Naja, die Polizei kann das zur ANzeige geben und der Baustellenbetreiber auch dann weiter in Haftung nehmen, da ich beide die 14 überschritten habt und somit strafmündig seid. Ob da was kommt, liegt halt jetzt daran ob der Betreiber Anzeige stellt und was die Polizei eingeleitet hat.

Manchmal erst nachdenken und dann handeln.

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Also wenn du nur an einen Freund oder Bekannten schreibst, da verzichte ich immer drauf. Ist es was förmliches Amz, Bewerbung o.ä. schreibe ich es davor.

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