Du hast normalerweise 6 Wochen vor und 8 Wochen nach ET Mutterschutz.
Du musst bei deinem Arbeitgeber 7 Wochen VOR Antritt der Elternzeit die Elternzeit bekannt machen, heißt mit Geburt deines Kindes -spätestens 1 Woche danach.
Dann kannst du deinem Arbeitgeber auch die Geburt per Geburtsurkunde "nachweisen"