Sind Säumniszuschläge und Mahngebühren bei gleich datiertem Rechnungsaus- und Zahlungseingang gerechtfertigt?
Ich hatte ausstehende Krankenkassenbeiträge bei der SecurVita am 23.06. vollständig beglichen. Diese werden normalerweise immer laut Vertrag schon am 15. des Monats fällig.
Die Mahnung wurde auch am 23.06. ausgestellt und erreichte mich 1-2 Tage später. Durch meinen Anruf weiß ich, dass Zahlungseingang und Mahnbescheidausstellung am gleichen Tag erfolgte.
Normalerweise steht bei solchen Schreiben doch häufig so etwas wie "Sollten Sie zwischenzeitlich den Rechnungsbetrag überwiesen haben, betrachten sie die Mahnung als gegenstandslos."
Ich finde es etwas unverschämt, dass die Kasse auf den 8 EUR Säumnis- und Mahngebühren besteht (laut Anruf). Die wollen offenbar säumigen Zahlern klare Kante zeigen. Ich hatte zudem einen Monat vorher gekündigt, vllt. passt ihnen das auch nicht.
Ich vermute zwar, dass die Sache rechtlich in Ordnung ist, meine Frage ist aber trotzdem, sind zumindest die Mahngebühren noch angemessen, wenn das Geld am Tag der Mahnungserstellung schon drauf war?
Vielen Dank