Es gibt ja 2 Arten von Minijobs:
- geringfügig
- kurzfristig
Wenn es ein geringfügiger Minijob ist, dann geht das nach Mindestlohn nicht.
Wenn es eine "kurzfristige Beschäftigung" ist(= ja, das ist auch ein Minijob), dann sollten 70 Tage nicht überschritten werden.
http://www.gelegenheitsjobs.com/jobboerse/bewerber/steuern-recht-arbeitnehmer/
Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann erkundige Dich bei der Bundesknappschaft für Deinen vorliegenden Fall individuell unter (03 55) 29 02 – 7 07 99