Grundreiniger von Melrud. Mit Wischmopp nass auftragen nach 2 Minuten abtrocknen. Danach mit klarem Wasser 2mal wischen. Mittel gibts im Baumarkt
kauf Dir vom Baumarkt einen kleinen Nasssauger, ca EUR 40. Du solltest je nach Bedarf zusätlich schrubben und saugen. Danach kannst du wieder eine Zeit lang mit einem Baumwollmop wischen. Keinen Mikrofasermop benutzen.
nicht schlecht. 135 coupe noch cooler. e30 cabrio am coolsten
In jedem Döner ist ca. 120g Fleisch, Salat, und Tomaten drin. Dazu kommen die kosten für das Brot. Gesamtkosten sind beim Döner aus Rindfleisch ca 2 Euro. Sehr gute Dönerläden verkaufen täglich einen 80kg Spies. Das sind dann täglich ca 600 Euro Gewinn vor Steuer und anderen Ausgaben wie Miete usw. Wenn eine Dönerbude nur ein 10 cm Spies aufbaut, und den Döner für 2,50 Euro verkauft sollte man sich schon überlegen ob man dort essen will.
Zum Konzept usw brauche ich ja nichts mehr zu sagen. Es gibt schon genug gute Antworten. Ich bin seit 2004 selbstständig. Meine Kunden sind ausschließlich Gastronomen aus München und Frankfurt. Habe auch den Existenzgründerzschuss vom Arbeitsamt damals bekommen. Konzept ist dabei eigentlich egal. Hauptsache du bist aus der Statistik raus für "wenig" Geld. Wobei du den nur bekommst, wenn du zur Zeit Arbeitslosengeld beziehst. Keine Bank finanziert einen neu Selbstständigen. Du wirst auch keine Bank finden, die dir die ersten 3 Jahre in der Selbständigkeit überhaubt irgendwas finanziert. (Wohnung, Auto, Gewerbekredit, Dispo usw...). als Selbständiger ist ein 12 Stunden Arbeitstag was ganz normales. Dir muss klar sein, dass es in der Gastro Branche Zeiten gibt, in denen du weniger verdienst als dein Spüler!!! Mein Rat ist, lerne zuerst die Buchhaltung, und deine Pflichten als Selbständigen. Ein paar Stichpunkte zum nachschlagen: Finanzamt, Steueramt, Bundesknappschaft, Berufsgenossenschaft, Kammerbeiträge, Lohnkosten, Miete, Reperaturkosten, Lieferanten, Reinigungsfirmen, Gesundheitskontrollen, Tel.Kosten, Steuerberater. Denke daran das alle diese Ämter und Firmen für jede Tasse Café die du verkaufst, von Dir ihren Anteil wollen. Trotzdem viel Glück!!!
hat alles nichts gebracht. Er macht sich jetzt eine schöne Zeit. Ich bezahle Ihn 4 Wochen. Er hat Rückenschmerzen. Aber man lernt immer dazu. Bei gibts nur noch befristete Verträge und mit 12 Monaten Probezeit.
Radierschwamm ist gut aber du wirst immer einen Unterschied zur restlichen Tapete haben, da diese sicher auch durch die normale Verschmutzung eine etwas andere Farbe schon bekommen hat. Mein Rat an unsere Kunden: alle Tapeten weg, und streichen mit Silikonfarbe. Somit kann sich auch kein gefährlicher Schimmel unter der Tapete bilden, und die neue Wand ist feucht wischbar ;)
ob du am 19.01 oder am 31.01 angefangen hast ist egal. Du hättest ende Januar eine Lohnabrechnung bekommen müssen. Auf dieser wäre dann der gekürzte Lohn (da kein voller Monat) bescheinigt werden müssen. Den du dann am 10.02. hättest bekommen sollen. In Lohnbuchaltungsprogrammen kann man keine 2 Monate auf einmal bearbeiten. Wenn du gemeldet bist wird dein Lohn automatisch vom Programm ermittelt. Wenn die Lohnbuchaltung für einen Monat erledigt ist muss ein Monatswechsel durchgeführt werden um im aktuellen Monat weiter arbeiten zu können. Ich glaube mal die Firma hat zur Zeit kein Geld. ;). Gehe nicht sofort zum Arbeitsgericht. Wenn du das tust, wird dein Arbeitgeber den Lohn so weit wie möglich hinausschieben.
so weit mir bekannt ist, kann der AG Dir fristlos kündigen im folgenden Fall: 1. Es kann jemand bezeugen, dass du mündlich gekündigt hast. Dies allein reicht aber noch nicht, da die Kündigung ja schriftlich eingereicht werden muss. ---->ABER wenn du gleich am nächsten Tag danach eine Krankmeldung einreichst, kann er Dir sogar fristlos kündigen. Sowas nennt sich dann eine ausserordentliche Kündigung wegen vorätzlicher Krankheit. Es gibt keine Möglichkeit die Kündigungsfrist einzuhalten, da ein schwerwiegender Vertrauensbruch vorliegt. Deine Krankmeldung hat er ja schon... Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist zulässig, wenn der Kündigende einen wichtigen Grund für die Kündigung hat, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht, zum Beispiel eine Verdachtskündigung. Weiterhin muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Bei außerordentlichen Kündigungen sind der Betriebsrat bzw. Personalrat lediglich anzuhören. Viel Glück