Die Antwort ist einfach; DE FACTO: NICHTS, absolut gar nichts! Das einzige was hätte passieren können, wäre eine (in keinem Fall juristisch verbindliche) Rüge von Seiten der Youtube-Betreiber gewesen, doch auch das ist äußerst unwahrscheinlich. Wäre der Kerl tatsächlich zu einem Anwalt gegangen, dann hätte der Anwalt mit Sicherheit nur herzlich gelacht und der Typ wäre ganz schön angesäuert gewesen, dafür Geld bezahlt zu haben. Schade um deinen Account, du hättest ihn nicht löschen müssen.

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aus phonetischer Sicht ist aber auch "sch" ein einziger Konsonant, da hier nur EIN Laut artikuliert wird. Auch sogenannte Affrikaten wie z.B. "tz" [ts] oder "pf" können nicht ohne weiteres als zwei separate Konsonanten gezählt werden, da sich der artikulationsort nur minimal verändert und die artikulationsart - Übergang von Plosiv zu Frikativ - sozusagen fest gefügt ist.
In der Regel kommen im deutschen drei bis allerhöchstens vier Konsonanten hintereinander vor (Beispiel für ein Vier-Konsonanten-Wort: "Schnellstraße"), jedoch gibt es natürlich Ausnahmen. Ich glaube, der TATSÄCHLICHE Höchstfall ( <- wieder ein vier-Konsonanten-Wort) wurde hier bereits genannt: Sechs Konsonanten wie in den Wörtern "Angstschweiß" und "Angstschrei".

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