Der Verursacher. Wenn keiner gefunden wird bleibst du auf dem Schaden sitzen. Es sei denn du hast eine Fahrradversicherung.

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Es gibt viel zu unterschiedliche Bedingungen. Jede Bank oder Sparkasse arbeit mit anderen Versicherern zusammen. Und so unterschiedlich sind auch die Bedingungen.

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Als Versicherungsjogi gebe ich dir nur einen Tipp. Verkaufe das Fahrzeug niemals zugelassen. Du haftest nämlich.

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Das kommt auf die Sparkasse an und mit welchem Versicherer diese zusammenarbeitet. Jede Sparkasse ist dort eigenständig. 

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Es gibt 11 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK). Alle sind rechtlich selbständig. 

Also nix mit bundesweit AOK! 

Wenn du zum Beispiel in Rostock wohnst bist du in der Regel bei der AOK Nordost versichert und das Büro in Rostock ist für dich zuständig. Ziehst du nach Berlin bleibst du in der AOK Nordost. Ein Berliner Büro wird dann für dich zuständig sein.

Du kannst aber auch Mitglied der AOK Bayern werden und in Hamburg wohnen.


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R+V nicht schlecht, aber auch nicht meine erste Wahl. Frage deinen Arbeitgeber ob er auch andere Anbieter zulässt. Lasse dir noch 1-2 Vergleichsangebote geben. SwissLife select (ehemals AWD) hat im Bereich bAV Spezialisten und ziemlich viele Anbieter im Portfolio. Oder suche einen Makler der auf bAV spezialisiert ist.

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Relativ einfach zu beantworten. Deine Privathaftpflichtversicherung. 

Es sei denn du bist noch bei deiner Mutter mitversichert.

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Ich würde eine Auslandkrankenversicherung für den Zeitraum abschließen. Grundsätzlich ist man über die gesetzliche Krankenversicherung in der EU abgesichert. Es gibt jedoch Leistungen welchen nicht über die Karte abgerechnet werden können.

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Erstmal stellt sich die Frage ob du vom Staat überhaupt was bekommst. Berufsunfähig heißt nicht erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig. Dein Geburtsdatum spielt hier auch noch eine Rolle.

Sollte es eine Leistung vom Rententräger geben wird deine private Versicherung nicht angerechnet.

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So einen ähnlichen Fall hatten wir grade vor einigen Wochen.

Klare Obliegenheitsverletzung! Wenn der Fahrer kein Repräsentant (Beitragszahler, ständiger Nutzer....) ist und du keine Kenntnis von der Trunkenheit hattest leistet die Versicherung auch den Schaden an deinem Fahrzeug.

Sie wird deinen Kumpel jedoch in Regress nehmen.

Wäre der Fahrer ein Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft müsste der Versicherer den VK Schaden nicht bezahlen. Bei 1,8 Promille muss der Versicherer die grobe Fahrlässigkeit nämlich nicht mehr beweisen. Das ist hier aber anscheinend nicht der Fall

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Auf jeden Fall sinnvoll. 

Würde ich aber nicht bei der KFZ Versicherung mit rein nehmen. Sicher das bei einem anderen Versicherer ab. Kostet einmalig rund 100€ für die gesamte Laufzeit. 

Zusätzlich werden Bergungskosten, Kosten für ein Ersatzfahrzeug, Reise- und Übernachtungskosten und die Selbstbeteiligung im Totalschaden übernommen.

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Schuldfrage ist hier eigentlich klar. Problematisch könnte es werden das du selbst einen Gutachter beauftragt hast.

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Hier kommt niemand auf. Es sei denn du hast eine Vollkasko und der Schaden ist durch den Kontakt mit der Straße oder einen Bordstein verursacht. Dann ist es plötzlich von außen einwirkend und ein Unfall. Dann zahlt deine Vollkasko. Ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt und ob diese, wenn ja, in der Vollkasko abgesichert ist kann ich von hier aus natürlich nicht sagen. Denn ich kenne den Schadenhergang und deinen Vertrag nicht.  

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