Es gibt ja 2 Arten von Minijobs:

  1. geringfügig
  2. kurzfristig

Wenn es ein geringfügiger Minijob ist, dann geht das nach Mindestlohn nicht.

Wenn es eine "kurzfristige Beschäftigung" ist(= ja, das ist auch ein Minijob), dann sollten 70 Tage nicht überschritten werden.

http://www.gelegenheitsjobs.com/jobboerse/bewerber/steuern-recht-arbeitnehmer/

Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann erkundige Dich bei der Bundesknappschaft für Deinen vorliegenden Fall individuell unter (03 55) 29 02 – 7 07 99

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Müssten tust Du wohl nichts, aber ich kenne auch viele, die Abi gemacht haben und trotzdem (für die eigene Kasse) gejobbt haben, das lässt sich ja "normalerweise" problemlos vereinbaren --> um den Führerschein oder ein Smartphone zu bezahlen z.B..
Wer zahlt Dir denn Dein Handy?
Manchmal ist es eine Frage der Solidarität und nicht der "knappen Kasse".

Ich hab aber seit ich 14 bin eine psychische Störung, also, Angstzustände wenn ich unter Menschen oder mit anderen Ängsten konfrontiert bin. Das macht auch schon die Schule recht anstrengend. Ich weiß nicht ob ich das machen könnte.

Das heißt? Du wirst nie normal arbeiten können?
Dann erübrigt sich der Unterschied zwischen einem kleinen Nebenjob und einer normalen Arbeit später. Dann wirst Du wohl sowieso ein Fall für die Solidargemeinschaft...

Oder Du findest etwas, was Deine Psyche nicht belastet - da gäbe es dann sicherlich auch einen Nebenjob.

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2 Punkte:

1) Nein, Sie muss nichts abgeben - es wird auf die Eltern angerechnet

2) Sinnvoll wäre es von dem "Privileg" gebrauch zu machen, dass nur für Jugendliche und Schüler gilt, deren Eltern Hartz 4 (ALG2) beziehen.

Warum?

SO kannst Du (nur in den Ferien) 1200€ völlig abzugsfrei verdienen.

In den übrigen Monaten wäre es ratsam, nicht mehr als 100€ pro Monat zu verdienen.

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Die Rechnungen mit 100€ frei und 20% zusätzlich sind richtig.

Aber es gibt eine Ausnahmeregelung "Privileg" für Schüler, deren Eltern Hartz 4 (ALG2) beziehen. Dadurch kannst Du in den Ferien! abzugsfrei 1200€ verdienen (nur in den Ferien).

Empfehlenswert wäre sonst nicht mehr als 100€ pro Monat zu verdienen, um keine Abzüge zu erhalten.

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Es gibt eine Ausnahmeregelung...

für Jugendliche, deren Eltern Hartz4 beziehen:
Die können in den Ferien (und nur in den Ferien!) nämlich 1.200 anrechnungsfrei pro Jahr verdienen!

Zusätzlich dann noch mal 100€ pro Monat (abzugsfrei), ist die optimale Ausbeute im Nebenjob für Schüler, deren Eltern Hartz4 beziehen.

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Grundsätzlich wird der Verdienst angerechnet. verschweigen solltest Du das nicht, das wäre Betrug von Sozialleistungen und kann teuer werden.

Wie alt bist Du? Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft?

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Leider ist keine der bisherigen Antworten richtig.

Ein Minijob ist immer ein Nebenjob, aber ein Nebenjob nicht immer ein Minijob!
Bei einem Minijob bist Du FEST angestellt, hast Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub, Krankengeld, Kündigungsschutz, Mutterschutz und einiges mehr...

Hier gibts die beste Erklärung

Hier gibts die Nebenjobs

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Da Du von Abzügen sprichst, gehen wir davon aus, dass Deine Eltern Hartz 4 beziehen?

Bei 360€ Verdienst ist der Freibetrag bei 152€.

Der Rest (also: 360-152) 208 Euro werden Deinen Eltern angerechnet

Das klingt nicht gerade lukrativ und ist auch kein Anreiz für einen Nebenjob.

Darum gilt die Privilegierung für Hartz 4 Jugendliche, damit diese gleichgestellt sind.

Das Betrifft aber nur Ferienjobs, also auch die Arbeitszeit nur in den Ferien!
Somit können in den Ferien 1200€ verdient werden. Und Außerhalb der Ferien wäre es ratsam, dass Dein Verdienst monatlich 100€ nicht übersteigt - das ist die beste Ausbeute.

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Hallo Johanna,

eine Steuerberatung hilft Dir nicht bei einer Gewerbeanmeldung! Du solltest vorher wissen, als was Du Dich "selbständig" machst.

Zuerst wäre zu klären, als was Du Dich selbständig machst - und ob das überhaupt als eine freiberufliche Tätigkeit zu bezeichnen ist... als was machst Du Dich denn selbständig?

Ansonsten bist Du vielleicht ein Kleingewerbe und daher von der Umsatzsteuer ohnehin befreit?

Kostengünstig ist ein Lohnsteuerhilfeverein - aber die helfen nur Privatpersonen ;) - so wie ich das verstehe bist Du ja noch eine...

Ansonsten: Steuerberater in Deiner Umgebung suchen...

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... ja, und wenn Du mit dem Verdienst nicht Deinen Lebensunterhalt bestreiten musst, das wäre nämlich nicht erlaubt!

Ab 2019 sind es übrigens nur noch 2 Monate und 50 Tage

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Wenn es dir seltsam vorkommt... dann nennt man das Alarmglocke ;)

Finger weg von so einem Quatsch!

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Das sind 2 untershiedliche Themen auch bei einem Minijob.

Frage vorab: Hast du einen Minijob VERTRAG Deines Arbeitgebers von der Bundeknappschaft unterschieben? Wenn nein, hast Du wohl auch keinen Minijob, bzw. bist so bei der Minijobzentrale nicht gemeldet.

1.) Auf Lohnsteuer kann man bei einem Minijob zwar abrechnen, ist aber im Normalfall alles andere als sinnvoll.

2.) Wenn Du keinen "Haupt" Arbeitgeber hast, der Dich ohnehin schon krankenversichert, musst du das leider selbst machen:

  • Pflichtversicherung in der GKV
  • beitragsfreie Familienversicherung
  • freiwillige Krankenversicherung ( GKV oder PKV )

Das heißt also: der Minijob-Arbeitgeber zahlt seinen ANteil zur KV, Du musst Deinen auch selbst zahlen (außer- wie gesagt- Du bist schon durch eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung versichert)

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Da diese Frage zeitlos ist ;)

einfach mal folgende suchmaschine nutzen: www.startpage.de (das ist die google Maschine,die auch ohne Eure privaten Daten auskommt) und schülerjob + Stadt oder Feirenjob+ Stadt suchen

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schlechte Idee. Wie gesagt werden dann beide Jobs abgabepflichtig.

Evtl doch bei einem Job bleiben und dann in der Gleitzone 451-850€ abrechnen? Arbeitgeber fragen!

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Nein, was Dir gesagt wurde ist falsch!

450€ pro Monat dürfen nur 3x im Jahr überschritten werden, und dann nur, wenn der Jahresverdienst 5400€ nicht übersteigt!

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