1. Es gibt Hundeabwehrpulver zum Ausstreuen am Gartenzaun. Sofern keine Kinder im Garten spielen ist das eine gute Lösungsmöglichkeit. Das Zeug sollte dermaßen intensiv sein, dass der Yorki nicht kann.
  2. Alternativ gibt es Hochfrequenzgeräte, die in einem für Hunden äußerst unangenehmen Schallbereich intensive Wellen abgeben. Entweder stationär für permanente Abwehr oder als Handgerät, wenn man in der Nähe ist. Der Hund meidet diese Region dann.
  3. " Habe nur das Kfz-Kennzeichen. " Na dann...
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Ganz einfach, weil der Hund offenbar falsch gehalten wird und nicht erzogen ist.

Das ist wieder einmal ein erschreckendes Beispiel für den typischen Hundehalter: keine Ahnung von dem Tier, dass man sich kauft, keine Bereitschaft, sich mit dem Tier tiefergehend auseinander zu setzen und mit ihm angemessen umzugehen. Ein Bordercollie ist ein hoch anspruchsvolles Tier mit einem hohen Gefahrenpotential für unbeteiligte Dritte. Der extreme Hütetrieb sorgt nicht nur - wie oben schon angedeutet - für eine Gefährdung des Straßenverkehrs, sondern stellt auch für andere Menschen ein Gefahr dar, da der Hund offenbar bereits jetzt nicht sozialverträglich agiert.

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Ein Verbot der Hundehaltung im Mietvertrag ist rechtens, ein Anspruch auf eine "Gleichbehandlung" mit anderen Mietern im selben Haus ist grundsätzlich auch nicht gegeben. Im Falle eines Hundes kommt es auch nicht auf Eigenschaften (Größe etc) oder Verhalten an. Ob die Haltung von Katzen grundsätzlich untersagt werden kann, ist rechtlich umstritten. Gerichtsentscheidungen gibt es hier in beide Richtungen. Steht also im Mietvertrag ein Halteverbot für beides, ist ein Hund mit ziemlicher Sicherheit ausgeschlossen, bei der Katze gibt es vielleicht etwas rechtlichen Spielraum, da die Beeinrächtigung von Interessen Dritter wohl schwer nachweisbar ist. Die Verpflichtung zur katzenhaarfreien Übergabe der Wohnung bei Auszug ist dann allerdings zu befürchten.

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Und genau deswegen sollte man keine Problemhunde aus dem Ausland importieren. Die Tierheime in Deutschland quellen über vor lauter verstoßenen "besten Freunden" aber da werden noch aus allen möglichen Ländern diverse Problemfälle reingeholt, die dann nicht zu kontrollieren sind. Wenn der Hund gechipt ist, wird er - sofern ihm nix zustößt - irgendwann gefunden werden und dem registrierten Besitzer zurückgegeben. Also alles eine Frage der Zeit. Eine rechtliche Basis für einen Kaufvertragsrücktritt sehe ich in diesem Falle nicht, die "Tierschutzhilfe" kann ja für kein Verhalten des Kaufvertragsgegenstandes garantieren.

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Also man muss hier ganz klar festhalten, dass es sich bei Tierpsychologie um kein Studium im akademischen Sinne handelt. Streng genommen gibt es auch keine Tierpsychologie, da ein Tier über keine Psyche verfügt, sondern diese definitionsgemäß nur beim Menschen vorhanden ist. Was hier zur Diskussion steht, ist wohl im weitesten Sinne Verhaltensbiologie, dabei ist aber zu bedenken, dass diverse "Akademien" (ob jetzt in der Schweiz oder in Deutschland) keine solche Studien anbieten, sondern nur mehr oder weniger umfangreiche Seminarprogramme mit mehr oder weniger wissenschaftlichen Inhalten. Ich würde davon abraten, sich als "Ergänzung" zu einem ordentlichen Vet-Med Diplom eine Urkunde einer solchen "Akademie" daneben zu hängen, da würde wohl das Ansehen als ernsthafte Tierärztin darunter leiden. Besser ein paar Universitätskurse aus dem Bio-Fachbereich dazunehmen und sich wissenschaftlich breiter aufstellen, als solchen Angeboten auf den Leim gehen.

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Also ich glaube, dass in dem Fall keine Behörde zu belangen ist, sondern die Herausgabe des Tieres scheitert ja offenbar an dem Tierheimbetreiber (oder handelt es sich um ein staatliches Tierheim?). Listenhunde, also Rassen mit einem erhöhten Gefährdungspotential für unbeteiligte Dritte, werden von den Tierheimen in den meisten Fällen nur an Personen herausgegeben, die bereits Erfahrungen mit solchen Gefahrenhunden haben. Nichts wäre schlechtere Publicity als wenn ein solcher Ex-Tierheim-Gefahrenhund ein Kind anfallen und töten/verletzen würde. Dann würden die Spenden wohl schnell zurückgehen. Bei den Listenhunden gibt es die Bestrebung, diese durch Erschwernis der Haltung mittelfristig möglichst ganz aus der Bundesrepublik verschwinden zu lassen, dies ist meiner Meinung nach auch der wahre Hintergrund für die Erstellung der Liste der Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotential. Ich glaube nicht, das es eine rechtliche Handhabe gegen ein Tierheim gibt, dass einen bestimmten Hund nicht herausgeben will. Ich kann mir hierbei keine rechtliche Konstellation vorstellen, wie man den Hund vom Tierheim "rausklagen" könnte. Tierschutzrechtlich gibt es dazu keine Grundlagen, privatrechtlich nur dann, wenn der Hund Ihr Besitz ist und im weiteren öffentlichen Recht existiert mangels öffentlichen Interesses auch keine Rechtsgrundlage soweit ich weiß.

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muss mein hund jetzt streben? (august 2012)

hallo, ich habe eine 2 jährige malinoi hündin, ich war nie mit ihr in einer hundeschule, sie kennt nur mich und meine familie, sie ist sehr aggresiv gegenüber fremden menschen und hunden, sie will alle beißen die ihr zu nahe kommen (ausser familie) Leider kahm es dazu das sie ein 9 jahre altes mädchen gebissen hat... Ich wurde angezeigt und muss auch viel zahlen da ich keine steuern für sie bezahle und sie bis dahin auch noch nicht angemeldet hatte. Da ich mich nicht beim amt auf die briefe gemeldet habe, kahm ein gelber brief, das sie mir jetzt weggenommen werden soll... seit dem versuchen wir sie zu vermitteln, was nicht leicht ist, da sie jeden beißen will und gegen fremde total ausflippt, gestern (15.8.2012) ist die frist abgelaufen um sie ins tierheim zu geben, ich hatte mich heute noch mit einigen leuten getroffen, -von hunde experten bis malinios züchtern, aber keine will sie nehmen und sagen alle im letzten moment ab, wenn das amt meinen hund holen wird, würden sie, sie bestimmt sofort einschläfern, was eine schande wäre weil sie sonst ein super, verwöhntes liebes mädchen ist und auch noch so jung und voller energie ist...die letzte möglichkeit, ist ein 72 jähriger mann mit großen grundstück und stefford(11 jahre), da war ich vorhin noch gewesen - die hunde verstehen sich zum glück gut, nur den mann will sie wieder ansprignen und beißen, ich hoffe ich schaff es noch sie dort unterzubringen und an den mann zu gewöhnen, da ich sie dort noch besuchen könnte und sie vielleicht auch später wieder mitnehmen könnte wenn die vom amt sehen das ich wirklich keinen hund mehr habe...- ich werde den amt dann erzählen, sie sei weggelaufen...die frage ist jetzt,-gestern lief die frist ab- heute kam das amt noch nicht, vielleicht dann morgen, also freitag!? weiss einer wann die kommen nach ablauf der frist!??? will nicht das mein mädchen jetzt sterben muss und versuche alles um sie noch zu retten. shit!!

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Na da haben wir wieder ein prototypisches Beispiel für die Verantwortungslosigkeit von Hundebesitzern. Der Schilderung ist wohl nichts hinzuzufügen, das Tier ist nichts anderes als eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Traurig ist, dass dieses 9jährige Kinde dafür büßen muss, dass es dermaßen asoziale Leute gibt, die sich Killermaschinen heranzüchten.

Ich hoffe, der Hund wird umgehend eingeschläfert und die Kosten werden vom Amt eingetrieben. So ein Tier darf kein weiteres Leben von Kindern oder anderen Menschen mehr gefährden. In diesem Fall würde ich darüber hinaus noch für eine Strafanzeige wegen (zumindest) fahrlässiger Körperverletzung erwarten.

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Also ich würde hier in keiner Weise darauf reagieren, das sieht nach schwerem Unfug aus.

Einzige Möglichkeit der Dame wäre, beim Amtsgericht eine Klage auf Schadenersatz (Tierarztrechnung) einzubringen. Dazu müsste sie aber beweisen, von welcher Katze die "Sachbeschädigung" an ihrem Hund stammt. Danach würde festzustellen sein, inwiefern ein Mitverschulden (war der Hund angeleint?) gegeben ist.

Ich behaupte, das Risiko hinsichtlich Gerichtskosten etc.steht in keinem Verhältnis zu den paar Euro Tierarzt.

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"Leider habe ich das Problem das er MANCHMAL Lrav eiute umzingelt und si anbellt"

Also ich finde, nicht Sie haben ein Problem, sondern die unbeteiligten Leute, die vom Hund gestellt werden.

Solche Verhaltensweisen gehören umgehend abgestellt, gerade die Problematik, dass der Hund dann nicht hört, deutet darauf hin, dass Sie als Besitzer nicht in der Lage sind, das Tier zu kontrollieren. Somit fällt die Möglichkeit der unangeleinten Bewegung des Hundes im öffentlichen Raum ohnehin aus!

Da es sich um einen Problemhund handelt, ist es im Besonderen notwendig, das Tier mit professioneller Hilfe zu trainieren. Nichtsdestotrotz ist dieses Tier für freies Laufen unter unbeteiligten Menschen nicht geeignet, suchen Sie sich zum Freilaufen eine Hundezone oder eine umzäunte Hundewiese.

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Ich würde die Sache über ein paar Tage notieren und die Lärmbelästigung idealerweise aufzeichnen. Mit diesen Unterlagen dann eine Information an das Ordnungsamt bzw. die Kreisverwaltungsbehörde mit dem Antrag auf Überprüfung der Tierhaltung. Möglichst den Hund noch fotografieren oder detailliert beschreiben, in vielen Fällen ist nämlich ein Hund nicht bei der Behörde gemeldet.

Darüber hinaus würde ich beim nächsten Mal die Polizei rufen, damit diese von Amts wegen die Situation feststellt und eine Anzeige wegen Ruhestörung (eine solche gibt es nämlich nicht erst nach 22 Uhr!) erstatten.

Die Sache mit dem Tierschutzverein würde ich vorsichtig handhaben, das kann schnell nach hinten losgehen, vor allem wenn die Person u.U. regelmäßig spendet. Wenn das Tier aber verwahrlost oder gestört wirkt, kann der Tierschutzverein sehr schnell zur Entfernung des Tiers beitragen.

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Wenn's ein Hund sein soll, dann doch bitte einen nehmen, der eh schon in Deutschland ist. Die deutschen Tierheime quellen ohnehin schon über vor lauter Tieren, die sich ein Hundefreund mal angeschafft hat, dann aber das Interesse daran verloren hat.

Es ist unnötig und unsinnig, irgendwelche Hunde aus dem Ausland zu importieren. Im Normalfall wird einem irgendein Streuner verkauft und eine mafiöse Organisation verdient daran Geld. Echter Tierschutz im Ausland funktioniert nur vor Ort, Hunde aus fernen Ländern nach Deutschland zu verfrachten bessert die Situation dort überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil, man fördert nur die Tierquälerei und liefert Anreize für weitere "Zucht".

Holen Sie sich einen Hund aus dem Tierheim vor Ort, der ist dann wenigsten in der Regel gesund und schleppt nicht auch noch irgendwelche exotischen Krankheiten nach Deutschland ein!

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Diese Frage ist wieder einmal ein hervorragendes Beispiel für den Zustand von Hundehaltern. Verantwortungslosigkeit, Unwissenheit, Unfähigkeit, ein hervorragender Mix. In diesem Fall gottseidank nur mit negativen Auswirkungen für das Tier, nicht für unbeteiligte Menschen.

Ganz im Ernst: Schweineknochen, Öl mit Wasser, Salami, Brot, Kartoffeln mit Quark? Wer kommt denn auf solche Ideen? Klarer Fall, absolut ungeeignet, auf einen Hund aufzupassen. Hundeernährung sieht anders aus, ein solcher Dreck führt zwangsweise dazu, dass der Hund krank wird.

Ich halte es für schäbig, den Hund mit Blut im Kot dann einfach bei der Mutter der Freundin abzugeben, anstatt mit ihm zum Tierarzt zu gehen. Einfach schnell mal das Problem jemand anderem umgehängt? So siehts nämlich aus.

Wenn jetzt die Freundin den Hund nicht zum TA bringt, weil "kein Geld da ist", untermauert das wieder mal eine These von mir: kein Geld, aber einen Hund. Das ist Tierquälerei, eine Straftat übrigens. Ich hoffe, da greift jemand ein und zeigt euch an, damit es mit der Hundehaltung ein für alle mal vorbei ist!

Ganz ehrlich: das einzige, was du tun kannst und solltest, ist der Freundin ein paar Hundert Euro geben und ihr sagen, sie soll schleunigst mit dem Hund zum TA! Aber aufpassen, dass die Kohle nicht für andere "Mittelchen" draufgeht.

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Was sie tun sollten, liegt wohl auf der Hand: ihren Hund ordentlich erziehen!

Es ist nicht normal und auch nicht akzeptabel, dass der Hund fremde Menschen anbellt. Da sie - davon gehe ich aus - in einer Gesellschaft leben, in der Sie mit ihrem Hund tagtäglich fremden Menschen begegnen, ist ein solches Verhalten schwachsinnig.

Dass sich der Hund nicht anleinen lässt, lässt weitere Schlüsse auf den Umgang mit Ihrem Hund zu. Das Tier stellt so oder so ein Risiko dar, dass es aber das Anleinen verweigert, Ihnen also nicht gehorcht, erhöht das Schadenrisiko für Dritte ungemein.

Meine Empfehlung: schleunigst dem Tier manieren anerziehen und ein adäquates Verhalten. Andernfalls könnte es nach einer Anzeige bei den Behörden zu Problem kommen, da man Ihre Zuverlässigkeit anzweifeln könnte und Sie ein Verbot der Haltung und Führung von Hunden risikieren.

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Schwer dagegen zu argumentieren. Das Problem liegt ja darin, dass die Folgen einer Attacke eines großen Hundes oder eines speziell zum Kämpfen und Töten gezüchteten Tieres (=Kampfhund) verheerender sind, als die eines kleinen.

Nichtsdestotrotz ist natürlich jedes von einem Hund getötete oder verletzte Kind, jeder von einem Hund getöteter oder verletzter Mensch einer zuviel. Nicht nur, dass dadurch über unschuldige Menschen Leid gebracht wird, sondern auch noch vollkommen unnötig und trotz einfacher Möglichkeit, dies zu verhindern.

Das deutsche Waffengesetz sieht zB vor, dass alle Messer illegal sind, die den speziellen Zweck haben, für den Kampf gebraucht zu werden. Ein Kampfhund ist nichts anderes, sollte also generell verboten werden.

Meiner Meinung nach sollte es eine generelle Leinenpflicht für Hunde geben (Freilauf gerne im eigenen Garten oder in der umzäunten Hundezone), bei Menschenansammlungen (Stadtgebiet, öffentliche Parks etc) sollte zusätzlich noch Beißkorbpflicht gelten. Ein Hund, der einmal gebissen hat, gehört sowieso aus dem Verkehr gezogen, nicht so wie derjenige der das Baby aus dem Kinderwagen geholt und totgebissen hat, der jetzt bei einem anderen Halter untergetaucht ist.

Der Vergleich mit der Zwangsjacke zieht nicht. Im Fall der Hunde geht es ja darum, dass Menschen ein Tier über Jahrhunderte teilweise "krank gezüchtet" haben, diese Tiere dann großteils nicht artgerecht in lebenslanger Gefangenschaft halten und damit auch noch unbeteiligte Dritte gefährden. Der wesentliche Unterschied ist, dass Menschen mittels Regeln (Gesetze, ethische Werte etc) zu einem bestimmten Verhalten angehalten werden können, ein Tier aber immer ein unkalkulierbares Risiko darstellt (was übrigens auch der Gesetzgeber so sieht; siehe Haftungsregelungen).

Unterm Strich wird's also keine Argumentation dagegen geben. Natürlich gibt es durchaus nützliche Gebrauchshunde, deren Besitzer neigen aber nicht zur "Vermenschlichung" des Tieres und der damit einhergehenden fahrlässigen Fehleinschätzung was das Gefährdungspotential des Tieres anbelangt.

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Es kommt immer auf die Situation drauf an. Grundsätzlich würde ich dazu raten, stehen zu bleiben und eine Konfrontation zu vermeiden. Ein Auseinandersetzung mit einem größeren Hund geht wohl ohne Training meist zu Ihrem Nachteil aus.

Kommt es trotzdem zum Angriff, Körperhaltung leicht schräg in Richtung Hund (Ausfallschritt, Arme auf Brusthöhe), d.h. nicht frontal aufstellen, sondern ein Bein (das "schwächere") leicht nach vorne. Den Hund nicht anstarren, aber trotzdem im Blick behalten. Idealerweise einen Pullover oder eine Jacke um den Unterarm des "schwächeren" Armes wickeln und diesen vor den Oberkörper halten.

Stürmt der Hund auf einen zu, versuchen, mit dem stärkeren, hinteren Bein fest zuzutreten. Im Idealfall von der Seite an die vordere Körperhälfte, damit die Vorderbeine getroffen und verletzt werden. Somit wird der angreifende Hund immobilisiert und er sollte ablassen. Bei äußerst aggressivem Verhalten kann man ihn dann auch an den Hinterläufen packen und - je nach Gewicht - wegschleudern.

Sollte der Hund angesprungen kommen, den mit Pulli/Jacke umwickelten Arm zum Abwehren hinhalten. Beißt der Hund hinein, trotz Schmerz versuchen, mit der zweiten Hand das Unterkiefer zu fassen zu kriegen und mit einem kräftigen Ruck seitwärts das Kiefer auskegeln (Achtung: funktioniert nicht bei Kampfhunden!) Er sollte dann ablassen.

Lässt der Hund immer nicht ab, versuchen, den Hund durch das eigene Gewicht am Boden zu fixieren und ihm durch Verlagerung des Körpergewichts auf Hals/Brustkorb die Luft abzudrücken.

Und natürlich laut um Hilfe und nach der Polizei rufen!

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Also wie noch mal: der Hund jagt Jogger und beißt ältere Männer? Aber das schlimmste ist, dass sie andere Hunde beißt??? Da ist wohl was im Kopf ein wenig durcheinander gekommen.

Klarer Fall: der Hund gehört IMMER angeleint, wie kommen denn andere Menschen dazu, dass sie von Ihrem Tier verletzt werden!?

Im konkreten Fall würde ich den Hund schnellstmöglich von einem Profi mal checken lassen, ob man das aggressive Verhalten noch abtrainieren kann oder ob er besser aus dem Verkehr gezogen wird, bevor er noch vor "Übermut" ein Kind auf Lebenszeit entstellt!

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Also erstmal Gratulation, die Ausrede "schlechtes Wetter" dafür zu benutzen, dass man sein Tier nicht ordentlich abrichtet, ist schon bedenklich.

Klarer Fall: Ihr Hund gehört in der Öffentlichkeit IMMER an die Leine. Wenn er andere bereits gefährdet hat, haben Sie die Pflicht, darauf zu achten, dass er eben NICHT frei läuft. Auch und schon gar nicht im Park!

Stellen Sie sich nur vor, was passiert, wenn Ihr Hund in den Verkehr läuft! Im günstigsten Fall wird er angefahren, im schlimmsten Fall kommt ein unbeteiligter Mensch zu Schaden, nur weil Sie mit dem Hund leichtfertig umgehen.

Wenn der Hund freilaufen soll, dann eben nur im umzäunten eigenen Grundstück oder in der umzäunten Hundezone.

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Klarer Fall: Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde (Ordnungsamt der Stadt bzw des Landkreises). Der Hund zeigt offensichtlich Gefährdungspotential und die Reaktion der Halterin ist ein klares Zeichen für grobe Fahrlässigkeit und Gefährung der Umwelt. Erinnert mich an den 3er Kanon der Hundehalter "Der tut nix! - Der will nur spielen! - Das hat er noch nie gemacht!"

Ich würde bei den Behörden die Überprüfung der Zuverlässigkeit der Halterin und die Verhängung einer generellen Leinenpflicht für dieses Tier beantragen. Sollten die Behördenmitarbeiter dann abzuwiegeln versuchen, hilft immer ganz gut der Vergleich mit der Gurtpflicht beim Autofahren: da wird jeder Mensch dazu gezwungen, sich anzuschnallen, damit ihm selbst nichts passiert. Warum sollte dann nicht ein Hund verpflichtend an der Leine zu führen sein, da gibts immerhin eine Gefährdung für unbeteiligte Dritte!?

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meinem persönlichen empfinden nach würde ich meinen, es spricht nichts dagegen, in konkreten fällen um einen "zuschuss" (urlaub, klassenfahrt, mopedkauf etc) zu bitten. generell nach taschengeld zu fragen, halte ich für unangemessen.

der unterhalt, den dein vater deiner mutter bezahlt, soll ja eben alle ausgaben decken, die du "verursachst". und dazu gehört auch ein dem alter und den finanziellen möglichkeiten der eltern angemessenes taschengeld. das muss dir deine mutter geben!

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vertragsstrafen in arbeitsverträgen sind generell nur eingeschränkt und spezifisch und klar verständlich ausdefiniert rechtswirtsam.

generelle voraussetzung für die rechtswirksamkeit einer vertragsstrafe ist, dass dem unternehmen durch den pflichtverstoß ein erheblicher schaden entsteht. im falle von fristlosen kündigungen bedeutet dies, dass einerseits die fristlose kündigung (entlassung) aufgrund des verhaltens zwingend ist und dadurch dem arbeitgeber ein konkreter schaden entsteht (zb auftrag kann nicht zeitgerecht fertiggestellt werden, dadurch entstehen zahlungsverpflichtungen an den kunden).

die arbeitsgerichte haben auch laufend festgestellt, dass eine vertragsstrafe im zusammenhang mit fristlosen kündigungen nur dann rechtswirksam ist, wenn die vertragsstrafe im arbeitsvertrag konkretisiert wurde, d.h. von vornherein klar war, welches verhalten im detail zur fristlosen kündigung führt.

eine globale vereinbarung von vertragsstrafen für fristlose kündigungen ist nach herrschender rechtsprechung unzulässig.

bemerkt sei, dass die auflösung des arbeitsvertrags nach einer bereits erfolgten abmahnung durch den arbeitgeber sehr wohl zulässig ist.

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