Ein Mieter ist laut Mietrecht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt. Begründung des Bundesgerichtshof: Viele Mietinteressenten akzeptieren ungewöhnliche Farbgebung nicht.

Soße: https://www.haus.de/geld-recht/farbige-waende-bei-auszug-streichen#:~:text=Neutrale%20Farben%20bitte,Mietinteressenten%20akzeptieren%20ungew%C3%B6hnliche%20Farbgebung%20nicht.

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