichte sind schon einbezogen. Dafür sind z. B. etliche Urteile zum Arbeitgeberpflicht wie §§ 81(4),84(2). BAG wiest eindeutig zur behinderungsgerechten Arbeit hin und nicht zur Arbeitsmöglichkeiten. Aufgrund der o. gen. Tatsache sind die Akten & Urteile öffentlich unmittelbare Falschbeurkundung (§§ 3, 11(1)2a, 263, 268,348 StGB). Ich machte beim Staatsanwaltschaft Traunstein Anzeige gegen unbekannten wegen unmittelbare Falschbeurkundungskette. Ich beantragte die Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines RA´s. Gem. § 417 ZPO hätten die Amtsträger begründen müssen, warum wurde die Pflichte des SGB IX nicht einbezogen. Ich wurde behandelt, wäre ich nicht Schwerbehindert, sondern eine normale Person. Seit 2005 entstand dann durch falsche Prozessführungen eine Untätigkeit in meinem schwerbehinderten Fall. Keine merkte diese enorme, kollektive Straftat. Der vorsätzlich falsch gefertigte, dann eingereichte Kündigungszusageantrag ist gem. § 123 BGB arglistige Täuschung. Die Unterstützung ist auch Straftat. Ich beantragte in 2011 die Nichtigkeit gem. §40(5) SGB X aufgrund §§ 17,40(1), 44 SGB X. Das IA gab keinen anfechtbaren bescheid aus. Dann reichte ich Untätigkeitsklage ein. Im Hintergrund erfuhr ich, dass das Verwaltungsgericht den Bescheid Zustimmung zur Kündigung rechtsmäßig fand, aber verständigte mich nicht. Genau der gleiche Spruchkopf machte diese Feststellung die die Pflichte des SGB IX nicht einbezog. Es passierte auch, dass durch einen anderen Rechtsschutz mein RA vor BAG in 2007 zurücktrat, ohne mich zu fragen. Ich kann Bayern einfach nicht verlassen ! Wenn ja, schreiben Sie bitte wie. In meinem Fall wäre auch die Lösung: Wer ist verpflichtet den Kündigungszusageantrag gem. Arbeitgeber- und seine SGB IX Pflichten zu kontrollieren & einen Bescheid oder Prüfungsergebnis erstellen. Wer ist verpflichtet die Tätigkeit des IA´s gem. SGB IX & SGB X Pflichten zu kontrollieren. Welche Pflichten hat dieses Amt einbezogen, welche nicht.

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Hallo, bei diesem Durcheinander blicke ich leider nicht richtig durch, würde aufgrund der komplexen Lage einen Fach- Anwalt bei der Versicherung empfehlen lassen oder selbst ermitteln. Eines ist definitiv klar, eine Schwerbehinderung schützt nicht vor einer Kündigung.
Ein RA muss seinen Mandanten nicht fragen ob er damit einverstanden ist ob dieser sein Mandat niederlegen darf! Viel Erfolg

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Hallo, Ich würde dir in jedem Fall einen Widerspruch empfehlen und gleichzeitig um die Kopien der Unterlagen bitten, die Deinen Bescheid über den Grad der Behinderung von 40 ausmachen. In der Regel kosten diese 50 Cent pro Seite. Es handelt sich hierbei um die Berichte die Deine Ärzte beim LaGeSo eingereicht haben. Wenn Du diese Kopien hast, kannst Du prüfen ob und wie alle Deine Einschränkungen berücksichtigt wurden. Wenn dieses nicht der Fall ist kannst Du dieses dann in Deiner Begründung näher erläutern bzw. ergänzen. Ich fasse nochmals zusammen: Widerspruch einreichen mit dem Hinweis: Begründung folgt. Unterlagen der behandelnden Ärzte abwarten und prüfen. Begründung Deines Widerspruchs verfassen und innerhalb der Frist von 4 Wochen zurücksenden. Vergesse nicht bei jedem Schriftwechsel Dein Aktenzeichen anzugeben. gehe auch bei Deiner Begründung auf die Nebenwirkungen Deiner Medikamente ein, erläutere alle Deine Schwierigkeiten im Alltag, angefangen morgens beim Aufstehen bis hin zum Zubettgehen. Einfach alles. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Hallo,das mit dem Zusatzurlaub ist wirklich ein sehr umfassendes Tema. Bitte schaue mal hier hinein: www.schwbv.de dann A-Z (links oben) Klicke Z an, wie Zusatzurlaub und dann viel Spass. Viel Erfolg und alles Gute.

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Hallo und guten Abend, ich würde Ihnen empfehlen sich an Ihr zuständiges Versorgungsamt zu wenden:

■Landkreis Bautzen Behördenzentrum Garnisonsplatz 9 01917 Kamenz Telefon: 03578-7871-0

Außerdem kann ich hnen die Internetseite www.sachsen.de unter der Rubrik Familie, Soziales, Gesundheit empfehlen, aus der Sie sicherlich sehr viele Antworten und Hilfen für Ihre Schwierigkeiten haben. Alles Gute.

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Also ehrlich gesagt, mir beginnt diese "Beziehung" mit viel zu vielen Unsicherheiten, Fragen, Problemen, (ZWANGS)Vorstellungen und alles was für eine gesunde Beziehung nicht förderlich ist. Ich würde meinen Bauch nicht reden lassen sondern verschärft meinen Verstand einschalten. Echte Freundschaft entsteht quasi von selbst, da stimmt einfach alles. Da hat man Spaß, Vertrauen, Freude undd ein bißchen kribbeln im Bauch. Ich wünsche Dir viel Glück.

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Hallo, ich hatte auch mal so eine Situation. Ich bin dann zwei mal in der Woche zum Squashen gegangen und habe mir vorgestellt dass der Squashball mein Chef ist. Bleibe auf jeden Fall weiterhin freundlich, und wenn er Dich ungerechtfertigt kritisiert würde ich ihm sagen dass er Dich ungerecht behandelt und er damit verletzend ist. Viel Erfolg

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