Tolles Spiel...macht sicher Spaß oder?

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Sport... ganz einfach. Achja und regelmäßig

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Das mit Zuschüssen bezweifle ich, denn schließlich sind bis 18 Jahre ihre Eltern für ihre Versorgung verpflichtet und niemand anderes.

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In form einer Schenkung müsste es eigentlich möglich sein, bis er 18 ist sind die Erziehungsberechtigten die Vormunde. Jedoch darf der Sohn diese nicht durch einen Kaufvertrag bekommen, da er ja noch nicht oberhalb des Taschengeldrahmens geschäftsfähig ist. Besitz und Eigentum darf er jedoch haben. Schon ab der Geburt.

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In der Kursstufe also 11+12 Klasse bzw bei g9 12+13 ist es nicht erlaubt, in allen anderen Klassen leider schon.

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Das kommt darauf an, wie der Rektor entscheidet. Normalerweise direkt. Jedoch hast du die möglichkeit dich auf einer Anderen Realschule zu bewerben und auch während des Schuljahres wieder einzusteigen.

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Nein musst du NICHT! Lass dich nicht verarschen und hör nicht darauf was man hier erzählt. Ein Kaufvertrag ist wegen Irrtums Anfechtbar. Nicht Nichtig aber Anfechtbar. Nutze dein Recht!

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