Die Antwort ist einfach; DE FACTO: NICHTS, absolut gar nichts! Das einzige was hätte passieren können, wäre eine (in keinem Fall juristisch verbindliche) Rüge von Seiten der Youtube-Betreiber gewesen, doch auch das ist äußerst unwahrscheinlich. Wäre der Kerl tatsächlich zu einem Anwalt gegangen, dann hätte der Anwalt mit Sicherheit nur herzlich gelacht und der Typ wäre ganz schön angesäuert gewesen, dafür Geld bezahlt zu haben. Schade um deinen Account, du hättest ihn nicht löschen müssen.

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Ich würde nicht von irgendeinem Großreich ausgehen - genaugenommen ist der Staat, der am längsten mit den heute noch bekannten Grenzen besteht die Schweiz und das ist kein Witz!

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aus phonetischer Sicht ist aber auch "sch" ein einziger Konsonant, da hier nur EIN Laut artikuliert wird. Auch sogenannte Affrikaten wie z.B. "tz" [ts] oder "pf" können nicht ohne weiteres als zwei separate Konsonanten gezählt werden, da sich der artikulationsort nur minimal verändert und die artikulationsart - Übergang von Plosiv zu Frikativ - sozusagen fest gefügt ist.
In der Regel kommen im deutschen drei bis allerhöchstens vier Konsonanten hintereinander vor (Beispiel für ein Vier-Konsonanten-Wort: "Schnellstraße"), jedoch gibt es natürlich Ausnahmen. Ich glaube, der TATSÄCHLICHE Höchstfall ( <- wieder ein vier-Konsonanten-Wort) wurde hier bereits genannt: Sechs Konsonanten wie in den Wörtern "Angstschweiß" und "Angstschrei".

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"Irrungen, Wirrungen" ist ein Roman und somit den epischen Texten zuzuordnen. Allgemein gilt: Wenn ein Text kein Gedicht, keine Ballade und kein Drama ist, ist er der Epik zuzuordnen. Es GIBT Sonderfälle und Texte, die in kein Schema passen - zumindest nicht ohne weiteres (so habe ich zum Beispiel die Ballade hier extra genannt, da sie streng genommen weder der Epik noch der Lyrik einwandfrei zugeordnet werden kann), doch "Irrungen, Wirrungen" ist keiner davon. Somit ganz klar: Fontanes "Irrungen, Wirrungen" IST ein epischer Text.

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