Ich hoffe, so jemand darf den Schein lange nicht machen!

...mit so einem Pegel fahren zu können, spricht für starken Alkoholismus.

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Es wird heute (Donnerstag) darüber beraten - dann gibt es Deine gewünschten FAKTEN.

(...) Kultusminister Piazolo betont, dass in diesem Schuljahr aber sicher kein uneingeschränkter, regulärer Schulbetrieb mehr möglich sein wird. Auch die Auflagen, wie den Abstand von 1,5 Metern, werden die Schüler durch das Jahr begleiten. Man plant den Unterricht Tage- oder Wochenweise durchzuführen. Es soll ein Mix aus Präsenz- und Homeschooling werden.  Ob das Vorhaben, alle Schüler vor Pfingsten an die Schulen zurück zu holen klappt, hängt aber auch an den weiteren Entwicklungen der Corona-Pandemie. 

Bund und Länder werden an diesem Donnerstag über die Beschlussvorlage beraten. (...)

Quelle: dpa

MIT DEINER UNHÖFLICHKEIT wirst Du es im Leben nicht weit bringen.

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[...] Auch in Nordrhein-Westfalen sind noch viele Fragen offen: Wie geht es konkret weiter mit der Rückkehr in Kitas und Schulen? [...] In NRW gilt die Coronaschutzverordnung zunächst nur noch bis zum 3. Mai.

[...] Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hatte nach dem KMK-Beschluss am vergangenen Mittwoch bereits in Aussicht gestellt, dass "frühestens ab dem 7. Mai" Viertklässler und der Prüflingsjahrgang 2021 nach wochenlanger Pause wieder in die Schulen zurückkehren könnten. Über die konkrete Ausgestaltung soll erst nach Abstimmungsgesprächen mit Akteuren aus dem Bildungsbereich informiert werden.

kurz: wird demnächst entschieden...

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Bist Du männlich oder weiblich?

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Es gibt weder Geister noch Dämonen. Lass Dir ggf. psychologisch helfen.

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Ein- und mehrseitige Rechtsgeschäfte

Des Weiteren werden Rechtsgeschäfte in einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte unterteilt:

  • Einseitige Rechtsgeschäfte bestehen nur aus einer Willenserklärung (z.B. Testament, Kündigung oder Auslobung). Hierbei ist zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zu unterscheiden.
  • Mehrseitige Rechtsgeschäfte bestehen regelmäßig aus mindestens zwei Willenserklärungen.

Bei zweiseitigen Rechtsgeschäften handelt es sich um Verträge (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag etc.). Insoweit ist zwischen einseitig verpflichtende und zwei- bzw. mehrseitig verpflichtende Verträge Rechtsgeschäfte zu unterscheiden. Bei den mehrseitigen Rechtsgeschäften ist stets eine Empfangsbedürftigkeit erforderlich (Angebot und Annahme; vgl. dazu auch die §§ 130 ff. und 145 ff. BGB).

Einseitige Rechtsgeschäfte

Im Rahmen der einseitigen Rechtsgeschäfte ist zwischen empfangsbedürftigen und nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften zu unterscheiden:

  • Bei empfangsbedürftigen Rechtsgeschäftenwird die Willenserklärung nämlich erst dann wirksam, wenn sie der anderen Person zugeht (z.B. Kündigung, Mahnung, Anfechtung).
  • Bei nicht empfangsbedürftigen Rechtsgeschäften ist die Willenserklärung auch ohne ihren Zugang bei einer anderen Person wirksam (z.B.: Testament, Dereliktion)

https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsgeschaeft

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Dir würde das Wasser abgestellt (gesperrt werden). Für ein entsperren nach dem begleichen des offenen Betrages kommen dann nochmals 80,- drauf.

...wie Du darauf kommst, dass Du ohne bezahlen Anrecht auf Wasser hättest, verstehe ich nicht. es gibt lediglich einige wenige Bundesländer (D) die aufs Absperren verzichten.

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Du warst einfach Herausgeber eines lokalen Lifestyle-Magazins in der Zeit.

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