Wie genau bist du denn an den link gekommen und was stand konkret auf dem Durchsuchungsbeschluss? Normalerweise müsste man die zumindest nachweisen das du es billigend in Kauf genommen hast mit solchen Inhalt in Berührung zu kommen. Weiterhin musst du beachten, dass es kinderpornographie als auch jugendpornographie gibt. Das spielt beim Strafrahmen eine erhebliche Rolle. Waren die Personen unter 14?

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Versuchs doch mal mit Kickboxen

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