Tja… nach TAB sinds ja 16, praktisch brauchst du die ja nicht. Ich würde trotzdem mindestens 4 verlegen, tendenziell eher 6, Thema Wallbox oder auch Maschienen. Wie du die dann belasten kannst musst du ausrechnen(lassen). Erfahrungsgemäss müssten es 25 bzw 35 sein aber das kann bei dir abweichen
Wenns Netzteil nicht völliger Chinaplünn ist kann da nichts passieren..
Sagen wir mal so:
wenn du so eine Frage stellen musst, verträgst du das definitiv nicht. Man weiss doch wenn man wenigstens gelegentlich mal einen nimmt was man abkann und wann Schicht ist.
Verzeihung, ich will das Ding wieder abklemmen
Meine Idee: durch überbrücken mit Kronkoklemmen und kabel Funken vermeiden, da dann ja bereits Strom fließt und keine Unterbrechungen entstehen. Könnte das klappen?
das wird Diebstahl sein. Ob der Markt nun ne Anzeige erstattet ist ne andere frage
Moin,
N tipp: lass den Prüfen von TÜV/Dekra und dann biste fein raus
Moin
Erste Frage: sollen Begleitpersonen mitfahren? Wenn ja, empfehle ich einen qualifizierten Aufzugbauer. Wenn nein, also der Aufzug von Außen über Taster gesteuert wird, kannst du versuchen selbst hand anzulegen. Aber wenn du keine Ahnung von machen und tun mit Strom hast, lass die Finger davon.
Zweite Frage: Gibt es einen Schacht, also wie bei einem normalen Peronenaufzug oder ist es zum Beispiel eine Plattform, die frei steht? Wenn Ja, dann kannst du Hand anlegen. Wenn nein, dann kannst du Handanlegen wenn du damit einverstanden bist, bei Personenschäden eingebuchtet zu werden.
Dritte Frage: Wer hat den Aufzug erbaut?
Du solltest den TÜV oder die Dekra zur Prüfung ranlassen. Wenn du aber keine Ahnung hast was zu beachten ist, bezweifle ich, dass du das durch die Prüfung bringen kannst.
Übrigens: Wenn es Personenschäden gibt und es keinen TÜV gab, hast du spass mit dem Staatsanwalt und der Kripo. Also lass ihn unbedingt Prüfen!
Das Wort ,,illegal" ist bereits die Antwort!
Willst du allen ernstes Video-ähnliche Formate drucken? Das geht einfach nicht, oder meinst du etwas anderes?
Art. 2 Abs. 1 und Art. 12, beide GG(Grundgesetz).
Also ein Grundrecht des Menschen
Klagen. §263 StGB. Das solltest du wieder kriegen.
Gewerbe? Hau mal das Finanzamt/Zoll an, ich bezweifle, dass er das gemeldet hat. Sonst kannst du auf §223 StGB pochen, das ist ja nicht auszuhalten.
Da brauchst du nen Gewerbeschein etc. Da einfach so ist nicht erlaubt, das muss dem Finanzamt gemeldet werden und natürlich die Gewerbesteuern bezahlt werden, sonst verstößt du gegen §370 AO.
Pi X Daumen =5-8 Jahre
Kauf´s dir Online! Da ist es 4mal so billig!
Noch ganz dicht? Moralisch ist das der letzte Sche*ss!
Wobei rechtlich sehe ich da kein Problem(sehe ICH!, ich übernehme keine Garantie auf Richtigkeit!), der Missbrauch in §182 StGB ist nach meiner Ansicht(Keine Garantie!) nicht vollzogen
Ich bin KEIN Jurist! Ich übernehme für rechtliches KEINE Garantie!
Kommt auf deine sonstigen Symptome und deine Arbeitsmoral an
Ja, das hat (höchstwahrscheinlich) nicht mit Windows zu tun. Das ding ist wohl ein Fall für den Elektroschrott. Eine Reparatur lohnt sich in der Regel nicht. Ich setze auf C-Festplatte oder RAM.