hallo,

folgendes....da es vor fast 3 jahren war...wirst du leider bezahlen müssen.

Leider ist es noch nicht verjährt...erst ab dem 3. jahr ist das nicht mehr rechtens.

Das heißt...die rechnungen können 3 jahre lang eingetrieben werden. erst wenn sich nach 3 jahren was tut, kannst du sagen, es ist verjährt...aber das ist halt in unserem §-Staat so....

ja...und was ich meine mal zu glauben, was dir zum nachteil wird....dass du keine kontoauszüge hast o.d.g.

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alsomein tipp gebe ich dir.....halte dich unbedingt miit deinen äußerungen zurück, die beleidigend sind. das könnte dir recht schnell zum nachteil werden. sonst rade ich dir....telefonnummer od handynummer wechseln. is das beste um solche leute zu still sein zu bewegen.

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hallo, da habe ich ja noch so ein schönen artgenossen gefunden :) also pass auf, das jobcenter wird dir sagen, solang du keine 25 bist, bleibe bei den eltern wohnen.

du hast laut den ganzen sch.....verdammten gesetzen von dem jobcenter kein anspruch auf irgendwas.

is leider so. bei mir läuft deswegen grad eine gerichtsverhandlung.

da muss natürlich auch an der sachlage einiges vorhanden sein.

meinetwegen, wenn du eine ausbildung machst, ist das ja eh egal, geht den affen dann nix mehr an.

allerdings kenn ich dein umstand nich. das ding ist nur, das jobcenter wird die begründung mit....wird mal zeit nicht mitmachen...da musst dich scho richtig informieren, was man da am besten sagt.

ich kann nur soviel sagen, bei meinem zuständigen jobcenter ist das egal gewesen, was für eine begründung ich abgab.

aber näheres könnten die sesselfurzer dir bestimmt selbst sagen....:)

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ähm....kleine frage, hast du dir auch mal den ausweis von denen zeigen lassen?

im normal fall ist es eigendlich so, dass wenn du beispielsweise 1 monat fahrverbot bekommst, musst du ihn abgeben.

hast du da iwas bekommen, sowas wie ne aufforderung zum abgeben des führerscheins?

also so wie ich das sehe, könnten es genauso betrüger gewesen sein, das ist mein vollster ernst.

das kam bei mir in der nachbarschaft auch vor kurzem vor.

am besten ist, du rufst mal auf der kfz und führerscheinstelle an und erkundigst dich ob du iwie was bekommen hast wie fahrverbot etc. falls da ein nein rauskommen sollte, am besten mal persönlich bei der polizei vorsprechen und denen die sachlage erklären.

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http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgfrist.htm

steht viel wissenswertes drin, was maan so als mieter oder auch vermieter gebrauchen kann

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In England ist das immer so, je länger desto besser. Gilt für Namen als auch für Adressen...

Ob das früher anders war??

Naja, für mich edelklingende Namen sind:

(männlich) Alan David Walden-Jones William Hylton Milner Cyril Hicks Cartwright Jonathan Arthur Hadley-Prestige

(weiblich) Iona Asbury-Bailey Annabelle Eltringham Claire Wilkinson-Hume Victoria Nicoletta Thurgood

generell z.B. die Namen der Königsfamilie: Elizabeth, Philip, Charles, Margaret, Andrew... oder auch Catherine, Caroline...

Eher gewöhnliche Namen hingegen Gordon Griffiths John Bowler Richard Jones Benjamin Smythe

Hilary Wright Emily Townend Francis Hodgson Myriam Little

Ist das in etwa, was Dir vorschwebt?

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hallo, also ich habe mich mal schlau gemacht. im geringsten hättest du mit deinen 3 monaten recht. allerdings habe ich was anderes gefunden. in dieser situation bin ich auch grad, wegen umziehen.

da du den mietvertrag 2005 abgeschlossen hast, und man die differenz bis ins jahr 2012 nimmt, kommen 7 jahre raus.

zu guter letzt lass ich dir mal eine auflistung da, bis wann welche kündigungsfrist gilt.

Kündigungsfristen für Vermieter gilt aber auch für mieter: 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

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